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Erscheinung:06.03.2025 | Thema Geldwäschebekämpfung Geldwäschegesetz: BaFin ergänzt Auslegungs- und Anwendungshinweise

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz ergänzt. Grundlage dafür war die Bekanntmachung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 2024.

Die aktualisierte Fassung ersetzt die bisherigen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG). Ergänzt wurden unter anderem Hinweise zu verstärkten Sorgfaltspflichten bei Kryptowertetransfers von oder zu selbst gehosteten Adressen.

Die Anpassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise hatte die BaFin bei der Geldwäsche-Fachtagung am 5. Dezember 2024 angekündigt. Der entsprechende Gesetzesentwurf war bereits in der im Sommer 2024 veröffentlichten Konsultationsfassung der Hinweise berücksichtigt worden.

Die Hinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die die BaFin beaufsichtigt. Ein Vergleichsdokument, aus dem sich alle Änderungen zur Vorgängerversion aus Oktober 2021 ergeben, steht auf der Website der BaFin bereit.

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