Erscheinung:20.12.2024 | Thema Verbraucherschutz DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegerinnen und Anlegern
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Grund ist, dass die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH offene Forderungen aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen hat. Ein Ausfall der Forderungen hätte negative Auswirkungen auf die Fähigkeit der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH zur Zins- und Rückzahlung. Seit dem 16.12.2024 befindet sich die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH gegenüber Anlegerinnen und Anlegern in Zahlungsverzug.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.