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Erscheinung:17.07.2023 | Thema Abwicklung MaAbwicklungsbewertung: BaFin aktualisiert Rundschreiben

Die Finanzaufsicht BaFin hat die zweite Version ihres Rundschreibens zur Unternehmensbewertung im Fall einer Abwicklung (MaAbwicklungsbewertung) veröffentlicht. In dem Rundschreiben konkretisiert sie, welche Informationen die Institute zur Abwicklungsbewertung bereitstellen müssen und welche Mindestanforderungen an die Informationssysteme gelten. Diese neue Version löst damit das vorherige Rundschreiben aus dem Februar 2021 ab.

Das neu gefasste Rundschreiben richtet sich an alle Institute, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde zuständig ist. Es gilt nicht für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Insolvenz vorsieht.

Die Institute müssen alle relevanten internen und externen Standardberichte für die Unternehmensbewertung auf Anfrage der BaFin innerhalb von 24 Stunden in einem virtuellen Datenraum bereitstellen können. Dafür haben sie geeignete Systeme und Prozesse vorzuhalten. In dem aktualisierten Rundschreiben legt die BaFin fest, welche konkreten Daten sie für die Abwicklung benötigt. Diese müssen die Institute innerhalb von 72 Stunden in den Datenraum einstellen.

Darüber hinaus fordert das geänderte Rundschreiben die betroffenen Institute auf, einen strukturierten Frage- und Antwortprozess zu etablieren.

Das Rundschreiben wurde vom 24. April bis zum 5. Juni 2023 öffentlich konsultiert.

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