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Bild von Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht, Dr. Frank Grund © BaFin/Matthias Sandmann

Erscheinung:19.09.2022 Regulatorische Rahmenbedingungen und politisches Umfeld für die Assekuranz 2022+ – Zukunftsperspektiven in herausfordernden Zeiten

Zukunftsforum Assekuranz 2022

Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), 19. September 2022

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte heute über Zukunftsperspektiven in herausfordernden Zeiten sprechen. Wobei der Begriff herausfordernd fast schon ein Euphemismus ist. Jedenfalls, wenn wir einen Blick auf das geopolitische und wirtschaftliche Umfeld werfen. Dazu gleich mehr.

Trotz allen Krisen müssen wir auch die anderen Themen, die für unsere Branche wichtig sind, im Blick behalten. Ich denke da zum Beispiel an den Solvency-II-Review, an den Kundennutzen von Versicherungsprodukten oder an die Herkulesaufgabe Nachhaltigkeit. Und auch IT- und Cybersicherheit spielen eine wichtige Rolle. All diese Themen möchte ich heute daher auch adressieren.

Werfen wir zu Beginn jedoch einen Blick auf unser geopolitisches und wirtschaftliches Umfeld. Was wir dort sehen ist leider nicht sehr ermutigend. Der Internationale Währungsfonds bezeichnet die Lage der Weltwirtschaft in seinem neuesten Ausblick als „düster und unsicherer“. Die Börsen-Zeitung schreibt von „trüben Aussichten“. Als Rheinländer neige ich nun wirklich nicht zum Schwarzsehen. Aber ich weiß: Die Risiko-Landschaft ändert sich. Derzeit leider nicht zum Guten.

Die Akteure am Finanzmarkt sind zurzeit mit gleich mehreren krisenhaften Entwicklungen und grundlegenden Herausforderungen konfrontiert. Und viele dieser Entwicklungen können sich jederzeit verschärfen und gegenseitig verstärken.

Als erstes ist hier natürlich der Krieg Russlands gegen die Ukraine zu nennen. Neben menschlichem Leid verursacht er wirtschaftliche Folgen für Europa. Knappheit und die Angst vor Versorgungslücken haben sich breitgemacht, vor allem beim Gas. Die Rohstoffpreise haben teilweise deutlich angezogen. Und das fehlende Gas trägt zur Stromknappheit in Europa bei.

Der russische Angriffskrieg und auch das zunehmend selbstbewusste Auftreten Chinas deuten auf eine Verschiebung des globalen Gleichgewichts der Mächte hin. Die Balance of Power ändert sich. Und das wirft natürlich grundlegende Fragen zur internationalen Zusammenarbeit auf.

Gleichzeitig lastet die Pandemie immer noch auf der Weltwirtschaft. Denken Sie nur an die chinesische Null-Covid-Politik und ihre Folgen für die globalen Lieferketten.

Eine sehr direkte Auswirkung der Lieferengpässe und auch des Kriegs in der Ukraine ist die deutlich anziehende Inflation. Sie zwingt die Zentralbanken zum Handeln. Und sie hat deutliche Auswirkungen auf das Geschäft der Versicherer.

Das sehen wir bei der Schaden- und Unfallversicherung. Durch die höhere Inflation steigen die Schadenaufwendungen signifikant. Und das führt zu höheren versicherungstechnischen Rückstellungen.

Bei der Reservierung der Schäden nach HGB-Vorgaben ist der voraussichtliche Erfüllungsbetrag zugrunde zu legen. Aufgrund der steigenden Inflation sind ggf. Nachreservierungen vorzunehmen. Die Schadenrückstellungen nach Solvency II wären ebenfalls anzupassen, wenn die Inflationserwartungen zu niedrig geschätzt wurden.

Die Aufsicht wird die Auskömmlichkeit der Schadenreservierung in den Aufsichtsgesprächen, Wirtschaftsprüfer-Dialogen und Vor-Ort-Prüfungen thematisieren und kritisch hinterfragen.

Natürlich müssen die Versicherer die Schadenentwicklung auch im Hinblick auf künftige Schadenerwartungen bei ihrer Tarifierung berücksichtigen. Es ist daher im Grunde zwingend, dass die gestiegene Inflation höhere Beiträge in der Schaden-/Unfallversicherung nach sich zieht. Und zwar sowohl im Neugeschäft als auch im Bestand. Wir erwarten Preissteigerungen und Beitragsanpassungen in der Kraftfahrtversicherung, aber auch in anderen Versicherungszweigen wie Wohngebäude – auch aufgrund der Auswirkungen des Starkregentiefs im Sommer 2021.

Angesichts der anziehenden Inflation haben viele wichtige Notenbanken in den vergangenen Monaten die Zinswende eingeläutet. Auch an den Kapitalmärkten sehen wir deutlich steigende Zinsen.

Der Zinsanstieg hat auf Versicherungsunternehmen grundsätzlich gegenläufige Effekte: Auf der einen Seite können die Unternehmen von einer höheren Verzinsung von Vermögenswerten profitieren und ihre Ertragskraft steigern. Auf der anderen Seite gehen durch die fallenden Kurse der festverzinslichen Wertpapiere die stillen Reserven zurück, es werden stille Lasten aufgebaut.

Positiv hat sich das im ersten Halbjahr gestiegene Zinsniveau auf die Solvenzquoten der Lebensversicherer ausgewirkt. Immer weniger Unternehmen sind auf Solvency-II-Übergangsmaßnahmen angewiesen. Erstmals hatten wir per 30. Juni kein Lebensversicherungsunternehmen unterdeckt – auch nicht ohne Übergangsmaßnahmen. Wie es im dritten Quartal aussieht, bleibt abzuwarten.

Auch das Thema Storno rückt mit der Zinswende und der hohen Inflation in den Fokus. Denn durch steigende Zinsen werden alternative Anlageformen wieder attraktiver – was vor allem im Lebensversicherungsgeschäft relevant sein kann. Zudem könnten Versicherungsnehmer auch andere Versicherungsverträge hinterfragen. Etwa, weil sie deutlich mehr fürs Heizen ausgeben müssen. Versicherer brauchen hier ein gutes Liquiditätsmanagement.

Wie es in der Geldpolitik weitergeht, werden wir sehen. Der Ökonom Nouriel Roubini skizzierte für die USA neulich bei Bloomberg ein Szenario mit zwei Optionen. Er sagte, entweder die Fed erhöht die Zinsen auf 4 – 5 Prozent und es kommt zu einer harten wirtschaftlichen Landung. Oder sie erhöht etwas moderater und die Inflation bleibt auf einem anhaltend hohen Niveau. Also Rezession oder Inflation – beides keine verlockenden Optionen. Kein Wunder, dass der Mann auch als Dr. Doom bekannt ist.

Geopolitik, Pandemie, Inflation, Zinswende – klar ist: die Branche bleibt im Umbruch. Die Wolken am Horizont sind düster. Es kann sehr ungemütlich werden.

Als Aufseher steht für mich fest: Jetzt müssen Versicherer ihr Geschäft sturmfest machen.

Ja, es ist derzeit nicht alles schlecht. Aber angesichts der vielen Risiken, über die ich gerade gesprochen habe, ist jetzt Zeit für umsichtiges Handeln. Und das heißt: Wir brauchen in den Unternehmen ausreichende Puffer bei Kapital und Liquidität. Versicherer müssen in den kommenden Monaten auch stärkeren Stürmen standhalten können.

Bekanntlich habe ich mich vor zwei Jahren angesichts der Pandemie skeptisch gegenüber Forderungen nach einem Dividendenverbot gezeigt. Aber ich denke, genauso wie damals ist auch heute jedes Unternehmen gut beraten, bei diesem Thema sehr vorsichtig vorzugehen.

So viel zu den kurzfristigen, unmittelbaren Risiken unseres Umfelds. Dass Versicherer solchen Gefahren trotzen können – das soll das Aufsichtssystem Solvency II sicherstellen.

Solvency II hat in seinen ersten Jahren bewiesen, dass das System gut funktioniert. Es ist das erste europäische Aufsichtsregime, das darauf abzielt, die ökonomischen Risiken der Unternehmen in den Kapitalanforderungen zu messen. An vielen Stellen funktioniert das sehr gut. An manchen müssen wir aber noch nachbessern. Zum Beispiel beim Zinsänderungsrisiko in der Standardformel. Hier brauchen wir eine höhere Sensitivität für Risiken.

Die EU-Kommission hatte einen grundsätzlich ausgewogenen Vorschlag für den Solvency-II-Review vorgelegt, den wir begrüßt haben.

Wir erkennen jedoch einen starken politischen Druck in Europa, zum Beispiel mit Blick auf die Kapitalmarktunion, die Kapitalanforderungen zu senken, um den ökologischen, digitalen und demografischen Wandel zu finanzieren – ohne dass es für niedrigere Kapitalanforderungen eine ausreichende Evidenz gäbe. Das unterstützen wir nicht – denn Risiken verschwinden ja nicht aufgrund reduzierter gesetzlicher Kapitalanforderungen. Nein, die Risiken werden in Zukunft eher noch zunehmen, das habe ich gerade deutlich gemacht. Sie müssen im Solvenzsystem daher angemessen reflektiert werden. Eine Aufweichung aufsichtlicher Anforderungen würde das Fundament von Solvency II – die angemessene Erfassung von Risiken – und damit die Glaubwürdigkeit des gesamten Regelwerks beschädigen.

Ich sage daher ganz klar: Der Solvency-II-Review darf das Regelwerk nicht verwässern!

Jetzt gilt es, die Trilog-Verhandlungen abzuwarten.

Mit einer Umsetzung der Solvency-II-Reform rechne ich frühestens 2024, wobei mir 2025 realistischer erscheint.

Ein Thema, das wir als Aufsicht schon viel früher anpacken, ist der Kundennutzen von Lebensversicherungen.

Über die steigende Inflation hatten wir schon gesprochen. Für Versicherungsnehmer bedeutet sie bei weiterhin niedrigem Zinsniveau, dass die private Altersvorsorge zusätzlich unter Druck geraten und das Versorgungsniveau sinken kann.

Ein Versicherungsprodukt muss aber über seine gesamte Lebensdauer den ermittelten Bedürfnissen, Zielen und Merkmalen des Zielmarkts entsprechen. Das gilt insbesondere für Produkte, die der langfristigen Versorgung der Kunden dienen.

Kapitalbildende Lebensversicherungen rechnen sich für Kundinnen und Kunden oft erst dann, wenn der Versicherungsvertrag über einen bestimmten Zeitraum durchgehalten wird. Das gilt umso mehr, wenn man den Kaufkraftverlust, sprich: die Inflation, über die gesamte Laufzeit berücksichtigt.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Versicherer die verbraucherschützenden Vorgaben im Produktentwicklungsprozess sehr ernst nehmen. Dies gilt insbesondere für den „value for money“, also das Preis-Leistungs-Verhältnis oder den Kundennutzen eines Produkts.

Unangemessen hohe Kosten mindern den Kundennutzen. Versicherer sollten daher alle Kosten kennen, um sie in ihrem Produktentwicklungsprozess angemessen berücksichtigen zu können. Ich denke dabei im Hinblick auf die fondsgebundene Lebensversicherung auch an etwaige Rückvergütungen, die von den Fondsgesellschaften direkt an Vertriebspartner der Versicherer gezahlt werden – und zwar zusätzlich zu der vom Lebensversicherer selbst gezahlten Vertriebsvergütung.

Für die Höhe der Kostenbelastung gibt es zwar keine gesetzlichen Vorgaben. Die gesetzlichen Wohlverhaltenspflichten verlangen andererseits aber, dass die Lebensversicherer bei der Gestaltung ihrer Produkte im Produktfreigabeverfahren auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis achten.

Hohe Vertriebsvergütungen können auch zu Fehlanreizen am Point of Sale führen. Sie können also einer ergebnisoffenen Information und Beratung der Versicherungsnehmer im Wege stehen.

Ich möchte daher ganz klar betonen: Ein Versicherungsprodukt muss den Kunden nutzen. Und Nutzen schafft, wer die Kosten auf einem angemessenen Niveau hält. Anders gesagt: Erhöhten Kosten muss ein angemessener Gegenwert für den Versicherungsnehmer gegenüberstehen! Wir führen keine Preiskontrollen durch. Wir schauen uns aber an, ob die Lebensversicherer den angemessenen Kundennutzen nachvollziehbar geprüft haben. Zudem sind die bestehenden Transparenzvorgaben zu beachten.

Auch wir als Aufsicht wollen transparent agieren. Wie Sie wissen, beschäftigen wir uns zurzeit mit den Kostenbelastungen und Vertriebsvergütungen für kapitalbildende Lebensversicherungen. Wir wollen unsere geplante Veröffentlichung zu diesem Thema möglichst kurzfristig innerhalb der nächsten Wochen konsultieren.

Damit zum Thema Nachhaltigkeit.

Ich denke, wir alle beschäftigen uns zurzeit intensiv mit Nachhaltigkeitsrisiken. Denn diese haben zugenommen.

Das Nachhaltigkeitsrisiko per se gibt es eigentlich gar nicht. Zumindest ist es nicht eindimensional.

Es gibt handfeste physische Risiken, etwa durch den Klimawandel. Die Auswirkungen der fortschreitenden Klimaveränderung entfalten sich langsam, aber dafür mit kaum vorstellbarer Wucht, wie z. B. die Flutkatastrophe im Ahrtal letztes Jahr gezeigt hat. Schocks aus klimabezogenen Risiken können über mehrere Dimensionen wirken und asymmetrisch einzelne Sektoren überproportional betreffen. Für Versicherer können sich Groß- oder Kumulschäden häufen.

Die Flutkatastrophe hat deutlich gemacht, dass sich die Versicherer systematisch mit der Versicherungstechnik unter Berücksichtigung des Klimawandels auseinandersetzen müssen. Das heißt, sie müssen sich wichtige Fragen stellen: Welche Risiken wurden konkret übernommen? Gibt es Konzentrationsrisiken? Sind die Prämien und die Kapitalanforderungen noch angemessen kalkuliert? Reicht der bestehende Rückversicherungsschutz aus? Denn eines ist klar: Versicherungsunternehmen müssen auch im Falle seltener Ereignisse in der Lage sein, die von ihnen übernommenen Risiken zu schultern.

Daneben gibt es mit dem Klimawandel verbundene Risiken, die sich auf die Kapitalanlagen auswirken können. Sind Geschäftsaktivitäten zum Beispiel mit hohen Treibhausgasemissionen verbunden und erfolgen Anpassungen nicht oder nur zögerlich, bestehen gegebenenfalls wesentliche Markt- und Kreditrisiken bei den Investitionsobjekten. Unterschätzen Sie dies bitte nicht. Auch Defizite bei investierten Unternehmen im Bereich Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung können Nachhaltigkeitsrisiken verursachen, die sich als Markt- und Kreditrisiken realisieren. Und nicht zuletzt spielen auch Compliance- und Reputationsrisiken eine wichtige Rolle.

Versicherungsunternehmen sollten daher ihre geschäftspolitischen Entscheidungen auch im Lichte der Außenwahrnehmung reflektieren.

Immer mehr Kunden und potenzielle Mitarbeiter legen großen Wert auf das Thema Nachhaltigkeit. Sie verlangen von künftigen Versicherungspartnern oder Arbeitgebern glaubwürdiges Handeln auf diesem Feld.

Glaubwürdigkeit beruht auf verlässlichen Fakten und transparenten Informationen. Deshalb bin ich überzeugt, dass die EU-Offenlegungsverordnung und die EU-Taxonomieverordnung gerade unter diesem Gesichtspunkt für Unternehmen eine ganz wichtige Rolle spielen können. Denn sie zielen genau darauf ab: auf hohe Transparenz in puncto Nachhaltigkeit durch verlässliche Daten.

Die Offenlegungsverordnung, ergänzt durch Art. 5 bis 7 der Taxonomieverordnung, verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu einer spezifischen Nachhaltigkeitsberichterstattung über Internetseiten, vorvertragliche Informationen und regelmäßige Berichte.

Versicherer müssen seit dem 1. Januar 2022 ermitteln, in welchem Ausmaß es sich bei ihren Kapitalanlagen um Investitionen in „ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten“ handelt. Zunächst müssen sie in den Jahren 2022 und 2023 die Taxonomie-Fähigkeit ihrer Anlagen angeben.

Idealerweise greifen sie auf die jährlich veröffentlichten Nichtfinanziellen Erklärungen der Unternehmen zurück, in die sie investiert haben.

Das funktioniert leider nicht immer. Für die Ermittlung der Quote „ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten“ gemäß der Offenlegungsverordnung müssen sie auch Kapitalanlagen von Unternehmen einbeziehen, die selbst keine Nichtfinanzielle Erklärung veröffentlichen müssen. Versicherer sind dann gehalten, selbst zu bestimmen, ob die betreffende Kapitalanlage taxonomiefähig ist – hierzu braucht es vertiefte Datenanalysen und Beschäftigte mit entsprechendem Know-how.

Aufgabe der BaFin ist es zu überwachen, ob die beaufsichtigen Unternehmen die Offenlegungsverordnung befolgen. Dazu werden wir auf die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer zurückgreifen, aber auch eigene Stichproben machen und andere Erkenntnisse nutzen.

Wir wissen, dass die neue Regulierung die Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Das werden wir im Rahmen unseres aufsichtlichen Ermessens berücksichtigen, ebenso wie die Größe und Komplexität der Unternehmen.

Aber eines ist klar: Wer sich dem Thema nicht stellt, geht ein strategisches Risiko ein. Nachhaltigkeit ist kein Modethema. Das effektive Management von Nachhaltigkeitsrisiken ist heute schon eine essentielle unternehmerische Aufgabe für Versicherer. Und sie wird in den kommenden Jahren noch einmal deutlich wichtiger werden.

Damit zu meinem letzten Thema für heute: die IT- und Cyber-Sicherheit. Versicherer sind ein beliebtes Ziel von Cyberattacken. Denken Sie nur an die große Menge sensibler Daten. Durch den Krieg in der Ukraine ist die Gefahr von Cyberattacken noch einmal gestiegen – auch wenn sie sich nach unserer Kenntnis bislang noch nicht realisiert hat.

Eines ist mir wichtig: Es geht bei IT-Sicherheit nicht nur um Cyberattacken. Unsere Daten zeigen, dass der größte Anteil aller IT-Vorfälle hausgemacht ist.

Wir möchten daher, dass Versicherungsunternehmen grundsätzlich resilienter werden, wenn es um die Risiken der Digitalisierung geht. Also widerstands- und zugleich anpassungsfähiger.

Unsere Prüfungen zeigen, dass in puncto IT-Sicherheit durchaus noch Verbesserungspotenzial besteht. Das gilt insbesondere in den Bereichen Informationsrisiko- und Informationssicherheitsmanagement.

Es gibt also noch reichlich zu tun. IT- und Cybersicherheit werden daher weit oben auf unserer Agenda bleiben. Und bei schwerwiegenden Mängeln auf diesem Feld behalten wir uns auch vor, Kapitalaufschläge zu verhängen.

Denn eines ist klar: Digitale Resilienz ist kein „nice to have“. Die Sicherstellung digitaler Resilienz ist eine Kernaufgabe all derer, die in Versicherungsunternehmen Verantwortung tragen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle eben diskutierten Themen unterstreichen: Die Versicherungsbranche bleibt im Umbruch. Die wirtschaftlichen und geopolitischen Risiken haben zugenommen. Die regulatorischen Rahmenbedingungen entwickeln sich weiter. Gleichzeitig bringen langfristige und strukturelle Entwicklungen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung neue Risiken für Versicherer mit sich.

Jetzt ist daher die Zeit für umsichtiges, aber auch entschlossenes Handeln: Ausreichende Puffer bei Kapital und Liquidität schaffen, Kundennutzen in den Fokus nehmen, Nachhaltigkeitsrisiken effektiv managen und digitale Resilienz stärken – es gibt wahrlich mehr als genug zu tun. Und jetzt hoffentlich auch zu diskutieren.

Ich freue mich auf Ihre Fragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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