Erscheinung:12.12.2024 | Thema Verbraucherschutz Marktmanipulation: Warum Sie Wash-Trades vermeiden sollten
Die Finanzaufsicht BaFin warnt Anlegerinnen und Anleger davor, Wash-Trades zu tätigen. Dabei kauft und verkauft ein Investor bzw. eine Investorin gleichzeitig dasselbe Finanzinstrument. Ziel ist es oft, Steuern zu sparen. Wash-Trades sind verboten, da sie den Kurs von Wertpapieren künstlich verändern können.
Bei einem Wash-Trade, auch In-sich-Geschäft genannt, agiert die handelnde Person gleichzeitig auf der Kauf- und Verkaufsseite einer Wertpapiertransaktion. Ein Wechsel des wirtschaftlichen Eigentums findet nicht statt.
Neben Wash-Trades sind auch abgesprochene Geschäfte eine Form der Marktmanipulation. Hierbei stimmen mehrere Personen ihre Kauf- und Verkaufsaufträge so ab, dass die Geschäfte gegeneinander ausgeführt werden können. Sie werden häufig vorgenommen, um Depotüberträge zu vermeiden.
Zum Jahresende erhält die BaFin regelmäßig vermehrt Hinweise zu Wash-Trades und abgesprochenen Geschäften. In einer Verbraucherinformation hat sie zusammengestellt, worauf Anlegerinnen und Anleger achten müssen, wenn sie zeitgleich Kauf- und Verkaufsaufträge für ein Finanzinstrument durchführen wollen.