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Erscheinung:15.11.2024 | Thema Abwicklung „Geldwäsche ist die Lebensader der Organisierten Kriminalität“
Rede von Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention, beim Deutschen Institut für Interne Revision
Meine Damen und Herren,
Restaurants ohne Gäste. Friseur-Salons, in denen keine Haare geschnitten werden. Luxus-Immobilien, in denen niemand wohnt. Oft dienen sie nur einem Zweck: der Geldwäsche.
Sie alle haben solchen Läden und Gebäude schon gesehen, meine Damen und Herren. Sie fallen auf.
Und doch sind sie nur ein kleiner, sichtbarer Teil eines großen, weit verzweigten Systems illegaler Finanzströme.
Eines Systems, in dem hoch professionell agierende Banden ihr Geld waschen.
Viele Formen der Organisierten Kriminalität wären ohne dieses System kaum denkbar. Sie können nur gedeihen, wenn es funktioniert. Und das tut es leider gut – beängstigend gut.
Erst vor wenigen Wochen beschäftigte sich der SPIEGEL in einer Titelgeschichte mit Verbrecherbanden in Deutschland.
Ausführlich beschreiben die Autorinnen und Autoren, wie sich die Organisierte Kriminalität in Deutschland ausbreitet und dabei den Rechtsstaat unterwandert.
Organisierte Kriminalität – das können Menschenschleuser, Waffenhändler, Geldautomatensprenger, Fakeshops im Internet und Drogendealer sein.
In einer aktuellen Studie mit dem Titel „Decoding the EUs most threatening criminal networks“ hat sich Europol mit den Aktivitäten krimineller Netzwerke in der Europäischen Union (EU) auseinandergesetzt.
Dazu wurden Daten von Strafverfolgungsbehörden aus der ganzen Welt analysiert. Sie zeigen deutlich, dass solche kriminellen Netzwerke legale Geschäftsstrukturen in fast allen Sektoren unterwandern und missbrauchen.
Drei Sektoren werden besonders hervorgehoben: Das Baugewerbe, das Gastgewerbe und Logistik, Transport- sowie Import- und Exportunternehmen. Dabei werden unterschiedlichste Modi Operandi verwendet, wie beispielsweise die Schaffung eines komplexen Geflechts von Unternehmen.
Diese üben oft keine wirkliche Geschäftstätigkeit aus und agieren über Strohmänner in verschiedenen Ländern.
Gemeinsam ist all diesen Akteuren, dass sie hoch organisiert und hoch spezialisiert zu Werke gehen. Und dass sie damit sehr viel Geld verdienen – Geld, das sie in den legalen Geldkreislauf einschleusen müssen.
Geldwäsche ist die Lebensader der Organisierten Kriminalität. Jährlich werden laut Schätzungen hierzulande rund 100 Milliarden schmutziges Geld gewaschen. Vermutlich ist es noch viel mehr.
Die Folgen sind verheerend. Geldwäsche bedroht die Integrität des deutschen Wirtschafts- und Finanzstandortes, verzerrt den Wettbewerb und treibt die Inflation. Schlimmer noch: Jeder gewaschene Euro stärkt die organisierte Kriminalität und schwächt langfristig unseren Rechtsstaat. Umso wichtiger ist es, dieses System zu bekämpfen.
Die Politik hat das mittlerweile erkannt und will den regulatorischen Rahmen für eine noch effektivere Prävention ausbauen und auf europäischer Ebene vereinheitlichen.
Ich spreche von dem im Sommer in Kraft getretenen Geldwäschepaket der Europäischen Union. Es führt unter anderem eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für Gewerbetreibende ein.
Es legt auch den Grundstein für eine in Frankfurt ansässige europäische Behörde zur Geldwäschebekämpfung.
Und ich verrate hier kein Geheimnis, wenn die immer noch nicht ausreichend effektive Geldwäschebekämpfung in Deutschland, vor allem im Nichtfinanzsektor, bei der Standortentscheidung nicht auch intensiv diskutiert wurde.
Aus meiner Sicht haben wir hier eine Bringschuld gegenüber Europa. Das europäische Geldwäschepaket erreicht sein Ziel aber nur dann, wenn die von ihm eingeräumten Möglichkeiten im Alltag konsequent umgesetzt werden können.
Dafür braucht es ausreichend technische und personelle Ressourcen in den Unternehmen und vor allem beim Staat.
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung muss schlagkräftiger werden. Denn die Geldwäscher gehen immer raffinierter vor.
Die Methoden der Geldwäsche erweitern sich ständig, Aktivitäten werden zunehmend in den digitalen Raum verlagert. Kryptowerte zum Beispiel eröffnen neue Möglichkeiten, Transaktionen zu tarnen.
Jedes Unternehmen und jede Organisation kann mit Geldwäsche konfrontiert werden –vielleicht sogar in einer Form, die von den bekannten Mustern abweicht. Umso mehr kommt es darauf an, wachsam zu sein und der Prävention hohe Priorität einzuräumen.
Als Interne Revision kommt Ihnen dabei eine Schlüsselrolle zu.
Uns eint damit ein gemeinsames Ziel: Dafür zu sorgen, dass Unternehmen sich davor schützen, für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.
Lassen Sie mich kurz unsere Aufgaben schildern:
Für uns als Finanzaufseher ist die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung seit vielen Jahren ein Kern unserer Aufgaben.
Denn der von uns überwachte Finanzsektor ist traditionell sehr anfällig dafür, von Kriminellen missbraucht zu werden.
Sie betreiben großen Aufwand, die illegalen Gelder beispielsweise über Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister so zu verschleiern, dass sie in den legalen Wirtschaftskreislauf gelenkt werden können.
Deshalb sind die Anforderungen an die Geldwäscheprävention im Finanzsektor besonders hoch.
Als BaFin wachen wir darüber, dass Finanzinstitute diese Vorschriften einhalten. Wenn wir Mängel feststellen, erwarten wir, dass die Unternehmen die Defizite rasch beseitigen.
Geschieht das nicht, steht uns eine ganze Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die wir auch nutzen.
Wir können beispielsweise Anordnungen treffen, Geldbußen verhängen und in schweren Fällen auch Sonderbeauftragte entsenden, die dann gemeinsam mit den Expertinnen und Experten in den Unternehmen daran arbeiten, Mängel zu beheben.
In der Regel sind auch Sie eingebunden. Es wäre aber falsch, Geldwäsche nur als Thema des Finanzsektors anzusehen.
Denn, wie gesagt: Jedes Unternehmen, auch Ihres, kann finanziellen Schaden nehmen, wenn es von Kriminellen für illegale Geldflüsse instrumentalisiert wird.
Und damit haben sich die Risiken noch nicht erschöpft. Das Vertrauen von Kundinnen und Kunden, von Lieferanten, Geschäftspartnern, die womöglich über Jahrzehnte aufgebaute Reputation.
Das alles kann innerhalb kurzer Zeit schweren Schaden nehmen.
Der Kampf gegen Geldwäsche ist also nicht nur eine gesellschaftlich höchst relevante Aufgabe. Eine wirksame Prävention, so aufwändig und mühsam sie im Detail sein mag, liegt auch und vor allem im unmittelbaren Interesse eines jeden Unternehmens.
Der erfolgreiche Kampf gegen Geldwäsche verlangt mehr als die Installation technischer Vorkehrungen und spezialisierter Beauftragter.
Er kann nur gelingen, wenn alle Beschäftigten für die Risiken sensibilisiert werden und die unterschiedlichen Abteilungen im Unternehmen sowie die staatlichen Stellen eng zusammenarbeiten.
In Ihrer Rolle als Interne Revision sehe ich in diesem Zusammenspiel einige Parallelen zu unserer Arbeit als Finanzaufsicht:
- Sie und wir überprüfen, welche Prozesse und Berichtslinien es gibt und wie sie in Ihren Unternehmen umgesetzt werden.
- Sie und wir arbeiten mit einem risikobasierten Ansatz und nehmen Stichproben.
- Als Revisorinnen und Revisoren erstellen Sie konkrete Mängelberichte und halten nach, ob diese Mängel auch zügig und wirksam beseitigt werden. Auch das ist bei uns ähnlich: Wir prüfen die Geldwäscheprävention in den von uns beaufsichtigen Unternehmen. Stellen wir Mängel fest, ordnen wir an, sie zu beheben.
Der Kampf gegen Geldwäsche mag mitunter aussichtlos erscheinen. Ich kann Ihnen aber auch berichten: Die von uns beaufsichtigten Unternehmen sind in der Geldwäscheprävention deutlich besser geworden.
Ein Beleg dafür ist die hohe Zahl der Verdachtsmeldungen: Von den gut 320.000 Meldungen im Jahr 2023 stammten mehr als 90 Prozent aus dem Finanzsektor.
Der Anteil des Finanzsektors an diesen Meldungen ist damit unverändert hoch. Das zeigt mir, wie ernst dieser große Wirtschaftszweig das Thema heute nimmt.
Es geht aber nicht nur um Quantität. Auch bei der Qualität der Geldwäscheprävention sehen wir bei sehr vielen Unternehmen klare Fortschritte. Wo wir Defizite ausmachen, drängen wir mit Nachdruck darauf, diese abzustellen.
Fortschritte stellen sich vor allem ein, wenn den Unternehmen bewusst ist, wie wichtig Geldwäscheprävention ist. Wenn die Unternehmen die Prioritäten richtig setzen und klare Prinzipien verfolgen.
Nur wer weiß, wer seine Kundinnen und Kunden sind, und auf Ungewöhnliches in der Geschäftsbeziehung achtet, kann Einfallstore für Geldwäsche erkennen.
Das Prinzip „Know Your Customer“ – Sprich „Kenne deinen Kunden – spielt bei der Prävention deshalb eine herausragende Rolle.
Das klingt einleuchtend, ist in der Umsetzung aber sehr herausfordernd – allein wegen der enormen Zahl von Kundinnen und Kunden, die viele Institute des Finanzsektors haben.
Bei unserer Arbeit stellen wir deshalb auch immer wieder Mängel fest. Ein Beispiel dafür ist, dass Institute teilweise immer noch Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen eingehen, ohne deren Geschäftsmodell wirklich zu verstehen oder zu hinterfragen.
Viele Finanzinstitute haben in den vergangenen Jahren hohe Summen gerade in ihre KYC-Prozesse investiert.
Das hat sich zweifellos gelohnt. Dennoch bleibt die Herausforderung auch für sie hoch.
Hinter Kundinnen und Kunden im Firmenkundengeschäft oder der Vermögensverwaltung stehen oft komplexe, international verschachtelte Konzernstrukturen und Treuhandverhältnisse.
Das kann nachvollziehbare, organisatorische Gründe haben. Das kann aber auch dazu dienen, die wirtschaftlichen Eigentümer einer Gesellschaft zu verschleiern.
Die Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten bleibt eine anspruchsvolle Kernaufgabe jedes modernen KYC-Systems.
Das gilt natürlich auch für Geschäftspartner Ihrer Unternehmen, meine Damen und Herren.
Auch Ihre Geschäftspartner können Teil verschachtelter Konzernstrukturen sein. Das muss nicht, kann aber einen kriminellen Hintergrund haben.
Dies sollten Sie kritisch hinterfragen, um zum Beispiel bei An- und Verkäufen von Unternehmen mögliche Geldwäsche auszuschließen.
Auch wenn Sie auf Geschäfte aufmerksam werden, die zu nicht handelsüblichen Preisen und Konditionen abgeschlossen werden, sollten Sie genauer hinsehen.
Unter Umständen muss der Geschäftspartner gar nicht profitabel wirtschaften, weil der eigentliche Geschäftszweck seines Unternehmens der Geldwäsche dient.
Diese Verantwortung muss nicht nur Ihnen sondern auch Ihrer Geschäftsleitung bekannt sein.
Sie sollte wissen, wann und bei welchen Geschäftspartnern ein höheres Maß an Aufmerksamkeit geboten ist.
Um Geldwäsche zu begrenzen, müssen Unternehmen nachvollziehen können, woher das Geld kommt. Vor allem, wenn sich Kundinnen oder Kunden auffällig verhalten und Geschäfte abwickeln, die nicht zu ihrem Profil passen.
Ein einfaches Beispiel: Wenn Menschen ohne festes Einkommen Immobilien für Millionenbeträge kaufen, stellt sich normalerweise die Frage, woher sie das Geld dazu haben.
Das gilt natürlich auch für den Erwerb anderer wertvoller Assets. Hier sollten Sie auf eine Erklärung bestehen.
Wenn ein Unternehmen eine Immobilie verkaufen will und der Käufer sich kaum für den Zustand und die Konstruktion des Gebäudes interessiert, kann auch das ein Indiz für Geldwäsche sein – vor allem dann, wenn der Kauf ohne eine Finanzierung über die Bühne gehen soll.
Auffällig sind auch ungewöhnliche Barzahlungen. Damit meine ich nicht nur hohe Einmalzahlungen.
Immer wieder werden auch laufende Verpflichtungen wie Kredit- und Leasingraten in bar gezahlt.
Hohe Summen sind ein starker Indikator: Für geleaste Luxus-Autos wie Ferraris oder Lamborghinis sind bei An- oder Schlusszahlungen auch mal schnell 80.000 Euro pro Auto fällig – die manchmal auch in bar bezahlt werden.
Nicht immer prüfen die Leasingunternehmen die Herkunft der Mittel –auch dann nicht, wenn die Summe deutlich über der Bargeldgrenze liegt, die sich das Unternehmen eigentlich gesetzt hat.
Bei Kreditinstituten müssen Kundinnen und Kunden bei Barzahlungen ab 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis erbringen.
Aber auch Unternehmen, für die keine regulatorischen Vorgaben gelten, sollten für sich klar definieren, wie sie mit Barzahlungen umgehen. Und diese Richtlinien dann auch wirklich in die Praxis umsetzen.
Oft lassen bestimmte Verhaltensmuster auf zweifelhafte Hintergründe schließen.
Wenn etwa ein Kunde große Bestellungen storniert und verlangt, dass die Anzahlung abzüglich Stornogebühr auf ein anderes Konto rücküberwiesen wird, ist das zumindest erklärungsbedürftig.
Bitte erlauben Sie mir, Ihnen an dieser Stelle ein paar Fragen zu stellen:
Würde Ihr Unternehmen erkennen, wenn Transaktionen oder Aufträge gestückelt werden, sodass Kontrollen ab bestimmten Schwellenwerten nicht greifen – etwa durch Ratenzahlungen oder aufeinanderfolgende Teilaufträge?
Würden Sie es erkennen, wenn eine Rechnung von einem Dritten beglichen wird, der nicht zur Unternehmensgruppe Ihres Geschäftspartners gehört?
Jedes Unternehmen sollte heute über Prozesse verfügen, die solche Auffälligkeiten kenntlich machen. Wichtigste Voraussetzung: das Bewusstsein für die eigenen Risiken. Was denken Sie, wie leicht könnten Gelder über Ihr Unternehmen aus illegalen Quellen, wie beispielsweise Drogen- und Menschenhandel, in den legalen Wirtschaftskreislauf gebracht werden?
Nur wer seine individuellen Risiken kennt, kann daraus die notwendigen Sicherungsmaßnahmen ableiten.
Welche Risiken gehen mit den angebotenen Produkten, mit Ihren Kundinnen und Kunden und mit Ihren Vertriebswegen einher?
Eine regionale Filialbank sollte zum Beispiel andere Produkte, Kundinnen und Kunden und Vertriebswege als eine international tätige Direktbank haben. Und damit auch andere Risiken:
Sie kennt zwar viele ihrer Kundinnen und Kunden persönlich und damit hoffentlich auch besser.
Sie nimmt aber Barzahlungen entgegen, was ihre Geldwäscherisiken wiederum erhöht. Und KYC darf nicht heißen: „Ich kenne die Kundin oder den Kunden vom Golfplatz“. Sie glauben nicht, wie oft wir das immer noch hören. Und das gilt generell für Geschäftspartner.
Wir als Aufsicht können erst beim Institut vor Ort eine Aussage dazu treffen, ob es die Geldwäsche-Prävention wirklich ernst nimmt. Eine Schlüsselrolle haben im Unternehmen daher die Geldwäschebeauftragten in den Complianceabteilungen.
Sie brauchen eine starke Position im Unternehmen und müssen sich durchsetzen können- genau wie Sie, meine Damen und Herren. Schließlich kann Geldwäscheprävention auch bedeuten, sich von Kundinnen und Kunden zu trennen. Oder von bestimmten Geschäften Abstand zu nehmen.
Eine Entscheidung, die vielen Unternehmen gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten nicht leichtfällt.
Auch deswegen brauchen Geldwäschebeauftragte und die Revision genügend zeitliche und personelle Ressourcen für ihre Aufgaben.
Wenn wir Arbeitsrückstände sehen – zum Beispiel Treffer im Transaktionsmonitoring werden zu spät bearbeitet, Fristen bei Sicherungsmaßnahmen gerissen und Verdachtsmeldungen zu spät abgegeben – dann ist offensichtlich, dass der Geldwäschebeauftragte überlastet ist.
Es ist Aufgabe der Geschäftsleitung, genügend Ressourcen für die Geldwäscheprävention im Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Auch die Kultur muss von der Geschäftsleitung vorgelebt werden. Es gilt das Prinzip „Tone from the top.“
Das heißt auch, dass nicht die Sekretärin oder der Sekretär die Anti-Geldwäsche-Schulungen unter dem Login des Chefs absolviert.
Um es auf den Punkt zu bringen: Sie und wir haben eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung, der wir gerecht werden sollten!
Bevor wir die Fragenrunde starten, habe ich auch eine Anregung mitgebracht:
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat bereits vor vielen Jahren einen eigenen Arbeitskreis mit seinen Mitgliedern gegründet, die Geldwäscheprüfungen bei Unternehmen durchführen.
Mit dem IDW Arbeitskreis steht die BaFin seit Jahren in engem Austausch.
Vielleicht wäre die Einrichtung so eines Geldwäsche-Arbeitskreises auch etwas für das DIIR –denken Sie doch einmal darüber nach. Ich würde mich freuen.