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Erscheinung:05.06.2024 | Thema Nachhaltigkeit Greenwashing: Europäische Aufsichtsbehörden legen Abschlussberichte vor

Die Finanzaufsicht BaFin begrüßt die Abschlussberichte zum Thema Greenwashing, die die Europäischen Aufsichtsbehörden der EU-Kommission vorgelegt haben und die am 4. Juni 2024 veröffentlicht wurden. Sie zeigen, vor welchen Herausforderungen sowohl die EU, die Marktteilnehmer als auch die Aufsicht stehen.

Aufseherinnen und Aufseher in Europa berücksichtigen die drei ESG-Faktoren – also Umwelt, Soziales und Governance – bereits an vielen Stellen. Das geht aus den Abschlussberichten hervor, die die Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) der EU-Kommission nun vorgelegt haben. Die ESAs kommen in ihren Berichten auch zu dem Schluss, dass die bestehenden Regelwerke ausreichen, um Greenwashing zu bekämpfen.

Die Berichte zeigen aber auch Herausforderungen auf. Die Regulierung zum Thema Nachhaltigkeit ist noch relativ jung, es gibt daher wenig praktische Erfahrungen. Zudem sind die Qualität und Verfügbarkeit von ESG-Daten zum Teil noch unzureichend. Das erschwert die Aufsicht, aber auch die Entscheidungsfindung für Investoren. Diese Herausforderungen betreffen alle Marktteilnehmer. So müssen etwa auch die Unternehmen die eigenen Prozesse und die Geschäftsorganisation an das Sustainable Finance Regelwerk anpassen und sicherstellen, dass ihre Kommunikation in Bezug auf ESG-Informationen redlich, eindeutig und nicht irreführend ist.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, schlagen die ESAs vor, dass der europäische Gesetzgeber Unklarheiten in den Rechtstexten beseitigt und einen einheitlichen Rahmen für ESG-Faktoren schafft. Von einem gänzlich neuen Regelwerk für Greenwashing raten die ESAs aber derzeit ab. Zudem schlagen die ESAs vor, dass sie sektorspezifische Leitlinien und praktische Hilfestellungen entwickeln, um ein gemeinsames Vorgehen zu erleichtern.

Die EU-Kommission hatte die drei ESAs, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), gebeten, eine detaillierte Analyse der Greenwashing-Risiken durchzuführen. Die ESAs legten ihre Abschlussberichte am 31. Mai vor. Die BaFin hat an den Berichten mitgearbeitet.

Für die ESMA hat das Sustainability Standing Committee (SSC) den Bericht erarbeitet. Der Vorsitzende des Committees, Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht/Asset Management bei der BaFin, macht deutlich: „Sustainable Finance ist für uns als Finanzaufsicht eine Herausforderung, vor allem da das Regelwerk neu und sehr komplex ist. Das Interesse der Öffentlichkeit ist enorm. Dem Thema Greenwashing kommt dabei eine ganz besondere Bedeutung zu. Mit dem Abschlussbericht haben wir im ESMA Sustainability Standing Committee einen weiteren Meilenstein erreicht, um nachhaltiges Wirtschaften im Finanzsektor zu unterstützen.“

Für die BaFin spielt Sustainable Finance eine bedeutende Rolle in der Aufsicht. Im Rahmen ihres Mittelfristziels „Nachhaltigkeit“ bekämpft die BaFin zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern Greenwashing, also irreführende Vermarktung von Finanzprodukten. Denn dadurch können sich finanzielle Risiken für Unternehmen, den Finanzmarkt sowie Anlegerinnen und Anleger ergeben.

Auch der europäische Gesetzgeber ist aufgerufen, in zentralen Rechtstexten, wie etwa der Offenlegungsverordnung oder der Referenzwerteverordnung, etwaige Unklarheiten auszuräumen oder Lücken zu schließen.

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