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Erscheinung:25.02.2025 | Thema Investmentfonds Kryptowerte-Investments: Rundschreiben konkretisiert gesetzliche Pflichten

Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zu den Pflichten von Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft bei in Kryptowerte investierenden Investmentvermögen zur Konsultation gestellt.

Für bestimmte Arten von Investmentvermögen ist es möglich, direkt in Kryptowerte zu investieren. Dabei können Probleme auftreten, unter anderem angesichts des größeren Verlustrisikos dieser Vermögensgegenstände, beispielweise durch Hackerangriffe. Mit dem Rundschreiben konkretisiert die BaFin die gesetzlichen Pflichten für die bei einer Direktanlage involvierten Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 31. März 2025 unter Konsultation-06-25@bafin.de entgegen.

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