Erscheinung:20.10.2023 | Thema Abwicklung Konsultation: drei Rundschreiben zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Entwürfe dreier Rundschreiben zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten zur Konsultation gestellt.
Die geplanten Rundschreiben richten sich an alle Institute und gruppenangehörigen Unternehmen, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde zuständig ist. Sie adressieren grundsätzlich nicht solche Institute und gruppenangehörige Unternehmen, deren Abwicklungsplan eine Insolvenz vorsieht.
Zwei der drei Entwürfe sind Erweiterungen einer Vorgängerversion (MaAbwicklungsfähigkeit, MaBail-in). Ein drittes Rundschreiben enthält neue Anforderungen an die Operationalisierung von Abwicklungsinstrumenten, die eine Übertragung vorsehen (MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente). Es setzt u.a. die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Übertragbarkeit für die Ergänzung der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit bei Transferstrategien (EBA/GL/2022/11) in die nationale Verwaltungspraxis der BaFin um.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 01.12.2023 entgegen.