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Das Bild zeigt im Vordergrund das Cover des aktuellen BaFin-Jahresberichts 2018 und als Symbolfoto für die Jahrespressekonferenz 2019 ein im Ständer befindliches Mikrofon vor einem unscharf abgebildeten Raum. © istockphoto.com/DIMUSE / Pixabay/antelope-canyon / BaFin

Erscheinung:07.05.2019 Reden zur Jahrespressekonferenz der BaFin 2019

Reden des Präsidenten und der Exekutivdirektorinnen und Exekutivdirektoren der BaFin, am 7. Mai 2019 in Frankfurt am Main

Es gilt das gesprochene Wort.

Felix Hufeld, Präsident

Meine Damen und Herren,

ich möchte ein wenig über Erfolg reflektieren, vor allem den der regulatorischen Reformen nach der Finanzkrise 2007/2008 – und die Rolle der Aufsicht. Auf drei Fragen werde ich eingehen. Erstens: Wie erfolgreich sind die Reformen? Zweitens: Müssen wir dafür sorgen, dass uns der regulatorische Erfolg treu bleibt – und, wenn ja, wie? Und drittens: Was macht heute den Erfolg einer Finanzaufsicht aus?

Zur ersten Frage: Mit den Finanzmarktreformen der Post-Krisen-Zeit sind gefährliche regulatorische Lücken geschlossen worden. Man hat uns Aufsehern einige sehr nützliche neue Instrumente an die Hand gegeben. Überdies sind wir heute in der Lage, Banken geordnet abzuwickeln. Der Erfolg der Reformen lässt sich messen – vor allem am Zustand des Finanzsektors. Krisen ausschließen kann die beste Regulierung nicht. Der Finanzsektor ist heute aber alles in allem stabiler und widerstandsfähiger als vor Ausbruch der Subprime-Krise. Unter anderem, weil Banken heute mehr und besseres Eigenkapital vorhalten und sich ein Liquiditätspolster zugelegt haben. Und weil wir uns u.a. mit maßgeschneiderten Abwicklungsplänen darauf vorbereiten, Banken im Notfall abwickeln zu können. Dieses Plus an Sicherheit und Handlungsfähigkeit gab es nicht zum Nulltarif, aber die gesamtwirtschaftlichen Kosten halten sich im Rahmen. Also: Die wesentlichen Reformziele sind erreicht. Vorläufig. Denn regulatorischer Erfolg ist flüchtig.

Was bedeutet, und damit bin ich bei Frage 2, dass wir dafür sorgen müssen, dass uns der regulatorische Erfolg treu bleibt. Indem wir sehr viel Energie in die Implementierung von Reformen stecken. Etwa bei der Übersetzung des letzten Teils von Basel III in hartes europäisches Recht, damit die vereinbarten Änderungen möglichst zum vereinbarten Termin greifen, also ab 2022. Und indem wir neue Regeln mit offenen Augen anwenden. Wer erfolgreiche Regulierung will, muss sich auch in der Anwendung mit ihrer Wirkung befassen und bereit sein nachzujustieren.

Je näher wir uns auf die Umsetzung von Basel III und die Reviews von Solvency II und MiFID II zubewegen, desto lauter trommeln die Lobbyisten. Ich will die Klagen der Industrie nicht pauschal als unberechtigt abtun. Auch wir sehen zum Beispiel bei Solvency II Vereinfachungspotenzial. Wir müssen die Dinge aber differenziert betrachten. Ein Rückfall in das regulatorische Laissez-faire der Vorkrisenzeit wäre fatal. Aber wir dürfen nie aufhören, um eine angemessene und verhältnismäßige Regulierung zu ringen, eine Regulierung, die außerdem technikneutral ist und bei der die Mischung aus Regel- und Prinzipienbasiertheit stimmt. Gerade die Faktoren „Technikneutralität“ und „Prinzipienbasiertheit“ entscheiden darüber, wie flexibel und schnell Aufsicht und Beaufsichtigte auf neue Risiken reagieren können. Die Alternative wäre, für jede neue Unsicherheit eine neue Regel zu schaffen, die ihr Verfallsdatum vielleicht vor Inkrafttreten, spätestens aber mit der nächsten Neuerung schon wieder erreicht hätte. Immer wieder vernehmen wir Rufe nach einer stärker regelbasierten Regulierung – auch aus der Industrie. Aber je länger ich mich mit Regulierung beschäftige, desto mehr bin ich davon überzeugt, dass wir eine ausgewogene Mischung aus regel- und prinzipienbasierter Regulierung brauchen.

Wenn wir wollen, dass uns der regulatorische Erfolg treu bleibt, müssen wir uns aber vor allem eines klarmachen: Selbst der historisch einmalige regulatorische Kraftakt nach Ausbruch der Krise hat weder die alten Risiken abgeschafft, noch kann er sämtliche neuen und künftigen Herausforderungen vorwegnehmen. Ständige Wachsamkeit ist daher das höchste Gebot, denn andernfalls werden wir von den Risiken überrollt wie anno dazumal in der Subprime-Krise.
Ich nenne nur einige der bekannten neuralgischen Punkte: Die Zinsen sind nach wie vor sehr niedrig und belasten Versicherer und Banken zusehends. Die Verschuldungsraten sind global in Rekordhöhe gestiegen. Noch immer gären in den Bankbilanzen einiger Länder der Europäischen Union viele notleidende Kredite. Die wirtschaftliche Situation in Deutschland mag noch vergleichsweise gut sein, aber auch hier flaut die Konjunktur ab. Und die Akteure auf den Finanzmärkten sind untereinander stark vernetzt; die Gefahr der Ansteckung ist grundsätzlich also groß.

Vor neue regulatorische Herausforderungen stellt uns u.a. die Digitalisierung. Schon heute werden Wertschöpfungsketten, die traditionell unter einem Dach stattfanden und rechtlich verantwortet wurden, immer weiter aufgespalten. Dieser Trend wird sich beschleunigen. Regulierer tun daher gut daran, Antworten auf die neuen Fragen zu finden, die sich im Zusammenhang mit Outsourcing und Arbeitsteilung stellen werden. Wir müssen uns außerdem fragen, wieviel Macht wir Maschinen und Algorithmen zugestehen wollen. Für mich ist klar, dass zumindest die letzte Verantwortung immer ein Mensch tragen muss, sprich: das Management.

Auch Nachhaltigkeit ist ein relativ neues Thema für die Finanzregulierung. Von der Finanzwirtschaft wird zunehmend erwartet, dass sie den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft finanziert. Eine Rolle, die ihr angesichts ihres dienenden Charakters gut zu Gesicht stünde, sagt der Nachhaltigkeitsverfechter in mir. Der Ökonom in mir befürchtet die Fehlallokation von Kapital, der Verbraucherschützer sorgt sich um die Vermengung individueller Investitionsmotive. Der Finanzaufseher in mir warnt: Wer Investitionen oder Kreditvergaben privilegiert, ohne auf die Risiken zu achten, legt den Grundstein für die nächste Krise – und erweist der für uns alle existenziell wichtigen Nachhaltigkeit einen Bärendienst. Soviel ist sicher: Der Weg in die nachhaltige Finanzwirtschaft ist lang und anspruchsvoll.

Nun zu Frage 3: Was macht heute den Erfolg einer Finanzaufsicht aus? Dass es ihr gelingt, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und für einen stabilen und funktionsfähigen Finanzmarkt zu sorgen – Schutz des Verbraucherkollektivs inklusive. Mit dieser so einfachen wie wahren Antwort will ich es aber nicht bewenden lassen. Wobei gerade in dem Begriff „gesetzlicher Auftrag“ liegt sehr viel mehr Inhalt, als es den Anschein hat.

Der Erfolg einer Finanzaufsicht bemisst sich nicht daran, ob es ihr gelingt, jede einzelne Bank am Leben zu erhalten. Wir wenden Regeln an, in deren Rahmen sich die Institute frei bewegen können. Eine Bank sollte aus dem Markt ausscheiden können, wenn ihr Geschäftsmodell nichts mehr taugt. Aus gutem Grund gibt es heute ein Abwicklungsregime, mit dem sich solche Abgänge geschmeidiger und geordnet gestalten lassen – wenn nicht der Markt selbst die Dinge durch Übernahmen regelt.

