Erscheinung:09.09.2024 | Thema Versicherungen Pensionskassen: BaFin veröffentlicht Fragen und Antworten zum Rechnungszins
Die Finanzaufsicht BaFin hat Fragen und Antworten zu den Folgen des erhöhten Höchstrechnungszinses bei Pensionskassen veröffentlicht.
Die Anhebung des Höchstrechnungszinses in der Deckungsrückstellungsverordnung ist vom 1. Januar 2025 an gültig. Die Fragen und Antworten betreffen insbesondere die regulierten Pensionskassen. Denn der höhere Höchstrechnungszins kann sich indirekt auf ihr Neugeschäft auswirken. Daher hat die BaFin ihre Genehmigungspraxis angepasst. Nähere Einzelheiten dazu sind den Fragen und Antworten zu entnehmen.