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Erscheinung:08.05.2025 | Thema Versicherungen Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit: BaFin ändert VAG-Rundschreiben

Die Finanzaufsicht BaFin hat drei Rundschreiben zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit geändert. Dabei geht es um Personen, die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beaufsichtigt werden. Für sie entfällt ab sofort die Anzeigepflicht bei Wiederbestellungen.

Konkret betrifft die Änderung Mitglieder der Geschäftsleitung, Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und Personen, die für Schlüsselaufgaben verantwortlich sind.

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