Erscheinung:31.03.2025 Wahlrecht bei Bonitätsbeurteilungen: BaFin veröffentlicht Rundschreiben
Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Rundschreiben zur Ausübung des Wahlrechts bei Bonitätsbeurteilungen nach Artikel 495e Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) veröffentlicht. Mit dem Rundschreiben erlaubt sie den von ihr beaufsichtigten Instituten, weiterhin Bonitätsbeurteilungen von ECAI-Ratingagenturen zu verwenden, wenn Risikopositionen gegenüber anderen Instituten bestehen.
Voraussetzung dafür ist, dass die External Credit Assessment Institution (ECAI) bei der Erstellung der Beurteilungen von einer impliziten staatlichen Unterstützung ausgegangen ist. Nach Abschluss der Konsultation hat die BaFin das Rundschreiben noch einmal überarbeitet. Institute müssen der BaFin nun nicht mehr anzeigen, wenn sie Bonitätsbeurteilungen der ECAI-Ratingagenturen nutzen, die implizite staatliche Unterstützung berücksichtigen.