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Erscheinung:22.06.2017 Quo vadis, Finanzregulierung?

Rede des Präsidenten der BaFin, am 22. Juni 2017 beim Gala-Dinner im Rahmen der FIRM-Forschungskonferenz in Mainz

Es gilt das gesprochene Wort.

Meine Damen und Herren,

im Markus-Evangelium heißt es, dass ein Prophet nirgendwo weniger gelte als in seiner Heimatstadt.1 Umso höher rechne ich es Ihnen an, dass Sie mich heute in meine Heimatstadt Mainz eingeladen haben. Nun wurden Sie im Laufe des Tages bereits von mehreren Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis umfänglich über wichtige fachliche Aspekte von Risikomanagement und Regulierung im Finanzsektor informiert.

Ich habe mich schon gefragt, was ich noch draufsatteln kann. Nun kommt mir offensichtlich die Aufgabe zu, die beinahe biblisch anmutende Frage „Quo vadis, Finanzregulierung?“ mit Ihnen zu erörtern. In Mainz, der einzigen Stadt neben Rom, die sich Heiliger Stuhl nennen darf, ein sicher verständliches Ansinnen. Sollte es meinem Vortrag allerdings an geistlicher Tiefe mangeln, so bitte ich schon jetzt um Verzeihung. Sie haben schließlich einen Juristen vor sich und keinen Theologen.


„Quo vadis?“ ist nicht nur Teil eines biblischen Ausspruchs2, sondern auch Titel eines Monumentalfilms aus dem Jahre 1951. Und es wäre in der Tat eine monumentale Aufgabe, sämtliche Aspekte des Themas „Zukunft der Finanzregulierung“ in allen Verästelungen erschöpfend darlegen zu wollen.

Als ich zunächst Ihre Agenda las, dachte ich, dass Sie genau das von mir erwarten. Immerhin stand dort, dass für Gala-Diner und Rede insgesamt vier Stunden angesetzt seien – und ich demnach bis ungefähr 23 Uhr Zeit zum Vortragen hätte. Da man mir aber versprochen hat, an dem Essen teilnehmen zu dürfen und ich nun ein echtes Moral Hazard-Problem habe, werde ich mich auf maximal 20 Minuten beschränken. Lassen Sie mich deshalb nur auf einige wenige Aspekte im Überblick eingehen. Anschließend stehe ich Ihnen natürlich gerne für Fragen zur Verfügung. Das ist dann Ihr Moral Hazard-Problem.

1. Regulatorik allgemein

Dass Prognosen über die künftige Ausrichtung der Finanzregulatorik so schwierig sind, liegt zum Teil auch an der unübersichtlichen Lage in der internationalen Politik. Um wirklich präzise vorherzusagen, welche Entwicklung die globale Finanzregulierung nehmen wird, müsste man tatsächlich über fast prophetische Gaben verfügen. Aber die sind in unseren nachbiblischen Zeiten eher selten anzutreffen. Werden wir nun also eine Entwicklung erleben, die sich teilweise vom multilateralen Vorgehen, das die Jahre nach der Finanzkrise 2007/2008 geprägt hat, entfernt? Und das, obwohl die internationale Gemeinschaft der Regulierer und Aufseher damit enorme Erfolge erzielt hat? Momentan ist noch nicht endgültig absehbar, wie sich die Dinge tatsächlich entwickeln werden.

Viele blicken in diesen Tagen gespannt nach Washington, welche Richtung die dortige Regierung einschlagen wird. Das US-Repräsentantenhaus hat mit seinem Beschluss, weite Teile des 2010 verabschiedeten Dodd-Frank-Acts zurückzunehmen, vor kurzem angedeutet, wohin die Reise gehen könnte.

Gleiches gilt für die jüngsten Empfehlungen des US-Finanzministeriums, wichtige Regulierungsvorgaben zu entschärfen.

Ich werde mich aber nicht an Spekulationen über die nächsten Schritte der Trump-Administration beteiligen, sondern rate dazu, abzuwarten, was tatsächlich passieren wird. Mit den entsprechenden Fakten müssen wir dann nüchtern umgehen. Viele Details in Sachen Regulierung werden wohl auch erst im Laufe der nächsten Monate klar umrissen werden können, wenn in der FED, im Finanzministerium sowie in deren Unterbau die entscheidenden Schlüsselpositionen besetzt sind.

Ich gehöre dabei weder ins Camp derer, die meinen, dass ohnehin nicht alles so heiß gegessen wird, wie man es kocht. Genauso wenig bin ich ein Apokalyptiker, der nun das Ende der Welt, wie wir sie kennen, kommen sieht. Es sind hoffentlich genug Frankfurter im Raum, um auch hier in Mainz, in der Stadt des Lokalrivalen, einen ehemaligen serbischen Trainer der Eintracht zitieren zu dürfen. Der hätte auch in diesem Fall gesagt: „Lebbe geht weiter!“

Was immer in den USA passieren wird, ich werde national wie international nach wie vor für eine möglichst weitreichende multilaterale Verständigung werben. Gremien wie das Financial Stability Board (FSB), der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) und die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) haben nach der Finanzkrise entscheidend dazu beigetragen, die Finanzmärkte wieder sicherer und stabiler zu machen. Wir täten gut daran, diesen Kurs fortzusetzen und auch in den laufenden Basel-III-Verhandlungen zu einem Erfolg zu kommen. Andernfalls riskieren wir ein regulatorisches Race-to-the-bottom, das am Ende allen mehr schaden als nutzen wird.

2. Basel III

Meine Damen und Herren,

wie Sie mitbekommen haben, hat sich der Basler Ausschuss in der vergangenen Woche erneut zu einer Verhandlungsrunde getroffen. Trotz ernsthafter Versuche ist es abermals nicht gelungen, einen für alle Seiten tragfähigen Kompromiss in dem Gremium zu finden. Wir sind ihm aber ein ganzes Stück näher, als ich es erwartet hätte. Es wird engagiert und intensiv eine Einigung angestrebt.

Um zu den biblischen Bildern zurückzukehren: Ganz so aneinander vorbei wie beim Turmbau zu Babel reden wir beim Kompromissbau zu Basel nicht. Und falls eine Einigung bei Basel III scheitert, dann trifft uns zwar nicht der kalte Zorn Gottes. Eine babylonische Sprachverwirrung in der Finanzregulierung sowie ein Auseinanderdriften der Aufsichtsstandards kann sich aber ernsthaft auch niemand wünschen. Eine sinnvolle Annäherung der Positionen sollte im grundsätzlichen Interesse aller liegen.

Letztlich wird nur noch um Design und Kalibrierung eines Output Floors gerungen, mit dem die Variabilität der risikogewichteten Aktiva respektive Kapitalanforderungen bei der Verwendung interner Modelle begrenzt werden soll.

Vielleicht lässt sich das sehr langwierige Verfahren damit erklären, dass der mögliche Königsweg den Anspruch eines hohen Detaillierungsgrads hat, zugleich aber sehr unterschiedlichen nationalen Marktstrukturen gerecht werden soll. Ein Kompromiss um jeden Preis indes kann aus deutscher Sicht aber auch keine Option sein. Wir halten es zwar für völlig richtig, die Risikosensitivität des Baseler Regelwerks und damit auch die Anwendung interner Modelle in sinnvoller Weise zu beschränken, um eine bessere Vergleichbarkeit der Kapitalanforderungen zu ermöglichen. Was wir aber nicht zulassen werden, ist, die Risikosensitivität als regulatorisches Prinzip de facto aufzugeben.

3. Brexit

Aktuell sorgt auch der Brexit für Unsicherheit in der Finanzwelt. Als Aufseher stehen wir gegenwärtig vor der Frage, wie wir mit den Instituten umgehen werden, die beabsichtigen, ihren Standort zu verlagern, um sich auch künftig die Passportrechte zu sichern, mit denen sie Geschäfte in den EU-Ländern betreiben können. In der Mainzer Fastnacht wird die Frage „Wolle mer se eroilosse?“ in der Regel umgehend und lautstark mit „eroi mitterer“ beantwortet, was auf Hochdeutsch einem klaren Ja entspricht. Als Aufsicht können wir uns eine solche bedingungslose karnevalistische Willkommenskultur dann doch nicht zu eigen machen. Auch bei ansiedlungswilligen Banken schauen wir genau hin.

Momentan beobachten wir eine Vielzahl von Entwicklungen, denen wir regulatorisch und aufsichtlich angemessen gerecht werden müssen. Natürlich haben wir dabei klare Erwartungen. Wir wollen keine leeren Hüllen sehen und keine Filialen, die über nicht viel mehr als einen Briefkasten verfügen.

Die Welt ist hier aber nicht nur schwarz oder weiß, zwischen der Unternehmenshülle und dem Komplettumzug nach Deutschland gibt es eine Menge Zwischentöne. Wir werden deshalb nicht umhin kommen, uns die Geschäftsmodelle jeweils ganz genau anzusehen.

Wesentlich sind dabei zum Beispiel die Back-to-back-Geschäfte, bei denen in Deutschland ansässige Institute ein identisches Gegengeschäft mit der Londoner Mutter abschließen. Dadurch sollen die eingegangenen Marktrisiken in London gebündelt werden, so dass hier weitgehend auf ein entsprechendes Risikomanagement verzichtet werden soll. Grundsätzlich müssen wir ein Interesse daran haben, operationelle Risiken zu minimieren. So haben die meisten Institute in London hochkomplexe Plattformen aufgebaut, die auf entsprechendes Know-how, Personal, IT-Infrastrukturen und Prozesse angewiesen sind. Man kann hier von einem umfassenden Öko-System sprechen.

Ein solch kompliziertes Öko-System muss bei einem Umzug, etwa nach Frankfurt, umgepflanzt oder zerschnitten werden.

Ich kann verstehen, wenn die Institute hier um Überganglösungen bitten, auch im Interesse von Kunden und Datensicherheit. Aus solchen Lösungen dürfen aber keine Modelle für die Ewigkeit werden. Was man zum Einstieg tolerieren kann, auch um Klippeneffekte zu vermeiden, muss auf Dauer in eine angemessene Balance gebracht werden.

EZB und nationale Aufsichtsbehörden haben eine klare Vorstellung: Wer in der Europäischen Union Geschäfte machen will, wird dazu auch entsprechende Personalressourcen und Expertise in der EU ansiedeln müssen und zumindest einen signifikanten Teil der hier abgeschlossenen Transaktionen auch tatsächlich aus dem EU-Gebiet heraus zu steuern und zu überwachen haben. Es versteht sich von selbst, dass die Institute in der Übergangszeit gewährleisten müssen, dass sie ihre Geschäfte und ihre Auslagerungen von Deutschland aus angemessen managen können. Und selbstredend müssen sie hier entsprechendes Know-how bereithalten.

Die sicher komplexere, weil politischere Frage ist die nach dem künftigen gegenseitigen Marktzugang im Verhältnis von Vereinigtem Königreich und den EU 27. Derzeit müssen wir davon ausgehen, dass UK nach dem Brexit zum Drittstaat wird. Und genau das wird die eigentliche sportliche Herausforderung sein, für die Politiker ebenso wie für die Juristen. Es ist klar, dass Bausteine zur Ermittlung von Äquivalenz, wie wir sie etwa aus dem Verhältnis zur Schweiz oder den Bermuda-Inseln kennen, nicht auf einen so komplexen Scheidungsfall wie den Brexit angewendet werden können. Wir betreten hier echtes Neuland und müssen den Weg, der zu gehen ist, erst noch bauen.

4. Niedrigzins

Nach wie vor dominiert auch das Niedrigzinsumfeld die finanzpolitischen Diskussionen. Was Sie von mir noch nie gehört haben und auch heute nicht hören werden, ist EZB-Bashing. Als Aufseher habe ich die Marktgegebenheiten so anzuwenden, wie ich sie vorfinde.

Nach bereits mehreren Jahren historisch niedriger Zinsen muss man konstatieren, dass diese Entwicklung sehr wohl Spuren in den Büchern der deutschen Bankenwelt hinterlässt. Noch stehen die einheimischen Institute relativ gut da, was ihre Kapitalausstattung angeht. Aber wie lange noch? Um das zu beurteilen, müssen wir als Aufsicht zwingend konkrete und aktuelle Fakten über die Situation der einzelnen Banken und Sparkassen kennen.

Deshalb haben wir kürzlich gemeinsam mit der Bundesbank einen weiteren Stresstest gestartet. Neben der Beobachtung ausgewählter Bilanz- und Gewinn- und Verlustkennzahlen unter Einfluss verschiedener Zinsszenarien werden Zins-, Markt- und Kreditrisiken einem gesonderten Stress unterzogen. Ergänzend werden wir Informationen zu Risiken aus Pensionsverpflichtungen, Wohnimmobilienfinanzierungen und zu den Kreditvergabestandards der Institute erheben. Wir wollen erkennen, ob institutsspezifische oder gar systemische Risiken entstehen. Außerdem wollen wir herausfinden, ob Banken auf der Suche nach alternativen Ertragsfeldern ihr Kreditvolumen in einer nicht risikogerechten Weise aufblähen.

Die aggregierten Ergebnisse des nationalen Stresstests werden wir am 30. August der Öffentlichkeit präsentieren. Die Ergebnisse nutzen wir anschließend auch, um die aufsichtliche Eigenmittelzielkennziffer zu ermitteln.

Der Stresstest ist sicher ein wichtiges Instrument der Aufsicht, er stellt aber nur eine Ergänzung unserer Arbeit dar. Weil die Gewährleistung eines stabilen Finanzsektors eines unserer wichtigsten Ziele ist, prüfen wir die Geschäftsmodelle der Institute regelmäßig auf ihre Nachhaltigkeit hin. Wir glauben natürlich nicht, dass Aufseher die besseren Banker sind, und wollen die Geschäftsführung sicher nicht an uns reißen. Regulierung gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen sich die Institute frei bewegen. Aber wir erlauben uns schon, Fragen zur Geschäftsplanung zu stellen, die auf der vom jeweiligen Institut festgelegten Strategie beruhen. Dies führt in einer nicht zu vernachlässigenden Anzahl von Fällen zu Modifikationen und robusteren Planansätzen.

Auch wenn ich keine Zauberformel kenne und sich manches leichter sagt, als es in der Praxis umzusetzen ist: Die Banken und Sparkassen haben einige Möglichkeiten, und die müssen sie nutzen. Denn eines steht fest: Die Abhängigkeit der Institute vom Zinsergebnis kann nicht wie gewohnt bestehen bleiben.

Wenn Sie mir diesen kleinen Quervergleich erlauben: Auch den Lebensversicherern macht die historisch lange andauernde Niedrigzinsphase besonders zu schaffen. Wir gehen zwar davon aus, dass die Branche kurz- und mittelfristig keine ernsthaften Probleme bekommen wird. Es ist aber Fakt, dass die Erträge der Kapitalanlagen unter den gegenwärtigen Bedingungen schneller zurückgehen als die garantierten Zinsen im Bestand.

Deshalb tun die Lebensversicherer gut daran, rechtzeitig Vorsorge zu betreiben. Und sie sind verpflichtet, ihre Kapitalpuffer zur Erfüllung der gegebenen Garantieversprechen zu erhöhen und zugleich ihre Risikotragfähigkeit damit zu stärken. Dies geschieht seit 2011 durch die Bildung der Zinszusatzreserve, die bis heute ein Volumen von über 44 Mrd. € erreicht hat.

Natürlich machen sich die Schleifspuren des Niedrigzinsumfelds nicht nur bei den Banken und Lebensversicherern, sondern in nahezu allen Bereichen der Finanzbranche bemerkbar, Pensions- und Bausparkassen nicht zu vergessen. Auch das Zinsänderungsrisiko dürfen die Unternehmen nicht ignorieren. Bei einem abrupten Zinsanstieg hätten nicht nur die Banken ein Problem, die langfristige Finanzierungen anbieten und sich kurzfristig finanziert haben.

Auch Lebensversicherer wären betroffen: Viele Unternehmen haben bereits große Volumina zu aktuellen Konditionen angelegt. Insbesondere festverzinsliche Papiere neueren Datums könnten sich dann zu einer stillen Last entwickeln. Wenn Sie also vorhaben, in den nahe gelegenen Mainzer Dom zu gehen, um etwas für die Finanzbranche zu erflehen, dann sollten dies langsam und allmählich ansteigende Zinsen sein, kontrolliert in Richtung der von der EZB vorgegebenen Inflationserwartung von zwei Prozent. Ein solches Szenario, das den Unternehmen Zeit zur Anpassung lässt, wäre aus meiner Sicht immer noch die beste anzunehmende Möglichkeit.

5. Ausblick

Meine Damen und Herren,

natürlich gibt es neben den genannten Aspekten noch eine Vielzahl weiterer Risikoformen, die ebenfalls einer genauen Betrachtung bedürften. Ich möchte hier nur in aller Kürze auf die IT-Sicherheitsrisiken hinweisen, bei denen durchaus systemisch relevante Folgen denkbar sind. Da ich aber denke, dass einigen von Ihnen der Magen knurrt und ich mit meinem Vortrag nun doch nicht in die Größenordnung eines Monumentalfilms vordringen will, beende ich jetzt meine kurze Tour d` Horizon.

Uns allen wünsche ich, dass es uns heute genauso geht, wie einst Johann Wolfgang von Goethe. Seine Mutter gab nämlich zum Besten: „Wenn mein Sohn von Frankfurt nach Mainz reist, so bringt er mehr Kenntnis heim als andere aus Amerika3.“ Und trotz der bevorstehenden Fragerunde wünsche ich Ihnen bereits jetzt einen „Guten Appetit!“

Fußnoten:

  1. 1 Markus-Evangelium 6,1-6: Da sagte Jesus: „Nirgendwo gilt ein Prophet weniger als in seiner Heimat, bei seinen Verwandten und in seiner eigenen Familie.“
  2. 2 Johannes-Evangelium 13, 36: Dicit ei Simon Petrus: “Domine, quo vadis?“.
  3. 3Lamping, Dieter; Frieling, Simone: „Diese schöne Stadt: Goethe und Mainz - Mainz und Goethe“, Gebundene Ausgabe – 1. August 2012.

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