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Erscheinung:04.06.2024 | Thema Verbraucherschutz BaFin testet Konsumkredite und Online-Werbung

Die Finanzaufsicht BaFin hat in zwei Mystery-Shopping-Aktionen die Vergabe von Konsumkrediten und die Online-Werbung von Banken untersucht. Die Ergebnisse offenbarten Positives, aber auch Defizite.

Bei einer Mystery-Shopping-Aktion der BaFin zu Konsumkrediten zeigte sich: Fast 80 Prozent der Kreditanfragen wurden bewilligt, obwohl die Hälfte der Testkäuferinnen und Testkäufer eine eher schlechte Bonität hatte. Bei einem Drittel der Testkäufe wurden keine finanziellen Informationen der Verbraucherinnen und Verbraucher erhoben. In rund zwei Dritteln geschah das oberflächlich.

Die Aktion zeigte auch, dass Anfragen von jungen Testkäuferinnen und -käufern häufiger abgelehnt wurden als die von älteren. Finanzierungen wurden bei Vor-Ort-Käufen öfter genehmigt als bei Online-Käufen. In einigen Fällen erhielten die Käuferinnen und -käufer höhere Kreditangebote als angefragt. Einige Testkäuferinnen und -käufer fühlten sich unzureichend über ihre Finanzierung informiert und waren mit der Beratung unzufrieden.

Die BaFin prüft nun, ob die getesteten Institute gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen haben, und wird bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.

Online-Werbepraktiken im Test

In einer weiteren Mystery Shopping-Aktion wurden die Online-Werbepraktiken von Wertpapierdienstleistern getestet. Positiv fiel auf: Die getesteten Wertpapierdienstleistungsunternehmen agierten bei ihren Online-Werbemaßnahmen größtenteils transparent und fair. Es besteht jedoch Verbesserungspotenzial.

Bei den wenigsten Instituten waren alle Informationen zu Produkten und Dienstleistungen direkt in der Banking-App verfügbar. Oft wurde auf die Website verwiesen. Bei mehreren Instituten fehlten Angaben dazu, wie die Nachhaltigkeit eines als „grün“ oder „nachhaltig“ beworbenen Produktes konkret belegt werden kann. Zudem informierten einige Institute nur im Kleingedruckten darüber, dass eine positive Wertentwicklung in der Vergangenheit keine Garantie für die Zukunft darstellt. Diese wichtige Information sollte deutlich sichtbar sein, um Anlegerinnen und Anleger angemessen zu informieren.

Diese Mystery Shopping-Aktion war Teil einer EU-weiten Initiative, koordiniert von der ESMA, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde. Zeigten sich in den Untersuchungen Auffälligkeiten bei den getesteten Instituten, führt die BaFin Aufsichtsgespräche und ergreift weitere Maßnahmen, falls erforderlich.

Für beide Mystery-Shopping-Aktionen gilt: Die Stichproben sind vergleichsweise klein und stellen nur eine Momentaufnahme dar. Die Resultate können deshalb nicht ohne Weiteres auf den gesamten deutschen Finanzsektor übertragen werden.

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