Erscheinung:02.01.2025 |
Thema Banken
BaFin veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine neue Allgemeinverfügung zu Genossenschaftsbanken erlassen. Sie regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsanteile als Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden können. In der vom 1. Januar 2025 an geltenden Fassung setzt die Aufsicht zudem fest, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile zurückgezahlt werden dürfen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis Ende 2025. Sie betrifft ausschließlich Genossenschaftsbanken, die nicht der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterliegen. Hintergrund sind die Vorgaben der Europäischen Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und der ergänzenden Delegierten Verordnung. Diese hat die Europäische Kommission für die Anforderungen an Eigenmittel erlassen.
Die vorhergehende Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals bei Genossenschaftsbanken war bis zum 31. Dezember 2024 befristet.