Erscheinung:12.02.2025 | Thema Verbraucherschutz DEGAG Kapital GmbH: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der DEGAG Kapital GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) bekannt.
Grund ist, dass die DEGAG Kapital GmbH am 6. Februar 2025 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Hameln gestellt hat.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.