BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:06.06.2011 BaFin veröffentlicht Jahresbericht 2010

Jochen Sanio, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hofft, dass alle wichtigen Bankenländer das neue Regelwerk Basel III anwenden werden. Nur dann werde Basel III die gewünschte globale Bedeutung erlangen.

„Es wäre bedauerlich, wenn man Basel III mangels weltweiter Beteiligung gleich wieder beerdigen müsste“, führt Sanio im Vorwort des Jahresberichts 2010 aus, den die BaFin am 6. Juni 2011 veröffentlicht hat. Das Baseler Regulierungspaket sei zwar nicht frei von Mängeln. Auch enthalte es Ungerechtigkeiten, die aus deutscher Sicht nicht leicht zu ertragen seien. Doch die Grundtendenz sei richtig. Sanio kritisiert den Versuch der neuen European Banking Authority (EBA), „den künftigen Baseler Eigenkapitalstandard im zweiten europäischen Bankenstresstest auszuhebeln“. Ohne jede gesetzliche Zuständigkeit, geschweige denn Legitimation, habe die EBA „eine neue Eigenkapitaldefinition gestrickt, die sowohl die geltende Rechtslage als auch die vom Baseler Ausschuss konzedierten Übergangsfristen für Basel III einfach beiseiteschiebt.“

Die deutsche Versicherungsbranche habe sich auch im Jahr 2010 als stabil erwiesen, schreibt die BaFin in ihrem Jahresbericht weiter. Die direkten Auswirkungen der globalen Finanzkrise auf die Assekuranz seien begrenzt geblieben. Stabilisierend hätten unter anderem die strengen aufsichtsrechtlichen Vorgaben gewirkt, aber auch die konservative Anlagepolitik der deutschen Versicherer. Diese hätten zudem nach der Aktienkrise 2002 ihr Risikomanagement verbessert.

Gleichwohl bestünden Risiken. So belaste das niedrige Zinsniveau die Geschäftsentwicklung der deutschen Lebensversicherer. Auch die wachsende staatliche Verschuldung sei für die Versicherungsbranche von großer Bedeutung, da Versicherer traditionell hohe Exposures in Staatsanleihen hielten. Die BaFin beobachte daher die Anlagepolitik der Unternehmen sehr intensiv und analysiere zunehmend auch Einzelexposures. Im Mai und Oktober vergangenen Jahres befragte die BaFin zum Beispiel die Lebensversicherer nach deren Länderrisiken in den Kapitalanlagen. Dabei galt nicht nur den so genannten PIIGS-Staaten Portugal, Irland, Italien, Griechenland und Spanien besondere Aufmerksamkeit, sondern auch den Ländern mit erhöhten Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads). Die Abfragen ergaben, dass die Lebensversicherer derartige Anlagen nur begrenzt halten und solche Risiken aktiv steuern.

Im Jahr 2010 habe die BaFin 116 neue Sachverhalte auf Marktmanipulation untersucht. 84 Prüfungen initiierten darüber hinaus laut Jahresbericht Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden. Anhaltspunkte für Marktmanipulation fand die BaFin in 62 der untersuchten Fälle. 109 verdächtige Personen zeigte sie bei den zuständigen Staatsanwaltschaften an. Der Trend, vor allem im Freiverkehr zu manipulieren, habe sich 2010 nochmals verstärkt, berichtet die BaFin weiter. Außerdem würden die Sachverhalte zunehmend internationaler.

2010 waren rund 39.700 vertraglich gebundene Vermittler für etwa 190 haftende Unternehmen tätig. Probleme gibt es immer wieder hinsichtlich der ordnungsgemäßen Organisation des Geschäftsbetriebs und der Compliance. Die BaFin betont, die konkrete Umsetzung der Kontroll- und Überwachungspflichten obliege dem jeweils haftenden Institut. Das müsse sich vertraglich eine unbeschränkte Zugriffsmöglichkeit auf alle Belege und Unterlagen sichern, die die Geschäftstätigkeit seines Vermittlers betreffen, und von diesen Zugriffsmöglichkeiten auch Gebrauch machen. Zusätzlich solle das haftende Institut die Vermittler in regelmäßigen Abständen – falls notwendig auch unangekündigt – prüfen.

Auch im achten Jahr seines Bestehens sei das Kontenabrufverfahren ein wichtiges Hilfsmittel sowohl bei der Verfolgung unerlaubt betriebener Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäfte als auch bei der Verfolgung und Ahndung von Geldwäsche und anderen Straftaten, heißt es im Jahresbericht der BaFin. Die Zahl der Anfragen sei 2010 im Vergleich zum Vorjahr um rund 15 % gestiegen. Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen nach § 24c Kreditwesengesetz wird im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften durchgeführt. Das stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ausdrücklich fest, nachdem er das automatisierte Kontenabrufverfahren der BaFin im Mai 2010 geprüft hatte. Dabei war es vor allem um sicherheitstechnische und ablauforganisatorische Aspekte des Verfahrens gegangen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback