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Erscheinung:20.12.2024 | Thema Verbraucherschutz DEGAG Kapital GmbH: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegerinnen und Anlegern

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der DEGAG Kapital GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Grund ist, dass die DEGAG Kapital GmbH offene Forderungen aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen hat. Ein Ausfall der Forderungen hätte negative Auswirkungen auf die Fähigkeit der DEGAG Kapital GmbH zur Zins- und Rückzahlung. Seit dem 16.12.2024 befindet sich die DEGAG Kapital GmbH gegenüber Anlegerinnen und Anlegern in Zahlungsverzug.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

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