BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:12.12.2024 | Thema Verbraucherschutz Marktmanipulation: Warum Sie Wash-Trades vermeiden sollten

Die Finanzaufsicht BaFin warnt Anlegerinnen und Anleger davor, Wash-Trades zu tätigen. Dabei kauft und verkauft ein Investor bzw. eine Investorin gleichzeitig dasselbe Finanzinstrument. Ziel ist es oft, Steuern zu sparen. Wash-Trades sind verboten, da sie den Kurs von Wertpapieren künstlich verändern können.

Bei einem Wash-Trade, auch In-sich-Geschäft genannt, agiert die handelnde Person gleichzeitig auf der Kauf- und Verkaufsseite einer Wertpapiertransaktion. Ein Wechsel des wirtschaftlichen Eigentums findet nicht statt.

Neben Wash-Trades sind auch abgesprochene Geschäfte eine Form der Marktmanipulation. Hierbei stimmen mehrere Personen ihre Kauf- und Verkaufsaufträge so ab, dass die Geschäfte gegeneinander ausgeführt werden können. Sie werden häufig vorgenommen, um Depotüberträge zu vermeiden.

Zum Jahresende erhält die BaFin regelmäßig vermehrt Hinweise zu Wash-Trades und abgesprochenen Geschäften. In einer Verbraucherinformation hat sie zusammengestellt, worauf Anlegerinnen und Anleger achten müssen, wenn sie zeitgleich Kauf- und Verkaufsaufträge für ein Finanzinstrument durchführen wollen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback