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Erscheinung:09.05.2019 „Nachhaltige Finanzwirtschaft“

Begrüßung von Felix Hufeld, Präsident der BaFin, am 9. Mai 2019 anlässlich der Eröffnung der Konferenz „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ in Berlin.

Es gilt das gesprochene Wort.

Meine Damen und Herren,

wenn Sie mich nach den meistbenutzten Wörtern in der deutschen Öffentlichkeit fragen, dann fällt mir neben Digitalisierung vor allem Nachhaltigkeit ein. In politischen Debatten, in Talkshows und sogar in der Lebensmittelwerbung hören wir immer wieder davon. Und nun lädt auch noch die deutsche Finanzaufsicht zu einer Konferenz über „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ ein. Tun wir das, um im Trend zu liegen? Nein, wir tun es, weil es eine Notwendigkeit ist. Und dass Sie heute hier sind, zeigt uns, dass auch Sie das ähnlich sehen. Und wir sind mit dieser Einstellung nicht allein.

Bereits 1972 hat der „Club of Rome“ in seinem Bericht „Die Grenzen des Wachstums“1 dem ursprünglich aus der Forstwirtschaft2 stammenden Begriff zu einer Renaissance verholfen. Fast 50 Jahre sind vergangen, und die Begrenztheit der natürlichen Ressourcen wurde der Gesellschaft seitdem immer klarer bewusst. Aspekte der Finanzregulierung haben in der öffentlichen Diskussion aber bislang eine untergeordnete Rolle gespielt.

Unsere heutige Veranstaltung ist deshalb in mehrfacher Hinsicht ein Novum – und ich begrüße Sie ganz herzlich dazu: Nach meinem Kenntnisstand wendet sich erstmals eine nationale Aufsichtsbehörde in erster Linie an die von ihr beaufsichtigten Unternehmen. Und ich freue mich, dass so viele Vertreterinnen und Vertreter deutscher Finanzunternehmen unserer Einladung gefolgt sind. Ebenso willkommen - und wichtig für ein nachhaltig gestaltetes Finanzsystem - sind natürlich die anwesenden Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Vertreter der Regierungen des Bundes und der Länder, der Europäischen Zentralbank (EZB), der Hochschulen, der Nichtregierungsorganisationen, die Vertreter der Medien und alle anderen Stakeholder.

Dem Charakter der BaFin als Allfinanzaufsicht entsprechend haben Sie heute Nachmittag die Gelegenheit, mit den Exekutivdirektoren der Banken, der Versicherungs- und der Wertpapieraufsicht ins Gespräch zu kommen. Auch dies ist für mein Haus ein neues - und wie ich finde durchaus spannendes - Format.

Schließlich ist es auch das erste Mal, dass die BaFin eine Veranstaltung in einem Gebäude mit Photovoltaikanlage, Blockheizkraftwerk und Solarfassade abhält, das auf seinem Gründach sogar zehn Bienenstöcke beheimatet. Und das mitten in einer Millionenstadt wie Berlin. Bei so viel Nachhaltigkeit um uns herum, hoffe ich natürlich auf einen ebenso nachhaltigen Erkenntnisgewinn.

Als Finanzaufsichtsbehörde beschäftigen wir uns nicht erst seit gestern mit Nachhaltigkeit, die jetzt anstehenden Arbeiten haben aber hinsichtlich Anspruch und Umfang eine ganz andere Qualität. Mit den Herausforderungen, vor die uns Klimawandel und Energiewende in den nächsten Jahren stellen werden, müssen wir uns alle – auch Finanzwirtschaft und Regulierung - in den nächsten Jahren auseinandersetzen.

Professor Harald Lesch von der Ludwig-Maximilians-Universität München, den viele von uns sicher schon als Wissenschaftsjournalist im Fernsehen erlebt haben, wird Ihnen in wenigen Minuten sehr anschaulich berichten, was die klimaneutrale Transformation für Gesellschaft und Wirtschaft tatsächlich bedeutet.

Dass gehandelt werden muss, liegt auf der Hand. Der Befund der Mehrheit der Wissenschaftler dazu ist eindeutig: Bereits vor fünf Jahren hat der Weltklimarat3 festgestellt, dass menschengemachte Emissionen zu atmosphärischen Treibhausgaskonzentrationen geführt haben, wie sie mindestens für die letzten 800.000 Jahre ohne Beispiel sind4. Würde die Menschheit im gleichen Umfang wie bisher Treibhausgase emittieren, dann würde die Erdtemperatur ungebremst weiter steigen und es käme zu schweren und unumkehrbaren Veränderungen des Weltklimas.

Und mit jedem Grad Erderwärmung fielen die Konsequenzen für Menschen und Ökosysteme gravierender aus5. Finanzwirtschaft und Aufsicht tun gut daran, sich so früh und so intensiv wie möglich mit Nachhaltigkeitsfragen zu beschäftigen. Als Finanzaufsicht ist es unser Auftrag, Risiken für das Finanzsystem zu erkennen und die von uns beaufsichtigten Unternehmen aufzufordern, sie angemessen zu berücksichtigen. Dafür müssen wir in der Lage sein, die Nachhaltigkeitsrisiken zu durchdringen und zu quantifizieren.

Dazu zählen zum Beispiel die physischen Risiken: Hierunter fallen etwa die unwetterbedingten Versicherungsschäden, die sich seit den 1980er Jahren im Schnitt mehr als verfünffacht haben6. Allein 2017 verursachten Naturkatastrophen, darunter insbesondere Hurrikane, weltweit Schäden in Höhe von 330 Milliarden US-Dollar, von denen etwa 135 Milliarden US-Dollar versichert waren – ein trauriger Rekord7.

Das ist aber noch nicht das Ende der Geschichte. Prognosen sagen voraus, dass das weltweite Bruttoinlandsprodukt bei einer Erderwärmung um drei Grad Celsius im Vergleich zu einer konstanten Erdtemperatur um 23 Prozent abnehmen würde. Der Amazonas-Regenwald und viele Küstenstädte im Nil- und im Mekong-Delta sowie Teile von Florida und Bangladesch würden dann verloren sein8. Würde sich die Temperatur sogar um fünf Grad Celsius erwärmen, könnte der Meeresspiegel schon bis zur nächsten Jahrhundertwende um über zwei Meter steigen. Das weltweite Bruttoinlandsprodukt könnte sich dann nahezu halbieren9.

Aufsichtlich relevant werden auch die transitorischen Risiken, die zum Beispiel die Energiewende hervorrufen kann: Erfreulicherweise haben sich die Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, darunter auch Deutschland und die gesamte Europäische Union (EU), im Dezember 2015 in Paris auf ein Zwei-Grad-Ziel verständigt und sich darüber hinaus sogar zu einem 1,5 Grad Celsius-Szenario mit weniger dramatischen Auswirkungen bekannt.

Deutschland hat dieses Abkommen im September 2016 ratifiziert10. Es Es verpflichtet die EU, ihre Emissionen bis 2030 um 40% gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, will die Gemeinschaft ihre Energieeffizienz um rund ein Drittel steigern und bis 2030 mindestens ein Drittel mehr Strom aus erneuerbaren Quellen produzieren. Hinzu kommen eine ambitionierte Reform des EU-Emissionshandels und schärfere Grenzwerte für Autos und LKW11. Bis 2050 sollen die CO²-Emissionen nach dem Willen der EU-Kommission sogar auf netto Null heruntergefahren werden12.

All das wird den Wirtschaftsalltag, wie wir ihn kennen, verändern und umfängliche Anpassungsprozesse auslösen. Rund ein Drittel der gegenwärtigen Ölreserven, die Hälfte der Gas- und mehr als 80 Prozent der Kohlevorkommen würden nach Einschätzung der Wissenschaft dabei „stranden“13. Auch andere Branchen wird die Energiewende stark verändern, zum Beispiel die Automobilindustrie und ihre Zulieferer.

Diese Folgen der Energiewende lassen sich für die Finanzindustrie in die Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, versicherungstechnisches Risiko, operationelles Risiko und auch Geschäftsrisiko übersetzen, und bekanntlich müssen Finanzunternehmen alle wesentlichen Risiken identifizieren und steuern14. Es wäre aber falsch, nur über die Risiken der Energiewende zu sprechen, sondern auch über die Chancen, die die klimaneutrale Transformation selbstverständlich bietet. Und genau das tut heute Nachmittag Silke Stremlau, Mitglied des Vorstands der Hannoverschen Kassen. Wie groß das ökonomische Potenzial15 ist, zeigt eine Studie der EU-Kommission, die den Investitionsbedarf zur Erreichung der Klimaziele allein im Energiesektor auf zusätzliche 175 bis 290 Milliarden Euro beziffert16.

Die Finanzindustrie tut also gut daran, die sich dabei ergebenden Chancen zu ergreifen und gleichzeitig Vorsorge gegenüber den Nachhaltigkeitsrisiken zu betreiben.

Die Aufsicht, das kann ich Ihnen versichern, ist jedenfalls an der Nachhaltigkeit Ihrer Häuser, also Ihrem langfristigen Verbleib im Markt, interessiert.

Wie bereits eingangs erwähnt, ist das Thema „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ für mein Haus nicht ganz neu. Als Gründungsmitglied trat die BaFin Ende 2017 dem „Central Banks and Supervisors Network for Greening the Financial System“ (NGFS) bei. Im März 2018 beschloss das Direktorium Nachhaltigkeit als strategisch wichtiges Thema und dass beaufsichtigte Unternehmen materielle Umwelt- und Klimarisiken explizit im Risikomanagement berücksichtigen sollen. Im April 2018 wurde ein BaFin-internes Netzwerk eingerichtet, das unter anderem umfassend die Ende Mai 2018 veröffentlichten Verordnungsentwürfe der Kommission kommentierte.

Einen Überblick über die jüngsten Regulierungsinitiativen der EU und deren potenzielle Auswirkungen geben Ihnen am Nachmittag Dr. Levin Holle, Abteilungsleiter Finanzmarktpolitik im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Christian Thimann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Athora Deutschland Gruppe, und Jan Ceyssens, Mitglied im Kabinett von Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis.

Und schließlich arbeitet die BaFin in den verschiedenen Arbeitsgruppen und Netzwerken bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA), der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Zentralbank (EZB) mit, in denen unter anderem darüber beraten wird, wie Nachhaltigkeitsrisiken in die Geschäftsorganisation, ins Risikomanagement, ins Underwriting bei Versicherungsunternehmen und in Kapitalanforderungen für nachhaltige Exposures integriert werden können.

So sehr wir als Aufsicht Initiativen für mehr Nachhaltigkeit begrüßen und so intensiv wir uns in entsprechende Debatten auf Ebene der Regulierung einbringen, so klar müssen wir an manchen Stellen Grenzen ziehen. Zum Beispiel dann, wenn Haftungsrisiken rückwirkend auf die Finanzwirtschaft zukommen oder Nachhaltigkeitsanreize ohne sachgerechten Risikobezug mittels begünstigender Kapitalanforderungsfaktoren über die Bücher der Finanzunternehmen ausgesendet werden sollen. Ausdrücklich unterstützen wir dagegen jeden vernünftigen Lösungsansatz, jede sinnvolle Übergangslösung und Überlegungen, bestehende Regelungen, zum Beispiel bei der Ermittlung von Kapitalbedarf in der so genannten Säule 2, auch für Zwecke der Nachhaltigkeit zu nutzen, so lange sie einen klaren Bezug zum Risikoprofil einer getätigten Investition oder Kreditvergabe oder ähnlichem aufweisen.

Meine Damen und Herren,

nicht zuletzt die Erklärung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 25. Februar 201917, Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance auszubauen, zeigt, dass wir mit unseren Vorstellungen zur Nachhaltigkeit richtig liegen. Wer langfristig im Finanzsektor erfolgreich sein will, wird an diesem Thema nicht mehr vorbeikommen. Wir alle müssen dabei Schritt für Schritt immer mehr Expertise aufbauen. Deshalb wünsche ich mir, dass unsere heutige Konferenz zum Katalysator wird, um Nachhaltigkeit noch stärker in der Branche, aber auch in Aufsicht und Regulierung zu verankern. Daneben würde es mich freuen, wenn wir diesen Austausch über Ressortgrenzen hinweg mit Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Industrie fortsetzen könnten. Dann wäre diese Veranstaltung wirklich nachhaltig.

In diesem Sinne freue ich mich auf die folgenden Vorträge und viele anregende Gespräche.

Fußnoten:

  1. 1 Vgl. Meadows. Dennis u. a: Die Grenzen des Wachstums, 1972
  2. 2 Vgl. Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Braun, Leipzig 1732, S. 105.
  3. 3 Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC.
  4. 4 IPCC Synthesebericht (2014), Seite 4.
  5. 5 IPCC Synthesebericht (2014), Seite 8.
  6. 6 PRA (2018), „Transition in thinking: The impact of climate change on the UK banking sector”, S. 3 f.; Carney (2015), “Breaking the tragedy of the horizon”.
  7. 7 https://www.munichre.com/topics-online/de/climate-change-and-natural-disasters/natural-disasters/2017-year-in-figures.html.
  8. 8 CRO Forum (2019), „The heat is on“, S. 5 und 22.
  9. 9 CRO Forum (2019), „The heat is on“, S. 5 und 23.
  10. 10 Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015, BGBl. Teil II, 2016, S. 1082.
  11. 11 EU KOM (2018), „A Clean Planet for all”, S. 5.
  12. 12 EU KOM (2018), „A Clean Planet for all”, S. 3 und 5.
  13. 13 McGlade/Ekins (2015), „The geographical distribution of fossil fuels unused when limiting global warming to 2 °C”.
  14. 14 Vgl. MaRisk, AT 4.1; MaGo, Rn. 154, 158, 172.
  15. 15 GDV (2018), „Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage”, S. 15 f.; https://finanzwelt.de/rendite-und-nachhaltigkeit-sind-kein-widerspruch/.
  16. 16 EU KOM (2018), „A Clean Planet for all”, S. 16.
  17. 17 Presse- und Informationsamt der BReg, Mitteilung Nr. 63/19 vom 26.02.2019.

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