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Erscheinung:20.01.2025 | Thema Wertpapiere, Verbraucherschutz Wertpapiere: BaFin rät zu Vorsicht bei Kauf- und Tauschangeboten

Depotführende Banken müssen ihre Kundinnen und Kunden informieren, wenn es öffentliche Kauf-, Rückkauf- oder Tauschangebote für deren Wertpapiere gibt. Diese Angebote kommen aber nicht von den Banken selbst, sie leiten sie lediglich weiter. Anlegerinnen und Anleger sind selbst verantwortlich, solche Angebote kritisch zu prüfen und zu bewerten. Eine Pflicht, darauf zu reagieren, besteht nicht.

Die beschriebenen Angebote können alle Arten von Wertpapiere betreffen, etwa Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine oder Anteile an offenen Immobilien- und Investmentfonds. Meist beziehen sie sich auf Wertpapiere, die im Freiverkehr einer Börse gehandelt werden.

Auf ihrer Website hat die BaFin wesentliche Informationen zu diesen Angeboten zusammengestellt.

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