BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:15.10.2024 PSD2-Kontozugangsschnittstellen: BaFin verdeutlicht Erwartungshaltung

Die BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zu PSD2-Kontozugangsschnittstellen veröffentlicht. Darin verdeutlicht sie, was sie von Zahlungsdienstleistern erwartet.

Die Aufsichtsmitteilung beinhaltet Ausführungen zu drei konkreten Sachverhalten: zur Zeitspanne der zu veröffentlichenden Statistiken über die Verfügbarkeit und Leistung von Schnittstellen, zum „Screen Scraping“ von Redirection-Seiten und zu Meldungen von Problemen mit dedizierten Schnittstellen. Damit verdeutlicht die BaFin, wie Zahlungsdienstleister die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 hinsichtlich PSD2-Kontozugangsschnittstellen umsetzen sollten.

Für die ersten beiden Sachverhalte hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) einschlägige Q&As veröffentlicht, an denen sich die jeweilige Erwartungshaltung der BaFin orientiert.

Mit PSD2-Kontozugangsschnittstellen stellen kontoführende Zahlungsdienstleister einen Zugang zu ihren online zugänglichen Zahlungskonten für Drittdienstleister bereit. Dazu gehören insbesondere Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback