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Erscheinung:05.11.2013 Gemeinsame Initiative von BaFin, Bank of England, FDIC und FINMA zu Derivaten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gemeinsam mit der Bank of England (BoE), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und dem Einlagensicherungsfonds der Vereinigten Staaten (Federal Deposit Insurance Corporation - FDIC) eine Initiative gestartet, um die Abwicklungsfähigkeit von Banken zu verbessern.

In einem gemeinsamen Schreiben an die International Swaps and Derivatives Association (ISDA) regen die Aufsichtsbehörden an, die international gebräuchlichen Musterverträge für Derivategeschäfte zu überarbeiten.

Ziel der Initiative ist es, dass eventuelle aufsichtliche Maßnahmen zur geordneten Abwicklung eines Instituts Vertragspartner nicht dazu berechtigen sollen, Verpflichtungen aus bestehenden Derivateverträgen mit diesem Institut nicht mehr nachzukommen. Bislang können Musterverträge für den Fall einer geordneten Abwicklung beispielsweise ein Kündigungsrecht für den Vertragspartner des Instituts vorsehen. Würde dieser von einem solchen Kündigungsrecht Gebrauch machen, könnten Positionen, die das Institut zuvor mittels Derivaten abgesichert hat, zu ungesicherten Positionen werden. Die Situation des Instituts könnte sich so weiter verschlechtern. „Unser Schulterschluss mit drei weiteren Aufsichtsbehörden wichtiger Finanzplätze zeigt, wie ernsthaft unser Bestreben ist, auch große und stark vernetzte Banken ohne Schaden für die Allgemeinheit abwickeln zu können“, sagte BaFin-Präsidentin Dr. Elke König. Dazu gehöre es auch, eine sinnvolle Vertragsgestaltung für OTC-Derivate-Geschäfte zu finden.

Auch der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board - FSB) wird sich in der Steering Group on Resolution (ReSG) unter Leitung von König dieses Themas annehmen.

Die ISDA ist eine privatrechtliche Organisation, die verschiedene Dienstleistungen vor allem für das Geschäft mit Over-the-Counter-Derivaten anbietet. So stellt die ISDA beispielsweise Musterverträge (Master Agreements) zur Verfügung.

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