Erscheinung:15.10.2024 PSD2-Kontozugangsschnittstellen: BaFin verdeutlicht Erwartungshaltung
Die BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zu PSD2-Kontozugangsschnittstellen veröffentlicht. Darin verdeutlicht sie, was sie von Zahlungsdienstleistern erwartet.
Die Aufsichtsmitteilung beinhaltet Ausführungen zu drei konkreten Sachverhalten: zur Zeitspanne der zu veröffentlichenden Statistiken über die Verfügbarkeit und Leistung von Schnittstellen, zum „Screen Scraping“ von Redirection-Seiten und zu Meldungen von Problemen mit dedizierten Schnittstellen. Damit verdeutlicht die BaFin, wie Zahlungsdienstleister die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 hinsichtlich PSD2-Kontozugangsschnittstellen umsetzen sollten.
Für die ersten beiden Sachverhalte hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) einschlägige Q&As veröffentlicht, an denen sich die jeweilige Erwartungshaltung der BaFin orientiert.
Mit PSD2-Kontozugangsschnittstellen stellen kontoführende Zahlungsdienstleister einen Zugang zu ihren online zugänglichen Zahlungskonten für Drittdienstleister bereit. Dazu gehören insbesondere Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister.