Erscheinung:31.03.2016 „Gleichberechtigte Existenz von Provision und Honorar“
Interview aus FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2016
Bafin-Chef Felix Hufeld über Fondsanbieter, die nur den Index abbilden, die Herausforderungen der Niedrigzinsphase für Banken und Versicherer, das Hickhack um die Mifid-II-Verschiebung und die Frage, warum er niemandem vorschreiben möchte, wie eine Beratung vergütet werden soll.
Der Weg an die Spitze verläuft mitunter alles andere als geradlinig. Felix Hufeld arbeitet nach seinem Studium in Mainz, Freiburg und Harvard sieben Jahre lang bei der Unternehmensberatung Boston Consulting, bevor er 1999 als Leiter der Konzernentwicklung bei der Dresdner Bank anheuert. Als 2001 die Allianz das Institut übernimmt, verlässt der Jurist die Bank – und wechselt in die Assekuranz. Als Zentraleuropachef von Marsh bringt er vor allem das Deutschlandgeschäft des US-Großmaklers voran. 2010 sucht Hufeld eine neue Herausforderung. Er findet sie im Aufbau von Inex 24, einer Abwicklungsplattform für die Industrieversicherung.
Die breite Branchenexpertise ist ein Grund dafür, warum ihn die Personalberatung Egon Zehnder für den Job des Exekutivdirektors der Versicherungsaufsicht vorschlägt. Hufeld schlägt zu – und rückt nur gut zwei Jahre später an die Spitze der Bafin vor. Seit März 2015 wacht er nun nicht mehr nur über die Assekuranz, sondern auch über die Banken und die Wertpapiermärkte. Da trifft es sich gut, dass er aus eigener Anschauung weiß, wie es in der Chefetage einer Bank zugeht. FONDS professionell traf Hufeld in Frankfurt zum Gespräch.
Herr Hufeld, in der Investmentindustrie wird zunehmend über Fonds diskutiert, die aktives Management versprechen und entsprechende Gebühren verlangen, tatsächlich aber kaum von ihrem Vergleichsindex abweichen. Die Bafin hat angekündigt, dazu eine Untersuchung einzuleiten. Was ist der aktuelle Stand? Welches Vorgehen ist geplant?
Felix Hufeld: Wir bewegen uns auf der Grundlage dessen, was die EU-Wertpapieraufsicht ESMA in den vergangenen Monaten erarbeitet und kürzlich verabschiedet hat, vor allem mit Blick auf die quantitativen Standards. Sehr wichtig ist aber anzuerkennen, dass wir hierbei zweistufig vorgehen müssen: Neben einem quantitativen Prozess ist in jedem Fall auch eine qualitative Würdigung nötig. Es reicht keineswegs, nur eine Kennzahl heranzuziehen und festzulegen, dass ein Fonds als „Index-Tracker“ einzustufen ist, sobald sein Portfolio weniger als x Prozent vom Vergleichsindex abweicht. Bevor ein solches Urteil gefällt wird, muss eine qualitative Bewertung erfolgen. Wir haben unsere Untersuchung im März mit einer Umfrage unter den deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften gestartet und rechnen Ende des ersten Halbjahres 2016 mit den ersten Ergebnissen.
Wie kann die Konsequenz aussehen, wenn sich herausstellt, dass ein Anbieter Aktivität bloß vorgaukelt?
Jeder Fondsanbieter ist dazu angehalten, in seinen Anlegerinformationen zutreffende, nicht irreführende Angaben zu machen. Sollten wir im Einzelfall feststellen, dass aktives Management nur behauptet wird, werden wir darauf hinwirken, dass diese Praxis abgestellt wird. Dazu müssen wir unseren aufsichtsrechtlichen Instrumentenkasten übrigens nicht neu erfinden, die Möglichkeiten dazu haben wir bereits.
Auch die Kritik an börsengehandelten Indexfonds wächst, weil sie Trends an den Börsen verstärken und Liquiditätsprobleme verursachen könnten. Braucht es auch in Europa neue Grenzen, so wie sie die US-Wertpapieraufsicht SEC kürzlich vorgeschlagen hat? Im Raum steht, dass ein ETF binnen einer Woche 15 Prozent seiner Vermögenswerte verkaufen können muss, ohne den Markt zu bewegen. Außerdem soll der maximal mögliche Hebel auf 150 Prozent beschränkt werden.
