BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:02.01.2025 | Thema Banken BaFin veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine neue Allgemeinverfügung zu Genossenschaftsbanken erlassen. Sie regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsanteile als Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden können. In der vom 1. Januar 2025 an geltenden Fassung setzt die Aufsicht zudem fest, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile zurückgezahlt werden dürfen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis Ende 2025. Sie betrifft ausschließlich Genossenschaftsbanken, die nicht der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterliegen. Hintergrund sind die Vorgaben der Europäischen Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements RegulationCRR) und der ergänzenden Delegierten Verordnung. Diese hat die Europäische Kommission für die Anforderungen an Eigenmittel erlassen.

Die vorhergehende Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals bei Genossenschaftsbanken war bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback