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Erscheinung:10.10.2018 Rede zu Big Data und Künstlicher Intelligenz in der Finanzindustrie

Rede des Präsidenten der BaFin, am 10. Oktober 2018 beim BCG Board Briefing in Frankfurt am Main

Es gilt das gesprochene Wort.

Meine Damen und Herren,

wir alle wissen, dass Frankfurt eine Stadt der Finanzen und der Banken ist. Und dass Frankfurt auch einmal als die deutsche Hauptstadt des Techno galt, wissen zumindest die, die in den 80er oder 90er Jahren die einschlägigen Clubs besucht haben1. Aber wussten Sie auch, dass angeblich sogar der Begriff Techno selbst hier am Main erfunden wurde? Mutmaßlich kam ein Mitarbeiter eines Plattenladens in der B-Ebene des Hauptbahnhofs 1982 als erster auf die Idee, in seinem Geschäft ein eigenes Fach Techno für Musik einzurichten, die mit dem Computer produziert wurde2. Sie sehen, Frankfurt eignet sich vortrefflich, um über ein Thema zu sprechen, bei dem es sowohl um die Finanzmärkte, aber auch um Technologie getriebenen Wandel geht. Und außerdem ist auch bei Big Data Musik drin.

Als eine der größten Aufsichtsbehörden Europas will die BaFin aber nicht nur passiv auf das reagieren, was am Markt so passiert. Wir haben schon den Ehrgeiz, den digitalen Wandel so tief wie möglich zu durchdringen und uns so früh wie möglich darauf vorzubereiten.

Außerdem wollen wir substanzielle Beiträge zu den Debatten leisten, die sowohl zwischen Aufsicht und Industrie, aber auch international – innerhalb der regulatorischen Community - zwangsläufig geführt werden müssen. Wichtige Impulse dafür liefert uns der Bericht „Big Data trifft auf künstliche Intelligenz“, den wir mit Unterstützung von Partnerschaft Deutschland, dem Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme und der Boston Consulting Group erstellt haben.

Die BaFin hat damit erstmalig ein Projekt dieser Größenordnung gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft auf den Weg gebracht. Und ich finde, die gemeinsame Arbeit hat sich gelohnt. Das bisher erhaltene Feedback ist sehr ermutigend.

Wie Sie vielleicht wissen, haben wir den Bericht nach seiner Veröffentlichung zur Konsultation gestellt, und ich kann sagen, dass die Intensität der Reaktionen unsere Erwartungen übertroffen hat. Inzwischen sind wir dabei, die einzelnen Stellungnahmen, die wir von Unternehmen und Verbänden, aber auch von anderen nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden erhalten haben, auszuwerten.

Über erste Erkenntnisse aus der Konsultation werden wir in der nächsten Ausgabe unserer neuen Schriftenreihe „BaFinPerspektiven“ berichten. Diese finden Sie voraussichtlich ab Februar auf unserer Internet-Seite. Ich kann Ihnen die Lektüre selbstverständlich auch sonst nur wärmstens empfehlen. Außer diesem kleinen Werbeblock, den Sie mir bitte nachsehen wollen, möchte ich Ihnen aber einige Hypothesen über den digitalen Wandel und das, was er für die Finanzwelt bedeutet, vortragen.

Nun sind Prognosen bekanntlich immer schwierig, besonders dann, wenn sie die Zukunft betreffen. Außerdem verändert die Digitalisierung die Finanzwelt so rasant, dass wir nicht wirklich wissen können, ob das, was wir heute für den letzten Schrei halten, nicht schon morgen in die Kategorie Steinzeit fällt. Vor wenigen Jahren galten ja auch noch Handys, mit denen man nur telefonieren, SMS schreiben oder vielleicht noch fotografieren konnte, als ultramodern. Deshalb wäre es vermessen, abschließende Erkenntnisse anbieten zu wollen, sehr wohl kann man sich aber mit Hilfe einiger Thesen diesem spannenden Thema nähern.

Meine erste These lautet, dass sich die traditionellen Wertschöpfungsketten, durch die Finanzdienstleistungen bislang erbracht werden, durch den Einsatz der BDAI-Technologie deutlich beschleunigt verändern werden. In der neuen digitalen Finanzwelt werden Dienstleistungen zunehmend nicht mehr komplett eigenständig von einem Institut erbracht – denn Prozesse werden vermehrt an Dritte ausgelagert. Künftig werden zudem auch neue Wettbewerber auf die Märkte drängen, die Leistungen anbieten, die sie nicht ausschließlich selbst herstellen. Diese Unternehmen bedienen und erzeugen dabei eine veränderte Kundenerwartung. Beispielsweise Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, einfachen Online-Zugang zu Dienstleistungen oder ein umfassendes Portfolio an Produkten, ganz egal, wer deren eigentlicher Hersteller ist. Der Wettbewerbsdruck ist so groß, dass auch traditionelle Finanzdienstleister nicht umhinkommen, ihre Geschäftsmodelle dahingehend immer weiter anzupassen. Für einige Bigtechs sind all diese Entwicklungen und das Erbringen geeigneter Services jedoch keine harte Nuss – sie könnten ihre Leistungen sogar kostenfrei zur Verfügung stellen und quer subventionieren, soweit es ihnen in erster Linie um die persönlichen Daten und nicht um rentable Finanzgeschäfte geht.

Mit den Kundendaten, dem eigentlichen Gold der neuen Finanzwelt, könnten sie es schaffen, ihre Produktpalette noch stärker zu erweitern und Services sowie Preise mit Hilfe von Big Data Analytics noch mehr zu individualisieren. Für den Kunden ist dabei ein „Single-Stop-Shopping“ äußerst bequem. Ein Plattformanbieter, von dem er alles auf seine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten bekommt. So kann, stark getrieben durch BDAI, ein Lock-in Effekt entstehen, der kombiniert mit typischen Netzwerkeffekten monopolartige Marktstrukturen begünstigt. Willkommen in der Welt der Plattformanbieter, die „Winner-takes-it-all“-Marktstrukturen hervorbringen können.

Meine zweite These nimmt die Aufsicht in den Fokus. Wenn nämlich derart potente neue Player mit ganz neuen Geschäftsmodellen am Markt auftauchen, dann werden auch wir Aufseher unsere bewährten Konzepte auf den Prüfstand stellen müssen. Über eine mögliche Plattformisierung der Finanzmärkte habe ich gerade gesprochen. Und falls künftig tatsächlich die Interaktion einer Vielzahl einzelner Akteure die Arbeitsprozesse und Wertschöpfungsstufen in der Finanzindustrie ausmachen sollte, dann dürfte das auch Konsequenzen für das aufsichtliche Verständnis von Auslagerungen haben.

Deshalb tun Regulierung und Aufsicht gut daran, sich möglichst frühzeitig um Antworten und Konzepte für die Fragen zu kümmern, die sich im Zusammenhang mit Outsourcing und Arbeitsteilung stellen werden. Wir müssen aber noch andere Aspekte des digitalen Wandels auf dem Radar haben. Denn, wenn die Bigtechs wirklich einmal mit all ihrem ökonomischen Background auf die Finanzmärkte drängen, könnten sie selbst durchaus auch systemrelevant werden.

Systemrelevanz könnten sie aber auch mittelbar entfalten, indem sie ihre Daten oder Infrastrukturen anderen Finanzunternehmen kostenpflichtig zur Verfügung stellen und so ganz neue Abhängigkeiten schaffen. Erweisen sich die Erkenntnisse der Bigtechs nämlich auch für andere als wertvoll, etwa für eine genauere Risikoeinschätzung, dann entsteht zwangsläufig Wettbewerbsdruck. Kaum ein Anbieter wird darauf womöglich verzichten wollen, auch auf dieses Wissen zuzugreifen. Und deshalb vermute ich, dass die Definition von Systemrelevanz in der digitalen Welt und der Umgang damit regulatorisch weiterentwickelt werden muss.

Meine Damen und Herren,

viele der Veränderungsprozesse, die wir aktuell auf den Finanzmärkten erleben, sind offensichtlich getrieben von technologischen Innovationen.

