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Erscheinung:25.07.2024 | Thema Verbraucherschutz ProReal Europa 9 GmbH: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegerinnen und Anlegern

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 9 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 9 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Grund ist, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der einzigen Darlehensnehmerin der ProReal Europa 9 GmbH eröffnet wurde. Diese hat nahezu alle Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage erhalten. Ein Ausfall dieser Forderungen kann negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der ProReal Europa 9 GmbH haben.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

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