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Erscheinung:16.03.2021 | Thema Verbraucherschutz Pressemitteilung | 16.03.2021

BaFin stellt Entschädigungsfall für Greensill Bank AG fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. März 2021 den Entschädigungsfall für die Greensill Bank AG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.

Zuvor, am 15. März 2021, hatte die BaFin beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank AG gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat daraufhin am 16. März 2021 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.

Darüber hinaus ist die Greensill Bank AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

Hinweis:Kontakt für Anlegerinnen und Anleger

Für Fragen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung wenden Sie sich bitte an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH oder den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. Zum Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Bremen Rechtsanwalt Dr. Michael C. Frege, Hamburg, bestellt. Allgemeine Hinweise finden Sie auch in den Fragen und Antworten zum Moratorium.

Ansprechperson für Journalistinnen und Journalisten:

Kontakt:Oli­ver Struck
Leiter der Pressestelle

Telefon: +49 (0) 228 4108-2410
E-Mail: oliver.struck@bafin.de

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