Auch wir beschäftigen uns mit diesem Thema. Allerdings ist unsere Ausgangslage eine andere als in den USA. Fast alle ETFs in Europa sind UCITS-Fonds, und für diese gelten bereits heute recht strenge Vorgaben im Hinblick auf das Liquiditätsrisikomanagement und den möglichen Leverage. In Deutschland gibt uns das Kapitalanlagegesetzbuch mit den dazugehörigen Verordnungen weitreichende Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten. Die Ideen der SEC sind für uns deshalb nichts Neues, sondern größtenteils schon Gesetz. Dennoch stellen wir uns auf europäischer und auch internationaler Ebene die Frage, ob für bestimmte Situationen zusätzliche Grenzen oder Eingriffsmöglichkeiten sinnvoll wären.
Können Sie dafür ein Beispiel nennen?
Denken Sie beispielsweise an Zeiten, in denen sehr viele Investoren zeitgleich ihre Fondsanteile verkaufen wollen. Eventuell könnten in einer solchen Phase Abschläge bei Anteilsrückgaben dabei helfen, sich selbst verstärkende Prozesse wie Herdenverhalten einzudämmen. Das Ergebnis dieser Diskussion ist allerdings noch offen. Wichtig ist auch, dass ein solches Thema nur europaweit angegangen werden kann. Wie Sie wissen, werden viele der in Deutschland gehandelten ETFs in anderen Ländern der EU aufgelegt. Ein nationaler Alleingang wäre daher nicht zielführend.
Ein Thema, das Ihre Behörde schon länger beschäftigt – und noch beschäftigen wird –, sind die niedrigen Zinsen. Dieses Umfeld stellt sowohl Banken als auch Versicherer vor gewaltige Probleme.
Die Zinsproblematik ist die derzeit wohl größte Herausforderung sowohl für Banken als auch für Bausparkassen und Versicherer, und das nicht erst seit heute. Die Gefahr ist, dass sich dieses Gift schleichend in die Bilanzen frisst. Es gibt keinen Weckruf-Effekt, sondern die Probleme kommen in homöopathischen Dosen – aber sie kommen. Bei den Banken erodieren die Zinsüberschüsse, und es gibt nur begrenzte Möglichkeiten, die Lasten an den Kunden weiterzureichen. Gemeinsam mit der Bundesbank haben wir im vergangenen Spätsommer eine große Umfrage unter etwa 1.500 Instituten durchgeführt, die uns ein recht deutliches Bild für die Jahre bis 2019 gibt. Demnach werden die Zinsüberschüsse je nach Szenario um weitere 25 bis 40 Prozent sinken, in Einzelfällen sogar deutlich stärker. In allen Fällen, selbst bei einem Zinsanstieg, hat die Branche mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen.
Wie kann eine Lösung aussehen?
Die Banken müssen in jedem Fall sehr sorgfältig mit Gewinnausschüttungen umgehen. Ziel sollte sein, die Kapitalbasis zu stärken. Außerdem müssen sich die Institute ihre operativen Kosten ansehen – unbeschadet der Tatsache, dass in einzelnen Bereichen natürlich auch investiert werden muss. Wahrscheinlich wird man sich auch die Frage stellen müssen, ob bestimmte Dienstleistungen, die den Kunden in den vergangenen Jahren wie selbstverständlich kostenlos angeboten wurden, weiterhin kostenlos bleiben können. Ertragsquellen, die nicht auf Zinsen basieren, müssen gestärkt werden. Ich sage das mit allem Respekt vor den Schwierigkeiten, die das in der praktischen Umsetzung mit sich bringen wird. Es gibt keinen Knopf, auf den ich heute drücke und morgen habe ich meinen Provisionsertrag verdoppelt. Dennoch wäre es verheerend, die wenigen Möglichkeiten, die es gibt, nicht genau zu analysieren. Die Branche kann nicht die Hände in den Schoß legen und jammern: Es ist alles so schlimm!