Manche Bank und manche Versicherung könnte künftig daher versucht sein, unternehmerische Verantwortung an diese Technologie und die ihr zugrundeliegenden Algorithmen zu delegieren. Bequem wäre es ja. Und so lautet meine dritte These, dass die Aufsicht mit aller Konsequenz dafür sorgen muss, das Primat der personalen, d.h. durch Menschen zu tragende Verantwortung aufrechtzuerhalten. Sie meinen, dass das Abgeben von Verantwortung an Algorithmen nach Captain Future klingt? Mitnichten, kann ich da nur sagen. Denn schon heute ist es gang und gäbe, dass einige Prozesse von Versicherern, beispielsweise die Risikobewertung und die Schadenbearbeitung, ohne den Einsatz eines einzigen Menschen ausgeführt werden. Und wer weiß, was in einigen Jahren alles möglich sein wird.

Die Letztverantwortung für Entscheidungen darf aber nicht an den Kollegen Computer oder an Algorithmen abgewälzt werden, sie muss beim Menschen bleiben.

Was Regulierung und Aufsicht auch nicht zulassen können, sind Versuche von Unternehmen, die innovativen Methoden des maschinellen Lernens, die Grundlage vieler automatisierter Analyse- und Entscheidungsprozesse sind, zu einer Black Box zu verklären. Auch bei sehr komplexen Modellen kann durch neue Ansätze immer ein Einblick in die Funktionsweise des Modells geebnet und zumindest können die tragenden Gründe für die Entscheidungsfindung nachvollziehbar gemacht werden. Vermutlich werden wir auch in diesem Umfeld gewisse Mindestanforderungen entwickeln müssen – gewissermaßen MaAlgo, um schrittweise auch in diesem Feld verläßliche, aufsichtliche Standards zu etablieren.

Eine Aufsicht, die wie die BaFin auch Verbraucherschutz als Auftrag hat, muss aber noch weitere Szenarien genau durchdenken. Und so sind wir bei meiner vierten These und den wichtigen Themen Verbraucherschutz und Verbrauchersouveränität: Verbrauchern muss in einer Welt voller Plattformanbieter bewusst sein, dass sie in dem Moment, in dem sie diesen Unternehmen die Erlaubnis zum Datenzugriff erteilen, ihnen einen Schlüssel zum Eintritt in ihr privates Leben an die Hand geben.

Sie öffnen ihre virtuelle Haustür und versetzen Firmen unter anderem in die Lage, Rückschlüsse auf ihre Gesundheits- und Kreditausfallrisiken zu ziehen – um nur zwei Beispiele zu nennen. Wenn die Unternehmen es dann verstehen, finanzwirtschaftliche Transaktions- und Verhaltensdaten mit Erkenntnissen über die Bedürfnisse und Präferenzen ihrer Kunden abzugleichen, dann können sie sehr genau Aussagen über Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit eines jeden Kunden treffen.

Das mag im Einzelfall nicht schlimm sein und manchem Verbraucher im Wege eines passgenauen Produktangebotes sogar entgegenkommen und echten Kundennutzen schaffen. Was passiert aber, wenn solche persönliche Daten ausufernd genutzt oder gar missbraucht werden. Zwischen erlaubter und oft sogar wünschenswerter (Preis-)Differenzierung und unerlaubter Diskriminierung verläuft häufig ein sehr schmaler Grat. BDAI-Anwendungen dürften diese Unterscheidung künftig noch schwieriger machen.

Im Falle von Missbrauch besteht die Gefahr, dass Kunden das Vertrauen in die Unternehmen, denen sie sensible Finanzdaten anvertraut haben, verlieren. Auch Datenlecks können das Vertrauen der Verbraucher nachhaltig beeinträchtigen.
Ihr volles Potenzial kann die BDAI-Technologie aber nur dann effizient entfalten, wenn es den Unternehmen gelingt, durch korrekte, gesetzeskonforme und nachvollziehbare Verwertung ihrer Kundendaten Vertrauen zu schaffen und zu erhalten. Und deshalb täten die Unternehmen schon aus Eigennutz gut daran, sich genauestens zu überlegen, inwieweit die Zusatzrendite durch die Monetarisierung persönlicher Daten, auch bei formal erfolgter Zustimmung des Kunden, den potenziellen Reputationsschaden und das Misstrauen der Verbraucher überwiegt. Hier liegt noch viel Arbeit vor Finanzindustrie, Aufsehern und Politik, um schwierige Abwägungsfragen, die sich in den nächsten Jahren stellen werden, angemessen zu lösen.

