BaFin - Navigation & Service

Porträtaufnahme von Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht. © Bernd Roselieb

Erscheinung:13.09.2019 Betrachtung der Nachhaltigkeit unter Risikoaspekten – die Sicht der Versicherungsaufsicht

Rede von Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei der 7. Fachtagung für Finanzdienstleister der Deutschen Bundesbank, ihrer Hochschule sowie der Universität Paderborn am 13. September 2019 in Frankfurt am Main

Es gilt das gesprochene Wort!

Meine Damen und Herren,

Professor Kruse hat mich gebeten, über Nachhaltigkeit unter Risikoaspekten zu sprechen. Das ist gut gewählt, denn Versicherungsaufseher sprechen immer gerne über Risiken, weshalb ich Ihnen heute auch gleich ein ganzes Bündel mitgebracht habe.

Wobei man als erstes fragen könnte: Was soll an der Nachhaltigkeit überhaupt riskant sein? Worin besteht das Risiko von weniger Kohlenstoffdioxid, weniger Plastik oder weniger Wasserverbrauch?

Für sich genommen sind das sicher erstrebenswerte Ziele. Als Risikoträger und Investoren müssen Versicherungsunternehmen aber für sich durchdenken, welchen Risiken sie ausgesetzt sind, wenn die Gesellschaft auf solche Umweltziele hinwirkt.

Mit CO2, Plastik und Wasser habe ich lediglich die E-Dimension des englischen Akronyms ESG für Environmental, Social und Governance angeschnitten.

Wer von Nachhaltigkeit spricht, hat aber womöglich auch soziale Kriterien wie gerechten Lohn oder Aspekte der guten Unternehmensführung wie Anti-Korruptionsmaßnahmen im Kopf.

Und das, was wir alle im Kopf haben, stimmt noch lange nicht überein. Jeder hat seine eigene Vorstellung von Nachhaltigkeit.

Damit wir alle über dasselbe reden, muss es uns gelingen, zu einer einheitlichen Definition von Nachhaltigkeit zu kommen.

Ende 2019 erwarten wir eine erste Positionierung für eine europäische Taxonomie – allerdings nur im Bereich des „E“, sprich der Umweltziele. Sie soll nachhaltige Investitionen klassifizieren. Wir werden künftig darüber nachdenken müssen, in welcher Form Versicherer, die nachhaltige Anlageprodukte vermarkten, die Taxonomie berücksichtigen.

Über andere Dinge müssen wir uns umso weniger Gedanken machen: Zum Beispiel über die Frage, ob der Klimawandel menschengemacht ist oder nicht. Sie finden keinen seriösen Wissenschaftler, der das noch bestreitet.

Oder über die Frage, ob der Klimawandel tiefgreifende Veränderungen für alle Lebensbereiche und Branchen mit sich bringt. Seine treibende Kraft steht außer Frage.

Das Problem ist verstanden. Lassen Sie uns über Lösungen reden und darüber, wie die kursierenden Lösungsvorschläge die Versicherungswirtschaft betreffen.

Das Schmiermittel zur Transformation der Wirtschaft in ein nachhaltiges System ist Geld. Um die Pariser Klimaschutzziele 2030 zu erreichen, ist ein dreistelliger Milliardenbetrag nötig – und das pro Jahr.1

Das rückt Investoren wie die Versicherungsgesellschaften in den Fokus. Alleine die deutschen Lebensversicherer und Pensionskassen verfügen über Kapitalanlagen zu Buchwerten von über einer Billion Euro, die sie langfristig rentabel und wertstabil anlegen müssen.

Langfristige Rentabilität und Wertstabilität: Können nachhaltige Finanzanlagen das bieten?

Per Definition besser sind sie in dieser Hinsicht nicht. Ich könnte Ihnen einen Solarindex zeigen, der innerhalb von gut zehn Jahren neunzig Prozent seines Kapitals verloren hat.

Das zeigt, dass nicht nur braune Anlagen ganz schön riskant sein können, sondern auch grüne. Daher sage ich: Bei allem Verständnis für die „Farbe“ einer Kapitalanlage bleibt doch ihr Risiko das entscheidende Kriterium.