Wie sieht es mit der Assekuranz aus?
Wie Sie wissen, zwingen wir die Versicherer seit 2011, eine Zinszusatzreserve aufzubauen. Sie stärken damit die Deckungsrückstellungen, aus denen die garantierten Leistungen gezahlt werden. Bis Ende vergangenen Jahres sind so über 30 Milliarden Euro zusammengekommen – das ist schon eine beachtliche Zahl. Wenn das Zinsumfeld so bleibt, wird dieser Posten weiter steigen.
Nehmen Sie die Versicherer nicht regelrecht in den Schraubstock? Auf der einen Seite müssen sie die Zinszusatzreserve aufbauen, auf der anderen fordern Sie die Branche auf, höhere Erträge zu erwirtschaften. Dazu kommen die neuen Eigenkapitalregeln Solvency II, die den Versicherern viel abverlangen.
Es ist der Markt, der die Versicherer in den Schraubstock nimmt, nicht die Regulierung. „Don’t shoot the messenger!“ Solvency II ist der Botschafter, der zeigt, in welchem Schraubstock sich die Anbieter befinden, er kreiert den Schraubstock nicht. Darum sollten wir dankbar sein, dass Solvency II seit Jahresbeginn nun endlich diese marktorientierte Transparenz bringt. Das Regelwerk legt ökonomische Verpflichtungen offen, die schon seit vielen Jahren in den Bilanzen enthalten sind, bisher aber nicht angemessen bepreist wurden. Die Banken haben diesen Paradigmenwechsel mit Basel II vor einigen Jahren schon durchgemacht, nun sind die Versicherer an der Reihe. Dass die Zinszusatzreserve für die Anbieter eine Belastung ist, steht außer Frage. Aber sie deckt Verpflichtungen ab, die die Versicherer vor Jahren, wenn nicht vor Jahrzehnten, eingegangen sind. Wir sagen den Lebensversicherern nur, dass sie Vorsorge treffen müssen, um ihre einst gegebenen Versprechen einhalten zu können.
Wird es denn allen Lebensversicherern gelingen, die garantierte Verzinsung von oft vier Prozent tatsächlich zu leisten?
Alle Szenarien und Stresstests zeigen uns, dass kurz- bis mittelfristig kein Anlass zur Sorge besteht. Eine langfristige Prognose ist naturgemäß sehr viel schwerer. Das ist genau der Grund, warum wir nicht nur die Zinszusatzreserve eingeführt haben, sondern die Versicherer auch dazu ermuntert haben, nicht zu einseitig auf die traditionellen Garantieprodukte zu setzen. Sie sollten ihr Angebot innovativ erweitern.
Können die neuen Garantiemodelle, für die seit einiger Zeit verstärkt geworben wird, denn für die Kunden attraktiv sein? Im Grunde ist es doch so, dass die Anbieter zunächst die vier Prozent verdienen müssen, um die alten Verträge bedienen zu können. Nur wenn dann noch etwas übrigbleibt, profitieren auch die neuen Kunden.
Das ist eine stark vereinfachte Sichtweise. Viele der modernen Varianten der Lebensversicherung geben erst für die Auszahlungsphase eine Garantie. Ich halte das sozialpolitisch für eine gute Idee, weil die Garantie genau dann zum Tragen kommt, wenn sie der Einzelne am dringendsten benötigt, nämlich im Rentenalter. Gleichzeitig helfen diese Angebote den Anbietern, die ökonomisch korrekte Bepreisung und die Unterlegung mit Kapital zu optimieren – im Gegensatz zur Totalgarantie der traditionellen Lebenspolicen. In solchen Fällen ist es auch kein Fehler, einmal über die Grenzen zu blicken. Und da sollte es uns stutzig machen, wenn wir feststellen, dass wir mit unserer Fixierung auf die Garantiezinsprodukte ziemlich einzigartig auf der Welt sind. Da müssen wir uns nicht ganz schlecht fühlen, wenn wir uns den internationalen Standards zumindest ein wenig annähern.
Es gibt einen weiteren Hebel, an dem die Versicherer ansetzen können, um die Kosten ihrer Produkte zu senken und sie attraktiver zu gestalten: die Provision. Ihr Kollege Frank Grund, der die Versicherungsaufsicht leitet, sieht zwar Fortschritte bei der Kostensenkung durch das Lebensversicherungsreformgesetz, hat zuletzt aber auch weitere Anstrengungen angemahnt. Grundsätzlich allerdings ist er für die Beibehaltung des provisionsbasierten Vertriebs. Gilt ein „Pro Provision“ aus Sicht der Bafin generell, also auch für den Fondsvertrieb?
Ich halte überhaupt nichts davon, den Menschen vorzuschreiben, wie sie Produkte erwerben sollen und wie sie dafür zu bezahlen haben, sondern ich bin ein großer Anhänger der gleichberechtigten Existenz von Provisions- und Honorarberatung. Ich halte es auch für reichlich naiv zu glauben, dass in der Honorarwelt grundsätzlich treusorgende, ehrliche, nur dem Interesse der Kunden verpflichtete Berater unterwegs sind, während auf der Provisionsseite verdeckte Eigeninteressen regieren. In beiden Welten ist es wichtig, transparent und fair zu agieren und das Interesse des Kunden im Blick zu behalten – völlig losgelöst von der Form der Vergütung. Nebenbei bemerkt: Man kann nicht einen Mangel an Wertpapierkultur in Deutschland beklagen und den vorherrschenden Vertriebsweg verbieten, der dafür sorgen könnte, genau diese Kultur zu stärken.
Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA war drauf und dran, über ihre Entwürfe zur Mifid II ein Provisionsverbot durch die Hintertür einzuführen.
Darum ist es auch so wichtig, auf europäischer Ebene immer wieder darauf hinzuwirken, dass sich die sogenannten Level-II-Maßnahmen nicht zu weit vom ursprünglichen politischen Willen entfernen dürfen, der ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung vorsieht. Dafür gibt es die entsprechenden Gremien, in denen wir uns sehr deutlich in diese Richtung geäußert haben. Da wird kontrovers diskutiert, mitunter auch gestritten – das ist Teil unseres Jobs.
Die EU-Kommission will den Tag der Anwendung der Mifid-II-Richtlinie um ein Jahr auf Anfang 2018 verschieben, nicht aber den Zeitplan der nationalen Umsetzung, die Mitte 2016 abgeschlossen sein soll. Ist das nicht einigermaßen mutig? Schließlich müssen die Parlamente dann Gesetze verabschieden, die auf wichtige Details aus Brüssel verweisen, die zum großen Teil noch gar nicht vorliegen.
Ich stimme zu: Das ist sehr mutig. Wir begrüßen die Verschiebung der Mifid-Anwendung, würden uns aber auch für die Umsetzung in den Einzelstaaten mehr Zeit wünschen. Die nationalen Gesetze hängen implizit stark von den Level-II-Texten ab, die – wie Sie richtig sagen – zu einem guten Teil noch ausstehen. Da wäre es klug, den Parlamenten genügend Zeit zu geben, um die Richtlinie sauber und solide umzusetzen. Zu strikte Zeitvorgaben bergen ein hohes Störpotenzial.
Haben Sie Hoffnung, dass der nationale Gesetzgeber diese Zeit erhält?
Hoffnung haben wir immer, und wir setzen uns auch für eine entsprechende Fristverlängerung ein. Ob das erfolgreich sein wird, ist allerdings noch offen.
Im Entwurf der Finanzmarktnovelle, mit dem die Mifid-II-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll, ist nur von einer Geeignetheitserklärung die Rede. Gehört das in der Branche so unbeliebte Beratungsprotokoll bald der Vergangenheit an?
Das Beratungsprotokoll schon. Dafür wird aber der Suitability Report kommen. Mit dieser Geeignetheitserklärung wird nun auf europäischer Ebene viel von dem aufgegriffen, was wir schon seit vielen Jahren praktizieren. In Deutschland sind wir deshalb gut vorbereitet. Ich sehe aber durchaus noch Möglichkeiten, die Protokollierung künftig effektiver zu gestalten.
Die Branche hofft, dass sich eine Geeignetheitserklärung mit Textbausteinen schreiben lässt, was für die Anlageberater eine große Erleichterung wäre.
Es würde mich wundern, wenn man in der Geeignetheitserklärung völlig auf eine Individualisierung verzichten könnte. Wir legen in unserer Aufsichtspraxis großen Wert darauf, dass die Protokolle tatsächlich die konkrete Beratungssituation widerspiegeln. Das wird sicherlich auch künftig der Fall sein. Aber auch im Beratungsprotokoll wird heute ja schon zum Teil mit Textbausteinen gearbeitet. Wichtig ist dabei, dass sich dadurch ausreichend nachvollziehen lässt, was tatsächlich bei der Anlageberatung geschehen ist. Ich rechne damit, dass es künftig eine Mischung geben wird aus vorbereiteten und individualisierten Passagen.
Die Koalition hat sich dafür entschieden, die Anlageberatung auch unter dem Mifid-II-Regime in zwei Systemen zu regulieren: die Bafin-überwachten Institute auf der einen und die von der Gewerbeaufsicht kontrollierten Finanzanlagenvermittler auf der anderen Seite. Halten Sie diese Zweiteilung für sinnvoll?
Ich drücke mich selten um eine klare Aussage, aber in diesem Fall geht es um eine originär politische Abwägung. Sicherlich ist es möglich, sämtliche Vertriebskanäle einer einheitlichen Aufsicht zu unterwerfen, wie Beispiele aus anderen Ländern zeigen. In Deutschland hätte das allerdings erhebliche Marktverwerfungen zur Folge. Hierzulande arbeiten über 30.000 Finanzanlagenvermittler, oft sind das Ein-Mann-Betriebe. Würde man diesen Unternehmen die volle Bandbreite der aufsichtsrechtlichen Pflichten aufbürden, käme es zu einer gravierenden Konsolidierung. Es ist nicht an uns als Aufsichtsbehörde, zu entscheiden, ob die derzeitige Marktstruktur erwünscht ist oder nicht. Wenn man sie erhalten will, ist die eher dezentrale Überwachung durch die Gewerbeämter und Industrie- und Handelskammern sicherlich besser geeignet als eine zentrale Aufsicht.
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat die Koalition der Bafin im vergangenen Jahr den „kollektiven Verbraucherschutz“ in die Statuten geschrieben. Können Sie anhand erster Beispiele erläutern, wie dieser Verbraucherschutz funktioniert?
Dieses übergreifende Mandat begrüßen wir sehr. Ich möchte aber betonen, dass der Verbraucherschutz für große Teile der Bafin nicht neu ist. In der Wertpapieraufsicht finden Sie unzählige Vorschriften, die verbraucherschützenden Charakter haben, das Beratungsprotokoll ist nur ein Beispiel von vielen. Das Gleiche gilt für das Versicherungsaufsichtsgesetz, in dem die Wahrung der Rechte des Versicherungsnehmers seit über 100 Jahren buchstäblich ein Mantra ist. Den größten Sprung bedeutet der kollektive Verbraucherschutz sicherlich für die Bankenaufsicht, weil das Kreditwesengesetz bislang keinen Bezug auf zivilrechtliche Schutznormen genommen hat. Diese Lücke ist durch das neue Mandat geschlossen worden. Das Gesetz gibt der Bafin weitere konkrete Eingriffsbefugnisse, insbesondere mit Blick auf die Produktintervention. Gemeint ist damit nicht nur das Verbot konkreter Finanzprodukte, sondern auch die Möglichkeit, etwa eine bestimmte Werbung oder Vertriebspraktiken zu untersagen. Diesen Punkt schauen wir uns gerade sehr genau an. Wir untersuchen derzeit zum Beispiel, ob einzelne Produktklassen tatsächlich für alle Anlegertypen gleichermaßen geeignet sind. Auf Einzelheiten kann ich noch nicht eingehen, aber Sie werden von den Ergebnissen hören.
Vielen Dank für das Gespräch.
Bernd Mikosch, Hans Heuser
© FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2016
www.fondsprofessionell.de