Meine Damen und Herren,

Sie sehen, es werden viele neue und komplexe Herausforderungen auf Finanzaufsicht und –regulierung zukommen.

Herausforderungen, die ein einzelner nationaler Gesetzgeber oder gar eine einzelne nationale Aufsichtsbehörde allein nicht schultern kann. Und so besagt meine fünfte These, dass Regulierung und Aufsicht in Zukunft noch stärker auf europäischem oder vielfach gar globalem Feld stattfinden müssen.

Dieser Trend ist zwar nicht neu, die Digitalisierung wirkt aber wie ein Katalysator und wird ihn nochmals beschleunigen. Es ist nun einmal so, dass technologische Innovationen und digitale Geschäftsmodelle dazu beitragen, staatliche Grenzen noch leichter zu überwinden. Egal, wo auf der Erde sie sich befinden: Unternehmen sind in der Lage, sich sehr schnell und zu deutlich geringeren Grenzkosten an einer Plattform anzukoppeln und ihr Portfolio auf welchen Markt auch immer hin auszurichten. Wichtig ist die internationale Zusammenarbeit der Regulierer auch deshalb, weil es oft globale und meist weniger streng regulierte Unternehmen sind, die BDAI-Technologie einsetzen und mit ihr grundlegende Veränderungen an den Finanzmärkten herbeiführen. Technologisch induzierte Arbitragemöglichkeiten werden in Zukunft deutlich stärkere Bedeutung erlangen.

Meine Damen und Herren,

um den Techno, der hier in Frankfurt einst die Jugend und die Junggebliebenen bewegt hat, ist es ruhiger geworden. Mit der Digitalisierung der Finanzwelt wird das nicht passieren. Sie wird ein neues Normal definieren und es wird ein anderes, vermutlich weniger dauerhaftes, zugleich aber international vernetzteres Normal sein, als das, was wir heute kennen. Um mit dem Tempo und dem Ausmaß der digital getriebenen Veränderungen mithalten zu können, wird Regulierung und Aufsicht deshalb gar nichts anderes übrig bleiben, als sich noch stärker global zu vernetzen. Notwendig ist dazu auch ein ständiger und intensiver Austausch mit Gesprächspartnern aus anderen Bereichen der Gesellschaft. Dazu zählt die Politik, dazu zählen aber selbstverständlich auch die Wissenschaft und die Unternehmen selbst.

Mit unserer Studie „Big Data trifft auf künstliche Intelligenz“ sind wir genau diesen Weg gegangen. Wir haben miteinander geredet, uns ausgetauscht und vertraten an der einen oder anderen Stelle auch schon einmal unterschiedliche Standpunkte.

Und wie bereits gesagt: Finale Erkenntnisse haben wir dabei nicht angestrebt, die kann es angesichts der rasanten Entwicklung bei BDAI auch nicht geben. Sehr wohl wollten wir aber einen signifikanten Beitrag zu einer wirklich relevanten und spannenden Debatte leisten.

Ich glaube, das ist uns gelungen und hat sich schon jetzt gelohnt. In jedem Fall hat die gemeinsame Arbeit uns alle ganz sicher nicht dümmer gemacht.

Auf Grund dieser Erfahrungen schließe ich es nicht aus, bei anderen Themen erneut ein solches Sektor-übergreifendes Projekt aufzusetzen. Das wird nicht heute und nicht morgen sein, aber wenn sich eine passende Fragestellung dafür anbietet? Warum nicht! Wir haben da schon die eine oder andere Idee.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, nun freue ich mich auf die anschließende Diskussion und die weiteren Vorträge..

Fußnoten:

  1. 1 Einer der bekannteses deutschen Techno-DJs, Sven Väth, eröffnete nach Jahren als DJ im „Dorian Gray“ 1988 das „Omen“ in einem Parkhaus in der Junghofstraße.
  2. 2 Vgl. „Welthauptstadt war gestern“, in Frankfurter Rundschau vom 24.02.2017, abgerufen am 21.09.2018.

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