Erscheinung:02.01.2025 |
Thema Banken
BaFin veröffentlicht Schreiben für Pfandbriefbanken
Seit 2025 gilt die europäische Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation (CRR3)) in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/1623. Die Finanzaufsicht BaFin kann dadurch ein Wahlrecht über die Maßgeblichkeit des Wertzuschreibungsdeckels ausüben. Wie sie davon Gebrauch macht, legt sie in einem Schreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft fest.
Wertzuschreibungen von Immobilien sind pfandbriefrechtlich grundsätzlich unzulässig, wenn sie als Sicherheit zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen dienen. In der Praxis bestehen jedoch zwei Ausnahmen. Zu diesen nimmt die BaFin Stellung.