Erscheinung:07.11.2024 | Thema Bilanzkontrolle Bilanzkontrolle 2025: Werthaltigkeit von Vermögenswerten im Fokus
Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte untersuchen. Von den Unternehmen erwartet die BaFin, dass sie ihre Analysen transparent und nachvollziehbar dokumentieren.
Viele kapitalmarktorientierte Unternehmen durchlaufen aktuell tiefgreifende Transformationen hin zu digitalen und nachhaltigen Geschäftsmodellen. Geopolitische und gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen testen zudem die Resilienz zahlreicher Unternehmen.
Diese Entwicklungen können den Wert bilanzierter Vermögenswerte beeinträchtigen. Zudem bergen Werthaltigkeitsprüfungen Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten. In den vergangenen Jahren stellte die Bilanzkontrolle der BaFin daher regelmäßig Fehler aufgrund unterlassener, verspäteter oder unterdotierter Wertminderungen fest.
Vor diesem Hintergrund wird die BaFin im Rahmen ihrer Stichprobenprüfungen der Konzernabschlüsse 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich der Rechnungslegungsstandards IAS 36 und IFRS 9 prüfen. Die Finanzaufsicht erwartet, dass die Unternehmen ihre Analysen und Tests dokumentieren und die zugrunde gelegten Annahmen transparent und nachvollziehbar darstellen.
Schwerpunkte bei finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten
Mit Blick auf nichtfinanzielle Vermögenswerte betont die BaFin, dass Unternehmen im aktuellen Umfeld genau prüfen müssen, ob interne oder externe Anzeichen für mögliche Wertminderungen vorliegen. Sofern dies der Fall ist, sind Wertminderungstests durchzuführen. Diese Überprüfungen sollen nicht nur immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wie Geschäfts- oder Firmenwerte umfassen, sondern auch Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Zudem müssen die den Wertminderungstests zugrunde gelegten Unternehmensplanungen auf angemessenen und nachvollziehbaren Annahmen beruhen.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage wird die Bilanzkontrolle bei finanziellen Vermögenswerten der Unternehmen besonders die Einbringlichkeit von Forderungen prüfen.
BaFin berücksichtigt Prüfungsschwerpunkte der ESMA
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA legte im Oktober 2024 Prüfungsschwerpunkte für alle europäischen Enforcement-Behörden fest. Im Mittelpunkt stehen dabei Liquiditätsaspekte sowie Angaben im Anhang zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzungsunsicherheiten. Die BaFin wird auch diese Themen bei den Stichprobenprüfungen des Geschäftsjahrs 2024 berücksichtigen.
Rede Dr. Thorsten Pötzsch:„Auf dem Kapitalmarkt soll es fair zugehen“
Wie arbeitet die Bilanzkontrolle der BaFin? Und wie geht sie bei der Prüfung der neuen Nachhaltigkeitsberichte vor? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Rede von Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht/Asset-Management, beim Forum Bilanzkontrolle und Corporate Reporting am 7. November 2024 in Frankfurt.
„Auf dem Kapitalmarkt soll es fair zugehen. Investorinnen und Investoren sollen den Abschlüssen der Unternehmen vertrauen können. Darum geht es bei der Bilanzkontrolle der BaFin“, erläuterte Pötzsch. Die Bilanzkontrolle arbeite risikoorientiert. „Wir setzen Schwerpunkte – und zwar dort, wo wir die größten Risiken sehen“, erklärte der Exekutivdirektor. Das betreffe sowohl die Themen, mit denen sich die BaFin befasse, als auch die Tatsache, dass grundsätzlich solche Prüfungen Vorrang hätten, denen ein konkreter Anlass zugrunde liege.
Zudem mache die Bilanzkontrolle ihre Maßnahmen transparent. Sie gebe beispielsweise Anordnungen zu Anlassprüfungen und die Ergebnisse von Prüfverfahren öffentlich bekannt. „Marktteilnehmer sollen erfahren, bei welchen Unternehmen wir aus gegebenem Anlass genau hinschauen. Und zu welchen Ergebnissen wir bei unseren Prüfungen kommen“, unterstrich Pötzsch.
Ab dem kommenden Jahr werde sich die Bilanzkontrolle auch mit den neuen Nachhaltigkeitsberichten befassen, die bestimmte Unternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen müssen. „Ich denke, für uns alle wird die Lernkurve bei diesem Thema steil sein. Das werden wir natürlich auch im Enforcement berücksichtigen“, erklärte der Exekutivdirektor.
Die vollständige Rede steht hier zur Verfügung.