Der Erfolg einer Finanzaufsicht bemisst sich auch nicht daran, dass sie Strafverfolgungsbehörde spielt. Wir sind hier in einem Rechtsstaat und nicht im wilden Westen. Wir können uns nicht einfach einen Sheriffstern ans Revers heften, losreiten und irgendwelche Verdächtigen verhaften – etwa potenzielle Geldwäscher. Die Strafverfolger sind es, die bei einem Geldwäscheverdacht handeln. Nur sie können polizeiliche Mittel und Ermittlungsmethoden einsetzen. Wenn sie ermitteln, heißt das auch nicht, dass wir geschlafen hätten. Im Gegenteil: Etwa 90 Prozent der Geldwäscheverdachtsmeldungen kommen aus dem Finanzsektor1 – und zwar auf Basis von Präventionssystemen, die just dazu eingerichtet werden, solche Meldungen zu produzieren, und die wir beaufsichtigen. Das ist unsere Aufgabe. Stellen wir dabei Mängel fest, was nun einmal vorkommt, dann greifen wir durch. Und wann immer wir einen konkreten Hinweis auf eine Straftat erhalten, informieren wir die Staatsanwaltschaften, die dann auf genau dieses Basis in eigener Autorität handeln.

Auch für den Fall, dass Finanzakteure mit ihren Geschäftspraktiken hart an der Grenze des Steuerrechts entlang segeln, oder jenseits dieser Grenze, sind die Kompetenzen geregelt. Nur die Steuer- und Strafverfolgungsbehörden können einschätzen, ob es sich dabei um Steuerstraftaten handelt oder ob jemand – in Anführungszeichen – „nur“ Gesetzeslücken ausnutzt. Sehen wir belastbare Anhaltspunkte für Steuerstraftaten, informieren wir die Strafverfolgungsbehörden. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 dürfen und machen wir das. Vor allem aber nutzen wir, wo rechtlich möglich und angemessen, natürlich unsere Instrumente, die einer Finanzaufsicht.

Meine wenigen Beispiele zeigen: Auch heute ist für den Erfolg einer Finanzaufsicht entscheidend, dass sie sich sicher auf ihrem angestammten Terrain bewegt, dem Verwaltungsrecht. Und dass sie eng mit anderen staatlichen Institutionen kooperiert. Es ist uns daher wichtig, diese Zusammenarbeit weiter zu intensivieren. Uns um des vermeintlichen Erfolgs willen zur Behörde mit Allzuständigkeit aufzuschwingen oder zu einer solchen gemacht zu werden, wäre rechtstaatlich bedenklich. Erfolgreich sind wir, wenn wir im wohlorchestrierten Konzert mit den anderen Behörden unseren Beitrag dazu leisten, dass wir alle von einem stabilen und vertrauenswürdigen Finanzmarkt profitieren können.

Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Abwicklung

Meine Damen und Herren,

diverse Geldwäscheskandale in Europa haben die Politik veranlasst, regulatorisch aktiv zu werden. Und das ist auch gut so! Gerade bei der Geldwäschebekämpfung müssen wir in Europa noch effizienter zusammenarbeiten. Dass es bislang noch keine einheitlichen Regelungen gab, hat vor allem einer Gruppe genutzt: den Gesetzesbrechern. Während diese mehrfach nachweisen konnten, wie erfolgreich sie grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten, endeten die Kompetenzen von Polizei, Justiz und Aufsicht bei der Geldwäschebekämpfung meist an nationalen Schlagbäumen. Mancher Skandal kann verhindert oder zumindest in seinem Schaden begrenzt werden, wenn es den Behörden möglich ist, besser über Ländergrenzen hinweg zu kooperieren.

Der Aktionsplan2 des Ministerrats vom 4. Dezember 2018 und die Roadmap3 der EU-Kommission vom 31. August 2018 sind definitiv Schritte in die richtige Richtung: Vorgesehen ist erstens eine umfassende Evaluierung des Status quo, zweitens die Schaffung echter aufsichtlicher Konvergenz und drittens die Analyse, was der europäische Gesetzgeber noch anpacken muss, um sowohl das materielle Recht als auch die konkreten aufsichtlichen Kompetenzen zu vervollständigen.

