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Erscheinung:12.11.2019 „Aufsicht und Regulierung – Chancen und Herausforderungen“

Rede von Felix Hufeld Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der FI-Connect 2019 am 13. November 2019 in Frankfurt

Es gilt das gesprochene Wort!

Meine Damen und Herren,

vielleicht kennen Sie die Sage von Rip van Winkle, die als erste Kurzgeschichte der amerikanischen Literatur gilt und bis heute in den USA populär ist. Der Bauer Rip van Winkle lebt zur englischen Kolonialzeit in den Bergen New Yorks und liebt es, mit seinem Hund durch die Wälder zu streifen. Während eines Spaziergangs fällt er in einen Zauberschlaf. Als er wieder aufwacht und in sein Dorf zurückkehrt, stellt er fest, dass sich alles um ihn herum verändert hat. Rip ist nicht mehr Untertan des englischen Königs, sondern Bürger der Vereinigten Staaten. Am Ende stellt sich heraus, dass er nicht nur eine Nacht, sondern satte zwanzig Jahre geschlafen hat.

Heute komme ich mir beinahe vor wie Rip van Winkle. Nur, dass seit meinem letzten Auftritt auf dem Kongress der Finanzinformatik keine zwanzig, sondern bloß zwei Jahre vergangen sind und ich in dieser Zeit keinesfalls geschlafen habe, wie Sie, so hoffe ich doch, bemerkt haben. Aber in diesen zwei Jahren hat sich die Branche doch – angetrieben von der Digitalisierung – auch stark verändert.

Vorträge, die vor zwei Jahren für manchen noch nach ferner Zukunft geklungen haben mögen, sind zum Teil von der Realität überholt worden. Die technologische Transformation der Finanzindustrie ist damit aber noch längst nicht an ihr Ende gelangt. Im Gegenteil! Sie wird in den nächsten Jahren weiter an Fahrt gewinnen.

Die maßgeblichen Treiber des digitalen Wandels sind vielfältig, aktuell steht aber der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Blickpunkt, ebenso die Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die Grundlage etwa der Blockchain-Anwendungen und der meisten Krypto-Assets ist.

Kryptowerte/DLT

Auch bei der Distributed-Ledger-Technologie und einer ihrer Erscheinungsformen, den Kryptotoken, verläuft die Entwicklung rasant. Spätestens seit Facebook angekündigt hat, eine eigene Kryptowährung namens Libra an den Start bringen zu wollen, ist dieses Thema in der öffentlichen Wahrnehmung weit nach oben gerückt. Egal, was aus Libra werden mag: Als Aufseher beobachten wir diese Entwicklungen sehr genau und sind aktiver Teil der Debatte.

Das mag dem einen oder anderen Freigeist, der den libertären Gründungsmythos dezentraler Technologien und blockchain-basierter Firmen bis heute hochhält, nicht gefallen. Aber selbst in der Blockchain-Szene mehren sich die Forderungen, den häufigen Missbrauchsfällen doch konsequenter in Form von staatlicher Regulierung entgegenzutreten. Jenseits der öffentlichen Debatten haben Regulierer und Aufseher Fragen rund um die Distributed-Ledger-Technologie und Kryptotoken aber schon länger auf dem Radar – und dementsprechend ausgeprägt ist die Detailtiefe des fachlichen Diskurses. Als wir vor wenigen Wochen zur dritten BaFin-Tech-Konferenz nach Bonn geladen hatten, hielten sich die meisten Teilnehmer nicht lange mit Grundsatzfragen auf. Sehr schnell ging es in medias res – und nicht selten bereits tief in aufsichtsrechtliche Spezialaspekte hinein.

Auch für die Sparkassen-Organisation sind die Distributed-Ledger-Technologie und tokenisierte Vermögenswerte keine Science-Fiction mehr, sondern ein reales Phänomen, dem wir uns offensiv stellen müssen. Eines der Vorzeigeprojekte des deutschen Finanzsektors stammt aus dem Südwesten der Republik.

Dort hat die LBBW in den Jahren 2017 und 2018 Schuldscheine für einen Automobilkonzern und ein Mobilfunkunternehmen über eine private Blockchain herausgegeben1. Anfang dieses Jahres gelang es demselben Institut, gemeinsam mit dem Vermögensverwalter zweier großer Versicherungsunternehmen, erstmals eine rechtswirksame digitale Wertpapiertransaktion inklusive der Zahlungsseite auf Blockchain-Basis abzuwickeln2 – und das ohne analogen Parallelprozess.

Trotz solcher Pilotprojekte stellen DLT-basierte Finanzierungsformen für die meisten deutschen Institute echtes Neuland dar. Routine und angesammelte Erfahrung helfen bei solchen Geschäften zunächst nicht. Abschrecken lassen sollten Sie sich dennoch nicht. Gerade für Sie als Sparkassen könnte die Zauberformel lauten, gleich mehrere Krypto-Pflanzen einzusetzen, damit einige von ihnen tatsächlich irgendwann zur Blüte gelangen können. Dabei liegt es nahe – und hier wiederhole ich etwas, das ich schon 2017 zu Ihnen gesagt habe –, Ihr breit aufgestelltes Sparkassen-Netzwerk als Testlabor zu nutzen.
Gelingt es einem Institut, eine innovative Lösung an den Markt zu bringen, dann können sich andere im Verbund dies zum Vorbild nehmen und sich an der Benchmark orientieren. Andererseits geht im Leben bekanntlich auch einmal der eine oder andere Schuss daneben. Es macht demnach Sinn, auch solche Erfahrungen innerhalb des Sparkassenlagers zu teilen, damit andere Sparkassen nicht ebenfalls Lehrgeld bezahlen müssen. Machen Sie aus Ihrer Verbandsstruktur eine Tugend und tauschen Sie sich über Best-Practice-Beispiele aus. Dabei gilt es, den schmalen Grat zu finden zwischen der natürlich notwendigen Pflege des „Not-invented-here-Syndroms“ einerseits und dem unternehmerischen Mut, gemeinsam Neues im Verbund zu erproben und voneinander zu lernen, andererseits.

BDAI/KI

Meine Damen und Herren,

natürlich haben nicht nur Sie als Kreditinstitute eine digitale To-do-Liste. Auch wir Regulierer und Aufseher müssen unsere Hausaufgaben machen und dabei stets die Stabilität der Finanzmärkte mit im Blick behalten. Während wir bei Krypto-Assets und offenen Netzwerken bereits sehr feinziselierte rechtliche Fragen mit der Industrie und ihren Verbänden diskutieren, zeichnet sich der künftige aufsichtliche und regulatorische Rahmen für den Einsatz von Big Data und künstlicher Intelligenz noch eher schemenhaft vor uns ab. Als eine der größten Aufsichtsbehörden der Welt haben wir aber den Anspruch, die regulatorischen Debatten zu derart herausragenden Zukunftsthemen für die Finanzindustrie von Anfang an mitzuprägen.

Deshalb haben wir einen umfassenden Bericht „Big Data trifft auf künstliche Intelligenz“3 erstellt, den wir im Sommer vergangenen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt und anschließend konsultiert haben. Lassen Sie mich nur auf drei beispielhafte, aber sehr grundlegende Fragen dabei eingehen.

1) Muss die aufsichtliche Toolbox an neue Geschäftsmodelle angepasst werden?

In der digitalen Welt spielen Zweigstellen und Öffnungszeiten eine immer geringere Rolle. Kunden erwarten von ihren Banken und Sparkassen zunehmend die Annehmlichkeiten, die sie längst von ihren Online-Händlern gewohnt sind: Etwa Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit und einen bequemen Zugang zu kundenindividuellem Service von zuhause aus. Große Online-Plattformanbieter wie Google, Amazon und Co. bieten diesen Service schon längst an.
Sie haben eigene und fremde Waren und Dienstleistungen im Angebot – passgenau aus einer Hand in kompakten Ökosystemen. An solche Ökosysteme können sich andere Firmen andocken. Technisch sind diese Technologieriesen längst in der Lage, auch Finanzdienstleistungen anzubieten – und daher tun sie es bereits im großen Stil. Insbesondere im Zahlungsverkehr, aber zunehmend auch in angrenzenden Bankdienstleistungen.

Noch haben diese Technologieriesen im klassischen Bankgeschäft in Europa nicht ihre volle Kraft entfaltet. In den USA sieht das schon anders aus. Und in Asien nutzen schon heute Hunderte Millionen von Kunden die Dienste von Bigtechs für ihre Geldgeschäfte. Nun ist der Bankenmarkt in Ländern wie China gewiss nicht mit unserem vergleichbar. Es wäre aber gerade zu naiv, anzunehmen, dass die Bigtechs nicht auch bei uns auf die Idee kommen könnten, den Markt für Finanzdienstleistungen stärker aufzumischen.

Müssten wir die Technologieriesen dann unter unsere Aufsicht stellen? Sicher nicht die Unternehmen als Ganzes, aber meines Erachtens sehr wohl einige spezifische Aktivitäten und deren Einflüsse auf das Marktgeschehen.
Nun ist das nicht ganz so revolutionär, wie es im ersten Moment klingt. In der Wertpapieraufsicht gehen wir nämlich schon lange so vor. Zum Beispiel bei Industrieunternehmen, deren Anteile am geregelten Markt zum Handel zugelassen sind. Als Unternehmen beaufsichtigen wir sie nicht. Gleichwohl gelten aber für sie als Emittenten Ad-hoc- oder sonstige Publikationspflichten. Ich halte eine Diskussion über eine Ergänzung aufsichtlicher Zuständigkeiten insbesondere gegenüber Technologieunternehmen jedenfalls für geboten, und sie hat auch in den internationalen Gremien bereits begonnen.

Damit aber nicht genug: Neben den Plattformbetreibern werden mutmaßlich Daten- und Auswertungsmonopolisten entstehen, die uns vor ganz neue systemische Fragen stellen werden. Dabei ist uns vor allem daran gelegen, dass sich keine neuen, schwerwiegenden Risiken für die Integrität und Stabilität der Finanzmärkte aufbauen. Was heißt das? Müssen wir künftig zum Beispiel auch Anbieter beaufsichtigen, die strukturell Wissen und Informationen in den Finanzmarkt liefern, obwohl sie selbst keine Finanzdienstleistungen erbringen? Hier stehen wir erst am Anfang unserer Überlegungen.

2) Wen beaufsichtigen wir, Menschen oder Maschinen?

Eine weitere ziemlich grundlegende Frage ist, wen wir in Zukunft tatsächlich beaufsichtigen. Menschen, Maschinen oder beides? So sind Versicherer beispielsweise bereits heute in vielen Fällen in der Lage, Prozesse wie Risikobewertungen für das Neugeschäft oder die Schadenbearbeitung, insbesondere für standardisierte, aber zunehmend auch für komplexere Fälle, ohne menschliches Zutun zu steuern. Es liegt auf der Hand, dass es zunehmend künftig möglich sein wird, ganz unterschiedliche Prozesse und wichtige Entscheidungen an den “Kollegen Computer” zu delegieren. Aber was passiert, wenn etwas schief geht, und beispielsweise ein Fehler gemacht wird? Kann dann ein Vorstandsmitglied sagen: "Es waren nicht wir, es war der Algorithmus"? Ich sage: Nein! Die Letztverantwortung muss immer beim Management, also bei den Menschen, verbleiben.

Aus diesem Grund aktzeptieren wir auch keine Modelle oder Algorithmen, wenn diese uns als Black Boxes präsentiert werden. Vielmehr werden wir alles daran setzen, das Prinzip der menschlichen Verantwortung aufrechtzuerhalten, auch, und gerade beim Einsatz innovativer Technologien und Lösungen.

3) Zeitliche Dimension

Der dritte Aspekt kreist um die Frage, wie lange aufsichtliche Genehmigungen in Zeiten von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen überhaupt Bestand haben können? Das Tempo der digitalen Transformation ist so schnell, dass Entscheidungen, die heute richtig sind, morgen schon überholt sein können. Ein Beispiel aus unserer aufsichtlichen Praxis sind die genehmigungspflichtigen internen Modelle zur Bestimmung des regulatorischen Kapitalbedarfs. Soweit sie zukünftig von selbstlernenden Elementen, die sich ständig weiterentwickeln, beeinflusst werden, kann ein Modell, das Aufseher heute genehmigen, schon wenige Minuten später ganz anders aussehen.

Wir werden als Aufsicht nicht umhinkommen, neue Prinzipien zu definieren, mit deren Hilfe sich festlegen lässt, ob eine Modifikation bereits eine Modelländerung im aufsichtlichen Sinne bedeutet. Und natürlich können wir weder von Banken noch von Versicherern oder Wertpapierunternehmen verlangen, dass sie nach jeder Adaption eines internen Modells wieder bei uns vorstellig werden. Bei der Geschwindigkeit, mit der die selbstlernenden Systeme künstlicher Intelligenz zu Veränderungen führen können, bräuchten wir regelrechte Standleitungen – und zwar sehr viele davon. Ein Ansinnen, das sich in der Praxis nie umsetzen ließe.

Möglicherweise müssen wir Beurteilungsverfahren entwickeln, bei denen der Fokus eher auf dem Output oder einem Outputkorridor liegt, die sich also an Wirkweisen orientieren - und nicht an Inputfaktoren sowie dem Design eines als statisch gedachten Modells wie bisher.

Regionalitätsprinzip und Digitalisierung

Meine Damen und Herren,

der digitale Wandel ist derart wirkmächtig, dass er auch die Grenzen von Ländern und Regionen hartnäckig ignoriert. Für uns Aufseher und Regulierer bedeutet das, auch künftig ein aufsichtliches Level-Playing-Field sicherzustellen, ohne dass dabei blinde Flecken bei den Zuständigkeiten zwischen den Aufsichtsbehörden entstehen. Für Sie als Sparkassen-Organisation dürfte sich dagegen folgende Gretchenfrage stellen: Hat Ihr Geschäftsmodell, das sich seit rund 200 Jahren bewährt hat, ausgedient – und dabei insbesondere das Regionalitätsprinzip? Lassen Sie mich mit Faust sagen: „Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust.“

Rein technisch betrachtet, wird örtliche Nähe zum Kunden – auch bei einfachen Produkten, wie im Zahlungsverkehr oder bei Verbraucherdarlehen – definitiv an Bedeutung verlieren. Beinahe jedes Finanzgeschäft lässt sich mittlerweile praktisch von jedem Ort der Welt aus bequem per Smartphone oder Tablet-PC abwickeln. Voraussetzung dafür ist nur ein stabiles Funknetz oder WLAN.

Auf diesem grenzenlos gewordenen Markt müssen sich die Sparkassen auch noch mit neuen Wettbewerbern auseinandersetzen. Zum einen mit den Fintechs, die oft über viel technisches Know-how und wenig Altlasten in ihrer Hardware verfügen. Und ganz sicher auch Bigtechs, die sehr viel Erfahrung mit digitalen Geschäften mitbringen und dementsprechend wissen, wie man schnell und effizient auf Kundenbedürfnisse reagiert. Während sich Fintechs zunehmend nicht nur als Herausforderer der etablierten Spieler sehen, sondern auch als potenzielle Kooperationspartner, könnten die Bigtechs echte Game Changer werden. Sollten diese Technologieriesen ernst machen, und den deutschen Bankenmarkt mit aller Macht angreifen, dann ändern sich nicht nur die Marktanteile, dann verändert sich der Markt an sich.

Auf der anderen Seite bin ich davon überzeugt, dass Kundennähe nicht nur elektronisch, sondern auch körperlich vor Ort wichtig bleiben wird. Die Kunst besteht in der Tat darin, die richtige Balance zu finden, zwischen notwendiger Präsenz und Verästelung in der Fläche einerseits und der Entwicklung und Bereitstellung zentraler Dienste, dort wo Größe tatsächlich zählt andererseits.

In einer idealen Welt – so scheint mir – ist eine Verbundstruktur dafür eigentlich ein ideales Format, um diese beiden Vorteile bestmöglich unter einem Dach darzustellen. Ob dies in der echten Welt gelingt, ist natürlich weniger eine aufsichtliche Frage, sondern eher eine Managementaufgabe in eben diesen Verbünden.

Inwieweit das Sparkassen-Girokonto zu einer digitalen Finanzplattform weiterentwickelt werden kann, aus der heraus weitere Finanz- oder auch Nicht-Finanzdienstleistungen erfolgreich vertrieben werden können, bleibt abzuwarten. Eine lohnende Aufgabe ist es aber schon. Immerhin müssen Wettbewerber – auch aus dem Technologiebereich – erst einmal die Marktdurchdringung erreichen, die der öffentliche Bankensektor seit 200 Jahren aufgebaut hat. Da gibt es also etliche Pfunde, mit denen Sie wuchern können. Die hohe Komplexität, die ich bei Ihnen gelegentlich wahrzunehmen glaube, gehört meines Erachtens allerdings nicht dazu.

Meine Damen und Herren,

in ihrer rund 200-jährigen Geschichte haben die Sparkassen so manchen Sturm überstanden und so manche Herausforderung meistern können: die mit der Industrialisierung in Stadt und Land verbundenen Umbrüche ebenso wie den Neuanfang nach den beiden Weltkriegen oder das Zusammenwachsen Deutschlands nach dem Mauerfall 1989. Und immer haben es die Sparkassen dabei als ihre Aufgabe angesehen, Veränderungen dahingehend zu gestalten, dass so viele Menschen wie möglich davon profitieren können. Ich bin davon überzeugt, dass die Sparkassen auch den digitalen Wandel gestalten können.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Fragen.

Fußnoten:

  1. 1 Erste Erfahrungen im Bereich DLT hat die LBBW 2017 gesammelt. Damals gelang die Emission eines 100 Millionen Euro umfassenden Schuldscheins der Firma Daimler mithilfe der DLT. Es folgte im Jahr 2018 eine ähnliche Schuldscheintransaktion für Telefònica Deutschland mit einem Zielvolumen von 200 Millionen Euro.
  2. 2 Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat erstmals eine millionenschwere Geldmarkt-Transaktion ausschließlich mithilfe der Blockchain abgewickelt. Das gab das Institut am 19. Februar bekannt. Die Transaktion wurde demnach zusammen mit der MEAG als Vermögensmanager von Munich Re und ERGO als Investor durchgeführt. Bei dem Geschäft sei ein Geldmarktpapier mit einem Volumen von 1 Million Euro und einer Laufzeit von fünf Tagen zunächst verkauft und komplett getilgt worden.
  3. 3 BaFin, Big Data trifft auf künstliche Intelligenz – Herausforderungen und Implikationen für Aufsicht und Regulierung von Finanzdienstleistungen, www.bafin.de/dok/10985478, abgerufen am 23.1.2019. Die BaFin hat den Bericht unter Mitwirkung von PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, der Boston Consulting Group GmbH und Fraunhofer – Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme erarbeitet.

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