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Erscheinung:26.09.2024 MaComp: BaFin aktualisiert Rundschreiben

Die Finanzaufsicht BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet. Sie hat die neue Fassung am 26. September 2024 auf ihrer Website veröffentlicht.

Der Hintergrund: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority – ESMA) hat neue Fassungen der Leitlinien „zu den Produktüberwachungsanforderungen der MiFID II“ und „zu einigen Aspekten der MiFID II-Anforderungen an die Geeignetheit“ veröffentlicht. Die BaFin hat diese jetzt in den Besonderen Teil (BT) 5 und (BT) 7.1 der MaComp überführt.

Die ESMA-Leitlinien, die inhaltlich unverändert in die MaComp übernommen wurden, beinhalten Vorgaben für die Produktüberwachungsanforderungen und die Geeignetheitsprüfung. Durch sie sollen Interessenkonflikte vermieden und die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln sichergestellt werden. Die Änderungen betreffen u.a. die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden. Die neuen ESMA-Leitlinien haben die vorangegangenen Leitlinien „zu den Produktüberwachungsanforderungen der MiFID II“ und „zu einigen Aspekten der MiFID II-Anforderungen an die Eignung“ ersetzt.

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