Auch die Stärkung der EBA, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority), die künftig Untersuchungen auf nationaler Ebene erzwingen und notfalls selbst aufsichtlich handeln kann, begrüße ich. Ein „Aufseher der Aufseher“ darf die EBA aber nicht sein. Bevor wir aber über eine europäische Geldwäscheaufsicht mit einem echten operativen Mandat und Eingriffsrechten reden, müssten die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wichtigste Voraussetzung dafür wäre, das entsprechende Recht – zumindest für die Kreditinstitute – voll zu harmonisieren. Die europäischen Richtlinien müssten dann in eine veritable europäische Geldwäscheverordnung überführt werden, die unmittelbar Anwendung fände. Zunächst sollten wir aber das Ergebnis der Analyse abwarten.

Eine intensive europäische Zusammenarbeit brauchen wir auch, um insbesondere die Korrespondenzbankbeziehungen besser überwachen zu können, die im internationalen Zahlungsverkehr eine fundamentale Rolle für die Realwirtschaft spielen. Aber hier würde ich eher zum Skalpell als zur Sense greifen. Ein zu grober Schnitt würde das Risiko bergen, gefährliche Zahlungsströme in Ausweichkanäle zu verdrängen, die weniger reguliert und kontrolliert sind. Laissez-faire beim Korrespondenzbankwesen können aber weder Regulierung noch Aufsicht dulden. Darauf müssen sich die Institute einstellen.

Ein weiterer wichtiger Schritt, um die Zusammenarbeit bei der Geldwäschebekämpfung innerhalb der Europäischen Union zu verbessern, ist die im Januar zwischen den nationalen Geldwäscheaufsehern und der Europäischen Zentralbank geschlossene Vereinbarung zum gegenseitigen Informationsaustausch.
Banken wie Aufsicht sind gefordert, die richtigen Lehren aus den vergangenen Skandalen zu ziehen. Genau das tut die BaFin. Wir tauschen uns dazu nicht nur regelmäßig mit anderen europäischen Behörden aus, sondern auch mit der Financial Intelligence Unit und den großen Instituten des Privatsektors. Außerdem prüfen wir in diesem Jahr umfassend, wie die international tätigen Banken die geldwäscherechtlichen Anforderungen an das Korrespondenzbankengeschäft umsetzen.

Elisabeth Roegele, Vizepräsidentin und Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht / Asset-Management

Meine Damen und Herren,

auch anderthalb Jahre nach Inkrafttreten ist die Finanzmarktrichtlinie MiFID II nach wie vor Gegenstand vieler – auch kontroverser – Diskussionen. Dabei haben sich bei den allermeisten Unternehmen die Prozesse geräuschloser eingespielt, als wir dies beim Umfang dieses Regelwerks erwarten durften. Das ist das Ergebnis mehrerer Marktuntersuchungen, bei denen wir uns speziell die Themen genau angesehen haben, die Anleger besonders betreffen. Im Fokus standen die neuen Verhaltenspflichten wie das Taping, also die Telefonaufzeichnung, die Ex-ante-Kosteninformation und die Geeignetheitserklärung. Lassen Sie mich auf einige Erkenntnisse zu den zentralen Verhaltenspflichten genauer eingehen:

Erfreulich ist, dass die Banken Telefongespräche bei der Wertpapierberatung weitgehend fehlerfrei aufzeichnen. Auch insgesamt sind wir zufrieden damit, wie die Institute die Vorgaben zum Taping inzwischen umsetzen.

Von den Regelungen zur Ex-ante-Kosteninformation versprechen wir uns einiges für den Anlegerschutz. In einzelnen Punkten haben die Institute auch Fortschritte gemacht – vor allem in der Prognosequalität. Allerdings fallen die Kosteninformationen für die Kunden noch immer sehr unterschiedlich aus, was einen echten Kostenvergleich unmöglich macht.

