Erscheinung:06.03.2025 | Thema Betriebliche Altersversorgung BaFin setzt EIOPA-Vorgaben zu Pensionsdaten um
Die Finanzaufsicht BaFin erließ am 4. März 2025 eine neue Allgemeinverfügung zur regelmäßigen Anforderung von Pensionsdaten durch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA). Sie setzt darin die von der EIOPA beschlossenen Änderungen zu den Daten um, welche die nationalen Aufsichtsbehörden über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung an EIOPA melden müssen.
Die neue Allgemeinverfügung gilt ab dem 5. März 2025. Die bisherige Allgemeinverfügung vom 30. September 2019, zuletzt geändert am 18. September 2020, wird aufgehoben – und zwar mit Wirkung für Berichtszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.