Lassen Sie uns nun also konkret über die Risiken sprechen.

Als erstes mögen einem pauschal die in der geplanten europäischen Offenlegungs-Verordnung erwähnten Nachhaltigkeitsrisiken einfallen.

Ich sehe hierin keine eigenständige Risikokategorie. Vielmehr betrachte ich Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt der bekannten Risikoarten. Es würde zu Unklarheiten und Überschneidungen führen, wenn wir Nachhaltigkeitsrisiken als neue separate Kategorie in das Risikomanagement einführen würden.

Zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken gehören die Transitionsrisiken, die im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft auftreten können. Hierzu zählen zum Beispiel spezifische Kreditrisiken.

Stellen Sie sich vor, dass ein Versicherer Unternehmensanleihen eines Stromerzeugers zeichnet, dieser dann aber Insolvenz anmeldet, weil sich die Emissionsrechte verteuern. Dann fällt er als Schuldner des Versicherers aus.

Wenn Versicherer Aktien eines Solarkonzerns halten und diese sinken, weil der Hersteller auf dem Weltmarkt zurückfällt, dann realisiert sich ein Marktrisiko.

Sie merken, dass ich ganz neutral sowohl einen Vertreter der alten Industrie als auch der nachhaltigen Wirtschaft ausgewählt habe.

Denn mein Punkt ist wiederum: Bei allen Kapitalanlagen bestehen Kredit- und Marktrisiken. In der Standardformel, mit der Solvency-II-Versicherer ihre Solvenzkapitalanforderung berechnen, sind diese auch angemessen kalibriert.

An dieser Kalibrierung etwas zu ändern, wäre nur bei hinreichenden Erkenntnissen sinnvoll. Auf Aufforderung der EU-Kommission haben wir bei EIOPA untersucht, ob beispielsweise nachhaltige Kapitalanlagen ein niedrigeres Risikoprofil haben. Hierfür gibt es bisher keinen Beleg. Ende des Monats werden wir der EU-Kommission unsere Stellungnahme übersenden.

Schauen wir nach diesen Beispielen für Versicherer als Kapitalanleger auf Versicherer in ihrer ureigenen Funktion als Risikoträger. Weil sie Risiken ihrer Kunden übernehmen, sind Versicherer unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit besonderen Herausforderungen ausgesetzt.

Versicherer sind mit den physischen Risiken ihrer Kunden konfrontiert, da sie wetterbedingte Schäden decken. Wenn eine Fabrik überflutet wird, kann sich der versicherte Unternehmer darauf verlassen, dass er sie mit der Entschädigung aus dem Versicherungsvertrag wieder aufbauen kann.

Ich möchte das ins Gedächtnis rufen: Ja, auch eine Elementarschaden- und Betriebsunterbrechungsversicherung steht auf der Habenseite, wenn der Beitrag der Versicherungswirtschaft zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels hinterfragt wird.

Mit derartigen Deckungszusagen geht der Versicherer das versicherungstechnische Risiko ein, dass etwa eine Sturmflut höhere Schäden in der Gebäudeversicherung verursacht als kalkuliert. In der nächsten Versicherungsperiode muss er ggf. höhere Prämien verlangen.

Lassen Sie mich den Bogen zu einer weiteren wesentlichen Risikoausprägung schlagen. Ich denke an Reputationsrisiken, die mit den Aktivitäten der Versicherer verbunden sein können.
Stellen Sie sich nur einen Großschaden in einer Chemiefabrik vor. Hier besteht die Gefahr, dass die Geschäftsbeziehung zwischen Versicherer und Chemiekonzern skandalisiert wird. Teile der Öffentlichkeit könnten dem Versicherer vorwerfen, das Unternehmen überhaupt versichert oder grobe Sicherheitsmängel bei der Zeichnung übersehen zu haben.

Möglicherweise werden auch die Geschäftsbeziehungen zu ähnlichen Firmen in Frage gestellt. Solche Reputationsrisiken sind ein wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsrisiken, weshalb Versicherer genau überlegen sollten, mit wem sie künftig Verträge schließen wollen und unter welchen Bedingungen. Klar definierte Limits können da sehr hilfreich sein.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Versicherungsschutz für Unternehmen der Realwirtschaft ist von hohem volkswirtschaftlichen Nutzen und entspricht auch der gängigen Praxis. Ohne Versicherungsschutz würde die Investitionstätigkeit dramatisch abflauen und letztlich käme die Wirtschaft zum Erliegen.

Die Versicherer sitzen aber natürlich an einer wichtigen Schaltstelle: Bei Vertragsabschlüssen analysieren sie, welche Sicherungsmaßnahmen potenzielle Schäden mindern oder verhindern können und fordern – falls notwendig – konkretes Handeln ein. Dabei profitieren die Kunden von der Fähigkeit und Expertise des Versicherers, Umweltgefahren systematisch analysieren und Risiken dadurch besser einschätzen zu können.

Der Beitrag zum Umweltschutz besteht darin, dass Risiken nicht nur transferiert, sondern auch reduziert werden.

Die Versicherer sollten ihren Einfluss umfassend nutzen – einerseits, um ihre gesellschaftliche Verantwortung aktiv wahrzunehmen und andererseits, um Versicherungsgeschäft auch langfristig und profitabel betreiben zu können.

Diese Kernkompetenz ist ihre Chance, um sich im gesellschaftlichen Diskurs zu profilieren, und ein Pfund, mit dem die Branche wuchern sollte.

Ein paar Worte zu den Rückversicherern: Als Versicherer der Versicherer sorgen sie dafür, dass Erstversicherer hohe Risiken überhaupt übernehmen können. Sie sehen sich aber Kumul- bzw. Konzentrationsrisiken ausgesetzt, wenn sie beispielsweise Sturmschäden verschiedener Erstversicherer für dieselbe Region abdecken. Das hat sie sensibel für die zunehmenden Risiken durch den Klimawandel und zu Mahnern der ersten Stunde gemacht. Bis heute beobachten sie genau, was auf der Welt geschieht.

So berichtet die Münchner Rück, dass im ersten Halbjahr 2019 rund 4.200 Menschen in 370 Naturkatastrophen ums Leben kamen.2 Dazu zählten Zyklone, Tornados, Überschwemmungen, Sturzfluten und Hitzewellen. Der Gesamtschaden belief sich auf 42 Milliarden US-Dollar – die schweren Überflutungen im Südosten Chinas noch nicht inbegriffen.

Nicht alle Naturkatastrophen sind menschengemacht. Aber es gibt einen Zusammenhang etwa zwischen dem Klimawandel und Hitzewellen.

Nicht der komplette Schaden ist versichert, sondern im Falle der eben erwähnten 42 Milliarden US-Dollar nur 15 Milliarden US-Dollar.

Diese Lücke erklärt sich zum Teil dadurch, dass drei der fünf teuersten Katastrophen Entwicklungs- und Schwellenländer getroffen haben, wo die Versicherungsdichte vergleichsweise gering ist.

Aber auch Europa kann sich hier noch verbessern.

Derzeit schaut sich EIOPA die mögliche Erweiterung der Protection Gap genauer an und diskutiert das Thema mit relevanten Stakeholdern.

Eine wichtige Stellschraube ist auch der Preis. Es sind schon Prognosen darüber angestellt worden, wie stark der Klimawandel die Versicherungs- und Rückversicherungspreise treiben wird.

Ich will da nicht mitspekulieren, bin aber der festen Überzeugung, dass der Klimawandel auch das internationale Gleichgewicht zwischen Kunden und Unternehmen, Erst- und Rückversicherern, Risikotragung und Risikotransfer auf’s Neue hinterfragt. Erst- und Rückversicherer sind auf Dauer nur in der Lage, ihren Beitrag zum Risikotransfer zu leisten, wenn sie es schaffen, auskömmliche Prämien am Markt durchzusetzen.

