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Erscheinung:01.08.2024 Kollektiver Lagebericht von Bausparkassen: BaFin konsultiert Allgemeinverfügung

Die Finanzaufsicht BaFin plant, den kollektiven Lagebericht der Bausparkassen weiterzuentwickeln. Die geplanten neuen Vorgaben hierzu stellt sie bis Ende August 2024 zur Konsultation.

Bausparkassen müssen ihren kollektiven Lagebericht jährlich bei der BaFin einreichen. Dies regelt § 3 Absatz 5 Bausparkassengesetz (BauSparkG). Die BaFin beabsichtigt, die entsprechenden Vorgaben weiterzuentwickeln: So sollen die Bausparkassen ihre kollektiven Lageberichte ab dem Jahr 2025 nach einem einheitlichen Stichtag bei der BaFin einreichen. Dabei sollen sie die Ergebnisse des bauspartechnischen Simulationsmodells übermitteln – und zwar ab 2025 in einer von der BaFin vorgegebenen Tabelle in elektronischer Form. Die BaFin beabsichtigt auch, den Bausparkassen ab dem Jahr 2025 ein konkretes Szenario vorzugeben, das sie für ihren kollektiven Lagebericht nutzen sollen.

Diese Neuerungen will die BaFin in Form einer Allgemeinverfügung veröffentlichen. Die BaFin beruft sich hierbei auf ihr Gestaltungsermessen nach § 3 Absatz3 sowie § 2 Absatz 3 und 7 der Verordnung zum BauSparkG. Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Bausparkassen gemäß des BauSparkG.

Stellungnahmen zur Konsultation der Allgemeinverfügung nimmt die BaFin bis zum 31. August 2024 unter Konsultation-08-24@bafin.de entgegen.

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