Erscheinung:09.06.2016 | Thema Risikomanagement BaFin kündigt Regelung nach heutigem BGH-Urteil zum Netting an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird nach dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IX ZR 314/14) zur Wirksamkeit des in der deutschen Kreditwirtschaft üblichen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte in Kürze eine Regelung veröffentlichen.
Diese soll Rechtssicherheit schaffen bis zu einer möglichen Änderung der Insolvenzordnung. Eine solche haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen angekündigt für den Fall, dass das Urteil über den Einzelfall hinaus Auswirkungen hat.