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Erscheinung:06.11.2023 Kreditzweitmarktgesetz

Anmeldung zur Informationsveranstaltung von BaFin und Bundesbank ab sofort möglich.

Interessierte können sich ab sofort für eine Informationsveranstaltung zum Kreditzweitmarktgesetz anmelden. Dazu laden die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank am 5. Dezember 2023 gemeinsam nach Bonn ein.

Im Jahr 2024 wird in der Europäischen Union (EU) und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eine einheitliche europäische Aufsicht über Kreditdienstleistungsinstitute und Käuferinnen bzw. Käufer notleidender Kredite errichtet. In der deutschen Umsetzung der Credit Servicer Directive (EU) 2021/2167 durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernehmen nach aktuellem Stand die BaFin und die Deutsche Bundesbank die Aufsicht.

Um sich zu informieren und auf die kommende Aufsicht vorzubereiten, laden BaFin und die Bundesbank interessierte Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Institutionen und Unternehmen zur Informationsveranstaltung ein. Sie findet in Präsenz in der BaFin statt: Im Dreizehnmorgenweg 13-15, 53175 Bonn.

Nähere Informationen zur Anmeldung und zur Kontaktaufnahme können Sie dem Einladungsschreiben entnehmen.

Die Teilnahme ist auf maximal 150 Personen begrenzt und richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Zu- oder Absage per E-Mail.

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