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Erscheinung:28.05.2013 BaFin-Präsidentin: Finanzmärkte brauchen stabile Marktteilnehmer und marktwirtschaftliche Haftungsregeln

„An der Regulierungsfront hat sich einiges getan – wenn auch noch nicht genug“, sagte Dr. Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), am 28. Mai 2013 auf der Pressekonferenz der BaFin in Bonn. „Wir müssen die Banken und die Finanzmärkte stabiler machen, aber auch die marktwirtschaftliche Ordnung wiederherstellen.

Wer den Nutzen hat, soll auch den Schaden wieder tragen müssen“, forderte König. Die beiden Ziele „mehr Stabilität“ und „mehr Haftung“ seien eng miteinander verknüpft. Man sei ihnen mit Basel III ein großes Stück näher gekommen. In der EU werde Basel III nun umgesetzt. „Hoffen wir, dass dies auch die USA tun“, sagte König.

Erste regulatorische Erfolge seien auch zu verzeichnen, was den Umgang mit systemrelevanten Banken angehe. „Mehr Stabilität“ erreiche man künftig zum Beispiel durch Eigenkapitalanforderungen, die über Basel III hinausgingen. „Vom Ziel ‚mehr Haftung‘ trennen uns noch einige Meter“, sagte König. Der Rat der EU verhandele derzeit über eine Richtlinie, die die Sanierung und Abwicklung von Banken regeln soll. „Einen globalen Gesetzgeber gibt es bekanntlich nicht. Aber wenn wir für den Fall gewappnet sein wollen, eine große international agierende Bank abzuwickeln, dann müssen Aufsichtsbehörden bi- oder multilaterale Vereinbarungen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Krisenfall treffen“, mahnte König. Andernfalls drohten regulatorische Renationalisierung und Fragmentierung.

Eine andere regulatorische Baustelle sei die Regulierung von OTC-Derivaten. Laut FSB habe kein Mitgliedstaat die Beschlüsse der G 20 vollständig und fristgerecht bis Ende 2012 umgesetzt. Zwar seien die EU und Deutschland mit der rechtlichen Umsetzung bereits weit fortgeschritten. Die globale Regulierungslandkarte ähnele aber einem Flickenteppich.

Angesichts der Fülle an Regulierungsinitiativen bestehe die große Herausforderung darin, sie zu einem stabilen und in sich schlüssigen Ordnungsrahmen zusammenzufügen. „Wir müssen uns bei jeder neuen Regulierung fragen, ob sie unerwünschte Nebenwirkungen oder gar Wechselwirkungen mit anderen Regulatorien haben könnte.“

Gute Nachrichten hatte König in Bezug auf die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute: Die regulatorischen Kernkapitalquoten der deutschen Großbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen seien stabil. Was die künftigen Eigenkapitalanforderungen nach Basel III angehe, sei zudem der prognostizierte Bedarf an zusätzlichem hartem Kernkapital für die deutschen Großbanken weiter gesunken.

Ein großes Plus an Stabilität erhofft sich König vom Einheitlichen Aufsichtsmechanismus. „Eine integrierte europäische Bankenaufsicht mit echten Eingriffsbefugnissen dürfte in der Lage sein, Risiken über nationale Grenzen hinweg zu identifizieren und das europäische Aufsichtsrecht einheitlich anzuwenden“, sagte sie zur Begründung. Für die Europäische Zentralbank müsse bei der Bilanzanalyse der Banken, die unter ihre Aufsicht fallen, Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen. Sollten sich Lücken auftun, müsse klar geregelt sein, wer diese Lücken zu füllen habe. „Meines Erachtens müssen das die Banken selbst oder die Restrukturierungsfonds ihrer Heimatländer sein“, erklärte König.

Die BaFin-Präsidentin ging auch auf die Manipulation von Referenzzinssätzen wie Euribor und LIBOR ein. „Fakt ist, dass Schwächen in der Organisation die Manipulation der Benchmarks erst möglich gemacht haben. Wir haben daher schon im vergangenen Jahr alle Banken, die daran teilnehmen, dazu veranlasst, für organisatorische Mindeststandards zu sorgen.“ Euribor und LIBOR blieben dennoch anfällig für Manipulationen, warnte König. Mittelfristig führe kein Weg daran vorbei, Alternativen zu etablieren, die so weit wie möglich auf tatsächlichen Transaktionen in liquiden Märkten basierten.

Ein Problem, das dem Versicherungssektor nach wie vor zu schaffen mache, sei die anhaltende Niedrigzinsphase. Die Unternehmen hätten sich auf das Problem eingestellt und berücksichtigten es in ihrer Steuerung. Doch unter den herrschenden Kapitalmarktbedingungen werde die Ertragskraft ihrer Kapitalanlagen zwangsläufig zurückgehen. „Ohne rechtzeitige Vorsorge kann das auf lange Sicht kaum gut gehen.“ König bedauerte, dass das Gesetz zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven nicht verabschiedet wurde. Mit Blick auf Solvency II forderte König erneut ein stabiles Lösungskonzept für die langfristigen Vertragsverhältnisse in der Lebensversicherung ein.

Kontakt: Dr. Sa­bi­ne Rei­mer
Pressesprecherin des Präsidenten

Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228 4108-3183
E-Mail: sabine.reimer@bafin.de

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