Erscheinung:27.02.2025 | Thema Risikomanagement, Digitalisierung DORA: BaFin-Workshop zur Einreichung der Informationsregister
Die Finanzaufsicht BaFin informiert am 6. März 2025 in einem Online-Workshop über die Anforderungen an Informationsregister gemäß DORA. Dabei zeigt sie auf, wie Finanzunternehmen die Register mit Hilfe einer Excel-Vorlage einreichen können.
Ab dem 17. Januar 2025 müssen Finanzunternehmen Informationsregister führen. Das schreibt der Digital Operational Resilience Act (DORA) vor. Diese Register sollen alle vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zwischen Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern enthalten. Die Unternehmen reichen die Register jährlich ein, erstmals bis zum 11. April 2025.
Die Einreichung erfolgt grundsätzlich als strukturierte Datei (xBRL). Um kleineren Unternehmen den Prozess zu erleichtern, bietet die BaFin alternativ eine vorkonfigurierte Excel-Vorlage an.
Im Workshop klärt die BaFin folgende Fragen:
- Welche Daten gehören in die Informationsregister?
- Wie füllt man die Excel-Vorlage korrekt aus?
- Wie reicht man die Register bei der BaFin ein?
Der Workshop richtet sich an Expertinnen und Experten von Finanzunternehmen, die für das Informationsregister und dessen Aufbereitung verantwortlich sind. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden der Finanzwirtschaft sind eingeladen.
Der kostenfreie Online-Workshop findet von 09:30 bis 11:30 Uhr statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen und den Einwahllink stehen auf der Website der BaFin.