Erscheinung:05.12.2024 | Thema Geldwäschebekämpfung „Das war mir ein persönliches Anliegen“
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz überarbeitet. Eine wesentliche Änderung: kürzere Aktualisierungsfristen für Kundendaten. Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe betont die Bedeutung der kürzeren Fristen für die Geldwäscheprävention in Deutschland.
Die Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz (GwG) war notwendig, da der Allgemeine Teil zuletzt 2021 überarbeitet worden war. „Einige Regelungen waren überholt, manche auch nicht mehr zeitgemäß“, sagte Rodolphe bei der 6. Fachtagung der BaFin zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Das gelte vor allem für die Aktualisierungsfristen von Kundendaten. „Wir haben sie deutlich verkürzt“, sagte Rodolphe. „Um es klar zu sagen: Das war mir ein persönliches Anliegen. Ich halte eine Frist von zehn Jahren für Kundinnen oder Kunden mit einem normalen Risiko heutzutage nicht mehr für angemessen“. Für die Vorbereitung auf diese Umstellung gebe die BaFin den Unternehmen bis Mitte 2027 Zeit.
Der europäische Gesetzgeber sehe in der Verordnung ähnliche Fristen vor. Die neue europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung AMLA werde diesem Weg folgen.