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Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention, bei der Fachtagung "Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" © Armin Höhner

Erscheinung:22.11.2023 | Thema Geldwäschebekämpfung „Die Risikoanalyse ist das Kernstück Ihrer Prävention“

Keynote von Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention, am 7. Dezember 2023 bei der Fachtagung "Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung".

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen zu unserer Fachtagung „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“. Schön, dass Sie heute dabei sind.

Wir werden Sie wie jedes Jahr über Neuerungen im regulatorischen Bereich der Geldwäschepräventionsaufsicht informieren. Zudem erhalten Sie in verschiedenen Fachvorträgen von meinen Kolleginnen und Kollegen Einblicke in unsere aktuellen Erkenntnisse aus der Aufsichtspraxis. Damit wollen wir Ihnen ein Feedback zu unseren Eindrücken aus Prüfungen und der laufenden Aufsicht geben.

Aber ich möchte bei dieser Gelegenheit auch betonen, dass wir Ihre Anstrengungen für eine effektive Geldwäscheprävention wahrnehmen und die meisten von Ihnen bereits auf einem guten Weg sehen. Unsere heutigen Vorträge sollen Ihnen aber auch Hinweise geben, in welchen Bereichen wir insgesamt noch Verbesserungsbedarf erkennen.

Zu Beginn möchte ich den Blick aus aktuellem Anlass auf das Thema Terrorismusfinanzierung richten. Die effektive Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung beschäftigt uns alle – die jeweiligen Behörden, aber natürlich auch Sie als Verpflichtete. Wozu Terrorismusfinanzierung führen kann, haben erst vor wenigen Wochen die schrecklichen Angriffe der Hamas gezeigt.

Klar ist, dass Zahlungen an Terrororganisation wie der Hamas und deren Unterorganisationen sanktioniert sind. Genauso ist das Führen von Konten für diese Organisationen verboten. Und dennoch können Gelder über unterschiedlichste Wege in die Hände terroristischer Vereinigungen fallen.

Seien Sie sich also den Risiken der Terrorismusfinanzierung in Ihrem Geschäftsmodell stets bewusst. Das gilt für den KYC Prozess und umso mehr noch für das Screening von Transaktionen. Natürlich können auch Korrespondenzbankbeziehungen für die Finanzierung von Terror ausgenutzt werden.

Sie sollten daher immer ausreichende Informationen über den jeweiligen Respondenten und sein Sitzland einholen. Nur so können Sie die Art seiner Geschäftstätigkeit verstehen und seine Kontrollen zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung bewerten.

Im Zweifelsfall trennen Sie sich lieber von Ihren Respondenten! Das Reputationsrisiko ist für Sie sehr hoch! In unserer Paneldiskussion nachher werden wir uns unter anderem ausführlicher mit Terrorismusfinanzierung beschäftigen. Der Fokus wird dabei insbesondere auf dem Risikomanagement liegen. Wir werden dazu mit Vertretern aus der Strafverfolgung, der Beratung und dem Bankenbereich diskutieren.

Ein wirksames Risikomanagement ist für eine effektive Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unerlässlich. Dazu gehört die Analyse der Risiken sowie die Ableitung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen. Und natürlich müssen diese internen Sicherungsmaßnahmen dann auch umgesetzt werden.

Es ist zentral, dass Sie die Risiken Ihrer Kunden, Ihrer Produkte und Ihrer Transaktionen genau kennen. Dabei sollten Sie auch die geographischen Risiken und die Vertriebskanalrisiken berücksichtigen. Nur wenn Sie wissen, wo die Risiken für Ihr Unternehmen liegen, können Sie auch geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu reduzieren. Beispielsweise die Ableitung passender Indizien für Ihr Transaktionsmonitoring.

Lassen Sie es mich einmal so formulieren: Die Risikoanalyse ist das Kernstück Ihrer Prävention. Jeder Verpflichtete muss eine individuell passende Risikoanalyse für seine eigene Geschäftstätigkeit erstellen und diese regelmäßig aktualisieren. Bei Institutsgruppen ist eine umfassende Analyse für die gesamte Gruppe zu erstellen. Zu den Sicherungsmaßnahmen gehören klare interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen sowie die Funktion des Geldwäschebeauftragten.

Aufgabe des Geldwäschebeauftragten ist unter anderem die Steuerung geldwäscherechtlicher Auslagerungen. Sie erinnern sich - Über Auslagerungsverhältnisse haben wir bereits auf unserer Tagung im vergangenen Jahr diskutiert. Dabei wurde sehr deutlich: Auslagerung darf nicht bedeuten „aus den Augen aus dem Sinn“.

Wenn Sie Aufgaben aus dem Bereich der Geldwäscheprävention auslagern, muss Ihnen klar sein: Sie tragen weiterhin die Letztverantwortung. Zu dieser Verantwortung zählt auch die Überwachung der Auslagerungen. Also das Auslagerungscontrolling. Und hier nicht nur das „ob“ sondern auch das „wie“. Das bedeutet für das auslagernde Institut einerseits: Sicherstellen, dass die ausgelagerten Aufgaben überhaupt ausgeführt werden. Aber eben auch: Sicherstellen, dass sie in der gewünschten Qualität erbracht werden.

Vergewissern Sie sich also, in welcher Qualität Ihre Dienstleister die Aufgaben wahrnehmen. Machen Sie als auslagerndes Institut konkrete Vorgaben und überwachen Sie diese. Besuchen Sie den Dienstleister vor Ort. Schauen Sie sich selber an, wie er die ausgelagerten Tätigkeiten durchführt.

Ich betone das nicht ohne Grund: Wir stellen bei unserer Aufsicht immer wieder Defizite bei Auslagerungsverhältnissen fest. Beispielsweise bei der Auslagerung des Geldwäschebeauftragten. Hier sehen wir zum Teil, dass der ausgelagerte Geldwäschebeauftragte bei der Einführung neuer Produkte nicht in die Prozesse eingebunden ist. Dadurch fehlen in der Folge wesentliche Informationen für die Risikoanalyse.

Ein weiteres Defizit ist, dass Auslagerungsunternehmen nicht immer einen ausreichenden Zugriff auf Institutsdaten und die zugehörigen IT-Systeme haben. Dann kann es sein, dass sie die ausgelagerten Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen können. Welche Schlussfolgerung können wir daraus ziehen?

Auslagerungen können zu Effizienzsteigerungen in der Geldwäscheprävention führen. Die Gesamtsicht auf das Institut darf jedoch durch die Auslagerung eines Teils der Präventionsaufgaben nicht verloren gehen

Meine Damen und Herren,

ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, der mir sehr wichtig ist:

Die Weiterentwicklung der Geldwäscheprävention muss mit den technischen Innovationen im Finanzsektor Schritt halten. Modular aufgebaute Geschäftsmodelle dürfen nicht dazu führen, dass die Verpflichteten ihre Geldwäsche-Risiken nur eingeschränkt oder gar nicht mehr handhaben können.

Das kann allerdings sehr schnell passieren. Zum Beispiel dann, wenn Unternehmen Geschäftsmodelle in verschiedene Teile aufspalten und die einzelnen Teile dann auf verschiedene Anbieter verlagern. Vor allem auf solche, die nur in geringerem Umfang oder auch gar nicht beaufsichtigt werden.

Am Beispiel des „White Labelings“ lässt sich erkennen, welche Risiken derartige Geschäftsmodelle für die Geldwäscheprävention mit sich bringen können. Beim „White Labeling“ kooperiert ein in der Regel nicht lizensiertes Unternehmen mit einem lizensierten Institut - meist einer Bank. Häufig sind das Startups, die Plattformen oder Apps entwickelt haben und denen eines fehlt: die Lizenz für den Zugang zum Finanzmarkt.

Durch die Kooperation mit einem lizensierten Anbieter kann ein Startup wie eine Bank auftreten und unter seiner eigenen Marke Bank- und Finanzprodukte anbieten. Die lizenzgebende Bank bleibt dabei im Hintergrund. Für die Kundinnen und Kunden ist sie nicht direkt sichtbar. Sie stellt die Bankprozesse, Schnittstellen und das nötige Know-how zur Verfügung, besonders wenn es darum geht, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Und dieses lizenzierte Unternehmen ist und bleibt Verpflichteter nach dem GwG – nicht das Startup.

Worin liegt nun beim „White Labeling“ das höhere Geldwäscherisiko? Es beginnt bereits bei der Güte des Kundenannahmeprozesses. Zwar unterstützt die beteiligte Bank den Prozess in der Regel technisch. Oft nutzt sie aber die beim Startup vorhandenen Informationen über die Kundinnen und Kunden zu wenig oder gar nicht.

Know-Your-Customer erfolgt also in einem geringeren Umfang als bei einer direkten Kundenbeziehung. Und weil das so ist, kann die Bank verdächtige Kundenverbindungen und Transaktionen kaum erkennen.

Das Beispiel zeigt: Wenn ein ursprünglich einheitliches Geschäftsmodell in verschiedene Teile aufgespalten wird und sich unterschiedliche Parteien um die einzelnen Prozessschritte kümmern, dann entstehen oft Lücken in der Geldwäscheprävention. Diese Lücken zu schließen, das ist Aufgabe der Verpflichteten.

Sie müssen wissen: Welche Geldwäscherisiken bestehen durch das neue Geschäftsmodell? Zum Beispiel dadurch, dass ihre vertriebsstarken Kooperationspartner das Wachstumstempo bestimmen? Welche Märkte und Kundenkreise bedienen ihre Kooperationspartner?

Fakt ist: Auch White-Label-Anbieter müssen in der Lage sein, ihre Geldwäscherisiken zu managen.

Aus diesem Beispiel lassen sich Schlussfolgerungen ziehen, die über das „White Labeling“ hinaus gültig sind: Sie als Verpflichtete müssen neue Produkte und Geschäftsmodelle kennen. Sie müssen sie verstehen und Sie müssen sie hinterfragen, um die Geldwäscherisiken für Ihr Haus richtig einschätzen zu können.

Setzen Sie sich daher – wenn Sie sich für ein neues Geschäftsmodell öffnen wollen – mit den Geldwäscherisiken auseinander. Befassen Sie sich mit diesen Risiken angemessen in Ihrer Risikoanalyse. Entwickeln und implementieren Sie bei innovativen Geschäftsmodellen Mindeststandards für Kooperationspartner, mit denen Sie zusammenarbeiten wollen.

Zu diesen Mindeststandards sollte insbesondere gehören, dass Sie festlegen, welche zusätzlichen Daten bei technisch unterstützten Kundenannahmeprozessen nötig sind, um Informationslücken zu füllen. Ich meine solche Informationslücken, die durch die Aufspaltung bei modular aufgebauten Geschäftsmodellen im KYC-Bereich entstehen.

Gleiches gilt für die laufende Überwachung und die dabei eingesetzten Monitoring-Systeme. Auch hier müssen Sie darauf achten, das alle notwendigen Daten in Ihr Monitoringsystem einfließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ohne große Vorrede sind wir damit gleich bei den inhaltlich wichtigen Themen angekommen, die uns aktuell beschäftigen.

Jetzt wünsche ich uns allen eine spannende Veranstaltung!

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