Zum einen liegt das daran, dass die Vorgaben noch neu sind. Zum anderen haben wir es zum Teil mit unmittelbar anwendbarem Europarecht zu tun, das die ESMA4 und die nationalen Aufsichtsbehörden interpretieren müssen. Zu einigen Detailfragen der MiFID-II-Umsetzung gibt es in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nach wie vor unterschiedliche Vorstellungen. Ich halte es aber für dringend erforderlich, dass auf europäischer Ebene noch einmal nachjustiert und an Kompromissen gearbeitet wird. Wir brauchen einheitliche Standards, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Deshalb beteiligt sich die BaFin an den europäischen Debatten, und es ist uns unter anderem gelungen, eine pragmatische Lösung für Produkte ohne Produktkosten, insbesondere Aktien, aufzuzeigen, die künftig den Kostenausweis im telefonischen Handel erleichtern wird.

Bei den Geeignetheitserklärungen setzen zu viele Unternehmen die Vorgaben nicht vollständig um. Damit können wir uns nicht zufrieden geben. Schließlich hat die BaFin bereits frühzeitig transparent gemacht, wie die neuen Vorschriften ausgelegt und umgesetzt werden müssen. In anderen Fällen mag dies anders sein, aber hier ist das Verständnis der Regelungen unstreitig: Die ESMA hat unsere Auslegung zu den Geeignetheitserklärungen jüngst bestätigt und damit europaweit verbindlich vorgegeben. Wir werden nachhalten, ob die Institute ihre Pflichten in diesem Punkt erfüllen. Aber wie gesagt: Das Glas ist mehr als halbvoll, und ich bin sicher, dass es dem Markt gelingen wird, auch an dieser Stelle noch besser zu werden. An der Kompetenz der betroffenen Institute fehlt es nicht.

Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht

Meine Damen und Herren,

über dem Bankenmarkt weht seit einigen Jahren ein schärferer Wind. Gründe dafür sind die Digitalisierung, neue Wettbewerber und die schon seit geraumer Zeit sehr niedrigen Zinsen. Es ist sehr viel Liquidität im Markt, bei einer gleichzeitig begrenzten Kreditnachfrage. In einem solchen Umfeld könnte manche Bank den Anreiz verspüren, Kredite aggressiv und zu besonders guten Konditionen zu vergeben. Wir haben daher die Sorge, dass die Institute ihre Anforderungen an die Bonität ihrer Kreditnehmer oder die Qualität ihrer Kreditsicherheiten aufweichen und zugleich nicht ausreichend Risikovorsorge betreiben.

Nun blicken wir in Deutschland auf ein wirtschaftlich erfolgreiches Jahrzehnt zurück, in dem die Quote der notleidenden Kredite deutlich gesunken ist. Da verwundert es nicht, dass die Institute gelockerte Kreditvergabestandards und Lücken in der Risikovorsorge nicht als ihre drängendsten Probleme begreifen. Aber die Zeiten können sich ändern. Sowohl die Bundesregierung als auch die fünf führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Prognosen für das Wachstum im laufenden Jahr bereits deutlich abgesenkt.

Wir haben uns ausgewählte Statistiken angeschaut und analysiert, wie umfassend die Institute für einen Abschwung oder gar eine Rezession gewappnet sind. Uns fiel auf, dass sich das Volumen der Kreditausfälle infolge der guten Konjunktur seit 2014 mehr als halbiert hat, und es gab deutlich weniger Probleme bei den Rückzahlungen. Seitdem hat sich das Volumen der neu gebildeten Risikovorsorge ebenfalls nahezu halbiert.

Eine mögliche Erosion der Kreditvergabestandards in Verbindung mit einer reduzierten Risikovorsorge kann eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen. Wir schauen uns dies daher genauer an. Im April haben wir gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank eine Umfrage zu den Kreditvergabestandards bei knapp 100 in Deutschland tätigen weniger bedeutenden Instituten gestartet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Wir informieren Sie aber selbstverständlich, sobald wir gesicherte Erkenntnisse haben.

