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Erscheinung:29.05.2024 DORA: BaFin-Workshops zu Informationsregistern

Am 20. und 21. Juni 2024 informiert die Finanzaufsicht BaFin Finanzunternehmen über die Anforderungen an ein Informationsregister. Hierzu finden drei Workshops an diesen Tagen statt.

Gemäß Digital Operational Resilience Act (DORA) müssen Unternehmen des Finanzsektors vom 17. Januar 2025 an Informationsregister führen. Darin sollen alle vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zwischen dem Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern enthalten sein. Die Unternehmen müssen die Register jährlich einreichen – und wenn die BaFin das verlangt.

Im Workshop beantwortet die BaFin unter anderem folgende Fragen:

  • Welche Daten müssen in den Informationsregistern enthalten sein?
  • In welcher Detailtiefe sind die Daten bzgl. der genutzten IKT-Dienstleistungen vorzuhalten?
  • Auf welche Art und Weise werden die Informationsregister bei der Aufsicht eingereicht?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass die Daten im richtigen Format („maschinenlesbar“) eingereicht werden?


Der Workshop richtet sich an Expertinnen und -Experten von Finanzunternehmen, die für das Informationsregister und dessen Aufbereitung für die Aufsicht verantwortlich sind. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden der Finanzwirtschaft sind eingeladen.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

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