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Erscheinung:23.12.2024 | Thema Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz Verordnung zu European Green Bonds gilt

Startschuss für die europäische grüne Anleihe: Seit dem 21. Dezember 2024 gilt die europäische Green-Bonds-Verordnung. Damit ist der Weg frei für Emittenten, die bei ihrer Wertpapieremission hohen Nachhaltigkeitsstandards gerecht werden wollen. Aber auch auf die BaFin und die anderen Aufsichtsbehörden in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums kommen neue Aufgaben zu.

Emittenten müssen künftig bei der Emission von Anleihen, die als „European Green Bond“ bzw. „Europäische Grüne Anleihe“ bezeichnet werden sollen, strenge Anforderungen erfüllen. Sie müssen besondere, an ökologische Nachhaltigkeitskriterien geknüpfte Bedingungen erfüllen. Diese neuen Anforderungen gelten auch für Originatoren, die Verbriefungsanleihen emittieren. Grundlage ist die europäische Green-Bond-Verordnung ((EU) 2023/2631)), die seit dem 21. Dezember 2021 gilt.

Daneben müssen die Emittenten und Originatoren neue, durch externe Prüferinnen und Prüfer validierte Berichtsformate offenlegen. Über diese Veröffentlichungen müssen sie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die national zuständigen Behörden unterrichten. Zuständige Behörde in Deutschland ist die BaFin.

Ziel der Green-Bonds-Verordnung ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch Unternehmen und anderen institutionellen Investoren, Orientierung bei grünen Anlagemöglichkeiten zu bieten.

Wertpapierprospekt ist Pflicht

Wie für andere Anleihetypen auch, müssen die Emittenten der neuen European Green Bonds von der zuständigen Aufsichtsbehörde einen Wertpapierprospekt nach den Vorgaben der europäischen Prospektverordnung (VO (EU) 2017/1129) billigen lassen. Danach müssen sie diesen Prospekt veröffentlichen. Das Gleiche gilt für Originatoren.

Ist für die Billigung des Prospekts die BaFin zuständig, übernimmt sie auch die Aufsicht und überwacht, ob die Emittenten und Originatoren die verschiedenen Transparenz- und Mitteilungspflichten nach der europäischen Green-Bonds-Verordnung einhalten.

Informationen für Emittenten und Originatoren auf BaFin-Homepage

Die BaFin informiert über die Anforderungen der Green-Bonds-Verordnung und über ihre Aufsichtspraxis auf ihrer Homepage. Weitere Informationen zur europäischen Green-Bonds-Verordnung sind in einem Artikel auf der BaFin-Homepage zu finden. Einen Überblick über die Prospekterstellung und das Billigungsverfahren finden Emittenten und Originatoren ebenfalls auf der Homepage der BaFin.

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