Erscheinung:28.11.2024 Abwicklung: BaFin plant neues Rundschreiben
Die Finanzaufsicht BaFin konsultiert ein neues Abwicklungsrundschreiben. Es soll die Abwicklungsfähigkeit von Instituten verbessern, die strukturelle Abwicklungsinstrumente verwenden .
Das geplante Rundschreiben richtet sich an alle Institute und gruppenangehörigen Unternehmen, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde zuständig ist. Es gilt nicht für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Insolvenz vorsieht.
Der Entwurf erweitert die Vorgängerversion MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente. Dieses Rundschreiben enthält Anforderungen an die Operationalisierung von Abwicklungsinstrumenten, die eine Übertragung vorsehen. Die aktuelle Erweiterung betrifft vor allem Anforderungen an ein standardisiertes Datenmodell, das die Institute auf Anfrage bereitstellen müssen.
Stellungnahmen nimmt die BaFin (Konsultation-10-24@bafin.de) bis zum 9. Januar 2025 entgegen.