Die niedrigen Zinsen und der Wettbewerbsdruck haben uns außerdem veranlasst, eine Einheit zu gründen, die sich nur mit Instituten beschäftigt, die wir besonders intensiv beaufsichtigen. Diese Abteilung hat Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenommen. Dort haben wir viel von unserem Krisen-Know-how gebündelt. Wir haben keine Intensivstation aufgebaut, weil wir glauben, den deutschen Banken gehe es schlecht. Aber wir wollen Vorsorge betreiben, solange die Konjunktur noch gut ist, um gerüstet zu sein, wenn es wirklich zu einem Abschwung kommt.

Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht

Meine Damen und Herren,

aufgebläht, zahlenfixiert, bürokratisch – diese Etiketten werden Solvency II, dem europäischen Aufsichtsregime für Versicherer, gerne angeheftet. Von solch pauschaler Kritik halte ich wenig. Solvency II hat sich als marktwertbasiertes System bewährt und das Risikomanagement verbessert. Aber da das Regelwerk nächstes Jahr planmäßig auf den Prüfstand kommt, sollten wir die Gelegenheit nutzen, es zu verbessern. Drei Punkte sind mir besonders wichtig: die Standardformel, das Langfristgeschäft und das Berichtswesen. Außerdem müssen wir uns fragen, an welchen Stellen wir proportionaler handeln können.

Eine zentrale Kennziffer unter Solvency II ist die Solvabilitätskapitalanforderung SCR. Sie beziffert die Eigenmittel, die Versicherer vorhalten müssen, um einen Verlust abfangen zu können, der nur alle 200 Jahre auftritt. Das SCR ergibt sich entweder aus der Standardformel oder aus einem internen Modell.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass nur interne Modelle negative Zinsen berücksichtigen können. Es wird Zeit, dass die Standardformel nachzieht.

Der Solvency-II-Review muss auch die Bedürfnisse des Langfristgeschäfts angemessen widerspiegeln. Mit Langfristgeschäft meine ich Lebensversicherungen. Hier müssen Versicherungsunternehmen ihre Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern in der Regel zu einem Zeitpunkt erfüllen, der bisweilen weit in der Zukunft liegen kann. Vereinfacht gesagt: Lebensversicherer können Schwankungen in der Kapitalanlage aussitzen. Deshalb sprechen wir uns für eine sachgerechte Kapitalanforderung für Unternehmen mit stark illiquiden Verpflichtungen aus. Zusätzlich bedarf es eines Krisentools, das im Falle einer Wirtschaftskrise deren Folgen vorübergehend abfedert.

In der Branche stößt das Berichtswesen auf Widerstand. Es besteht aus vierteljährlichen Meldedaten und drei narrativen Berichten. Einer davon ist speziell für die Öffentlichkeit gedacht. Bei unseren Analysen stolpern wir immer wieder über Lücken, Wiederholungen und Allgemeinplätze. Daraus sollten wir lernen und die vorgegebene Struktur so anpassen, dass uns die Unternehmen genau die Informationen geben, die wir haben wollen.

Ein wichtiges Anliegen ist uns auch die Verbesserung der Proportionalität. Proportionalität bedeutet, dass sich Regulierung und Aufsicht an Art, Umfang und Komplexität der Risiken von Unternehmen ausrichten müssen. Dies gilt es zu schärfen. Ob das zu neuen Schwellenwerten für die Anwendung von Solvency II führt, kann ich noch nicht absehen. Was die Flut von quantitativen Meldedaten angeht, so ist es unser Ziel, dass es risikoarmen Versicherern noch leichter gemacht werden sollte, sich aus der unterjährigen Berichtspflicht zu lösen.

Meine Damen und Herren, bis 30. Juni 2020 müssen wir uns mit unseren europäischen Partnern bei EIOPA, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, darüber verständigen, welche Technischen Empfehlungen für den Solvency-II-Review wir der EU-Kommission geben.5 Ich bin zuversichtlich, dass wir bei der Standardformel, beim Langfristgeschäft und bei der Proportionalität entscheidende Fortschritte machen werden.

Béatrice Freiwald, Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht

Meine Damen und Herren,

die Welt wird digitaler. Für die BaFin bedeutet das: Sie begleitet die Unternehmen, die sie beaufsichtigt, dabei, ihre Strukturen und Prozesse einer digitalen Reifeprüfung zu unterziehen. Und sie befindet sich selbst mitten im digitalen Wandel. Nicht ohne Grund ist die Binnendigitalisierung der BaFin einer der Grundpfeiler unserer Digitalisierungsstrategie, die wir im Februar veröffentlicht haben.

Wo stehen wir? Einen Großteil unserer Aufsichts- und Unterstützungsprozesse haben wir bereits digitalisiert. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen und weiter an Tempo gewinnen.

Anfang des Jahres haben wir die Stelle eines Chief Digital Officers ausgeschrieben. Dieser CDO wird – sobald das Besetzungsverfahren abgeschlossen ist – unsere Digitalisierungsaktivitäten bündeln und uns dabei unterstützen, unsere Prozesse mit Blick auf die Digitalisierung weiter zu verbessern.

Zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Digital Office wird der CDO unser Digitalisierungs-Navigator. Zu den Aufgaben des CDOs gehört es dabei, ein gemeinsames Verständnis – digitale Verständnis – in der BaFin zu schaffen. Die Digitalisierung der BaFin kann nur dann zu 100 Prozent gelingen, wenn alle Kolleginnen und Kollegen über die notwendigen digitalen Kompetenzen verfügen. Dazu gehört auch ein Grundgerüst an sogenannten MINT-Kenntnissen. Denn wir wollen die wesentlichen digitalen Mechanismen und deren Auswirkungen auf unsere Aufsichtstätigkeit verstehen. Dabei steht die Abkürzung „MINT“ für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.

Unsere – bereits im Jahr 2017 ins Leben gerufene – Personalentwicklungsinitiative „Fit für die Zukunft“ rückt schon heute diese Kompetenzen in den Vordergrund, die wir in Zukunft brauchen. Dazu gehören ebenso besondere analytische Fähigkeiten, die den „Aufseher der Zukunft“ ausmachen werden.

Auch unter Nachhaltigkeitsaspekten haben wir uns zum Ziel gesetzt, weitgehend papierlos zu arbeiten. Dafür wollen wir unsere internen Abläufe mit Hilfe eines modernen Dokumentenmanagement-Systems und einer Workflowunterstützung durchgängig elektronisch abwickeln. Schlagworte hierzu sind E-Akte und E-Rechnung6.

Wir wollen aber nicht nur viele tausend Seiten Papier einsparen. Wir wollen auch unsere Prozesse deutlich beschleunigen und qualitativ verbessern.

Digitaler werden muss ebenfalls die Kommunikation mit den von uns beaufsichtigten Unternehmen. Heute schon können verschiedene Meldeverfahren genutzt werden, um auf elektronischem Wege Daten bei der BaFin einzureichen. Diese Möglichkeiten wollen wir weiter ausbauen. Nicht nur weil Unternehmen und die Öffentlichkeit dies von uns erwarten dürfen. Wir erhoffen uns durch die digitale Vernetzung der unterschiedlichen Daten zudem entscheidende Impulse für unsere aufsichtliche Arbeit. Sie wird in Zukunft geprägt sein durch enorme Analysemöglichkeiten – und durch Aufseherinnen und Aufseher, die mit diesen Möglichkeiten versiert umzugehen wissen und dadurch qualitativ sehr viel tiefgreifendere aufsichtliche Bewertungen vornehmen können.

Fußnoten:

  1. 1 https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Der-Zoll/fiu_jahresbericht_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2, abgerufen am 3. Mai 2019.
  2. 2Vgl. Council of the European Union: Anti-Money Laundering Action Plan - Council Conclusions (4 December 2018), https://www.consilium.europa.eu/media/37283/st15164-en18.pdf, abgerufen am 15. April 2019.
  3. 3 Vgl. Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 13. Februar 2019, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-781_de.htm, abgerufen am 15. April 2019.
  4. 4 European Securities and Markets Authority (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde).
  5. 5 https://eiopa.europa.eu/Publications/Requests%20for%20advice/signed%20note.pdf.
  6. 6 Elektronische Rechnungsbearbeitung.

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