Ob Erstversicherer oder Rückversicherer: Die BaFin erwartet von den beaufsichtigten Unternehmen, dass sie sich in ihrem eigenen Risikomanagement, in ihrer Strategie und ihrer Geschäftsorganisation mit allen relevanten ESG-Risiken auseinandersetzen und zwar kontinuierlich.

Bei einem schwächer ausgeprägten Risikoprofil sind einfachere Strukturen, Prozesse und Methoden ausreichend, bei höheren Risiken muss das Ambitionsniveau zunehmen.

Versicherer müssen untersuchen, wie sich Risiken auf ihre Geschäftsmodelle auswirken. Im Versicherungsgeschäft bedeutet das: Wen nehmen wir unter Vertrag? Auf dem Kapitalmarkt heißt das: Wo wollen und können wir investieren?

Versicherer sollten auch ihren Blick als Risikomanager ihrer Kunden permanent schärfen. Das betrifft vor allem die Industrieversicherer: Wenn sie von Anfang an den kritischen Dialog mit ihren Kunden auch über deren Nachhaltigkeitsrisiken suchen, können sie erfolgreich darauf hinwirken, die Gefahren schrittweise abzubauen. Bei den Tools, die dabei zum Einsatz kommen, ist natürlich entscheidend, ob sie halten, was sie versprechen: Die Schadeneintrittswahrscheinlichkeit und Schadenhöhe zu senken.

Beaufsichtigte Unternehmen sollten prüfen, ob ihre individuellen Stresstests die wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken in geeigneter Weise abbilden. Sollte das nicht der Fall sein, müssen sie die Szenarien anpassen. Aber auch darüber sind wir bereits mit den Unternehmen im Gespräch. Es ist bekannt, dass Organisationen wie das Network for Greening the Financial System oder die EZB an klimabezogenen Stresstests arbeiten. Es lohnt sich für einen Versicherer, diese Szenarien im Blick zu behalten und zu prüfen, ob er sie in seinen unternehmensindividuellen Stresstest integrieren kann. Auch wir arbeiten derzeit an einem spezifischen Stresstest.

Ende 2019 werden wir als BaFin geschäftsbereichsübergreifend ein Merkblatt veröffentlichen, in dem wir den Unternehmen sinnvolle Verfahrensweisen empfehlen, wie sie angemessen mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen können.

Mir kommt es darauf an, dass Versicherer Risiken identifizieren, bewerten, überwachen, steuern und kommunizieren.

Ich siedle diese Verantwortung auf der Ebene der Geschäftsleitung an. Sie muss dafür sorgen, dass im Unternehmen ausreichend Expertise vorhanden ist, um mit den vielfältigen Fragen umzugehen, die Nachhaltigkeit an einen modernen Versicherungsbetrieb formuliert.

Unser BaFin-Merkblatt steht auch mit der aktuellen Opinion der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA im Einklang, die sich an Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung – die sogenannten EbAV – richtet. Die zugrundeliegende EbAV-II-Richtlinie wurde Anfang 2019 im deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz umgesetzt. Dort steht nun, inwiefern sich EbAV mit ESG-Belangen in der Geschäftsorganisation auseinandersetzen sollen, beispielsweise im Risikomanagement und in der Eigenen Risikobeurteilung.

Über EbAV hinausgehend nimmt das Merkblatt nun die gesamte Branche in den Blick.

Nicht dass Sie jetzt denken, wir agierten nur europaweit. Nein, wir sind weltweit vernetzt.

Fast seit seiner ersten Stunde gehören wir dem Sustainable Insurance Forum (SIF) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen an. Im SIF tauschen wir uns mit Aufsehern aus anderen Ländern intensiv aus.

2018 hat das SIF gemeinsam mit der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden IAIS ein „Issues Paper on Climate Change Risks to the Insurance Sector“ veröffentlicht.

Das Paper zeigt, wie sich der Klimawandel derzeit und künftig auf den Versicherungssektor auswirkt und liefert Beispiele für Risiken in der Zeichnung und der Kapitalanlage. Außerdem untersucht es aufsichtliche Reaktionen auf Klimarisiken.

Interessant waren auch die Ergebnisse einer Umfrage aus dem Frühjahr dieses Jahres.3 Mitgliedsbehörden des SIF hatten stichprobenartig nachgehört, wie Versicherer die Empfehlungen der Klima-Task-Force des Finanzstabilitätsrats FSB umsetzen. Dabei hat sich gezeigt, dass sich Versicherungsgesellschaften signifikant darin unterscheiden, wie bewusst ihnen der Klimawandel als Risiko ist.4 Wie Unternehmen Risiken identifizieren, bewerten und offenlegen, weicht ebenfalls voneinander ab.

Obwohl einige der weltweit größten Versicherer in der Offenlegung von Klimarisiken führend sind, ist der Sektor mehrheitlich noch nicht in der Lage, Informationen in systematischer Weise zu bewerten und offenzulegen.5

Meine Damen und Herren: Uns Aufsehern ist die Nachhaltigkeit sehr wichtig. Wir haben sie zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit im Jahr 2019 gemacht. Sie war das auch schon 2018. Vergangenes Jahr haben wir zum Beispiel eine Nachhaltigkeits-Abfrage unter Versicherern durchgeführt und wertvolle Erkenntnisse gewonnen. In Workshops haben wir den Dialog mit der Branche vertieft. Uns kommt es dabei immer darauf an, den Wissenstransfer zu fördern und die Branche für ESG-Risiken zu sensibilisieren.

Dieses Jahr haben wir unsere erste Nachhaltigkeitskonferenz ausgerichtet. Vielleicht waren Sie im Mai dabei, als wir im Berliner Umweltforum über Möglichkeiten einer nachhaltigen Finanzwirtschaft diskutierten.

In jedem Fall möchte ich Ihnen die Ausgabe unserer Schriftenreihe BaFinPerspektiven ans Herz legen, die pünktlich zur Veranstaltung erschienen ist. Sie ist branchenübergreifend gemeint, untersucht aber zum Beispiel auch die Nachhaltigkeit als Auftrag und Herausforderung für die Versicherungswirtschaft.

Und vielleicht sehen wir uns am 29. Oktober bei der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht in Bonn, wo wir der Nachhaltigkeit einen wichtigen Platz einräumen – und es nicht beim Frontalunterricht belassen, sondern mit den anwesenden Unternehmensvertretern ins Gespräch kommen wollen.

Meine Damen und Herren: Ich habe nun über Nachhaltigkeits-, Transitions-, Kredit-, Markt-, Reputations- und Konzentrationsrisiken sowie über physische und versicherungstechnische Risiken gesprochen – gut, dass das Mikrofon nicht gestreikt hat. Das hätte live veranschaulicht, was ein operationelles Risiko ist. So bin ich zum Glück sicher am Ende meiner Rede angelangt.

Ich freue mich auf Ihre Fragen. Vielen Dank.

Fußnoten:

  1. 1 Pressemitteilung der EU-Kommission vom 31.01.2018: „Um die in Paris vereinbarten EU-Ziele für 2030 zu erreichen, etwa die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 %, sind jährlich rund 180 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen nötig“; https://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-542_de.htm
  2. 2 https://www.munichre.com/de/media-relations/publications/press-releases/2019/2019-07-30-press-release/index.html
  3. 3 https://www.sustainableinsuranceforum.org/insurance-supervisors-launch-survey
  4. 4 „A global supervisory and regulatory survey of the insurance sector’s action on climate has uncovered significant differences between many insurers and reinsurers’ awareness of climate change as a risk, and steps taken to identify, assess, and disclose information on the risks they face.“ https://www.sustainableinsuranceforum.org/supervissors-assess-climate-risk
  5. 5 „While there is some leadership on climate risk disclosure by a few of the world’s major insurers, the vast majority of the sector is not yet assessing and disclosing climate risk information in a consistent or systematic way.“ Geoff Summerhayes, Chair of the SIF: https://www.sustainableinsuranceforum.org/supervissors-assess-climate-risk.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback