BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:12.07.2023 | Thema Prospekte EU-Prospektverordnung: BaFin begrüßt ESMA-Erklärung zu ESG-Angaben

Die ESMA stellt klar, welche Informationen zum Thema ESG Emittenten in ihre Prospekte aufnehmen müssen.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 11. Juli 2023 eine Erklärung zu nachhaltigkeitsbezogenen Informationsanforderungen nach der EU-Prospektverordnung veröffentlicht. Darin erläutert sie, welche Informationen zum Thema ESG (Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) Emittenten von Wertpapieren in ihre Prospekte aufnehmen müssen.

Die Erklärung betrifft Prospekte für Nichtdividendenwerte, insbesondere Green Bonds, und Aktien. Die ESMA stellt damit sicher, dass die EU-Prospektverordnung europaweit einheitlich angewendet wird. Außerdem will sie Marktteilnehmer und Behörden unterstützen, die solche Prospekte erstellen bzw. prüfen.

Die Finanzaufsicht BaFin wird die Erklärung in ihrer Aufsichtspraxis berücksichtigen. Sie erwartet, dass Emittenten die ESMA-Erklärung ebenfalls beachten, wenn sie Prospekte erstellen. Dies gilt insbesondere für die Angaben zum Nachhaltigkeitsprofil der Emittenten oder zu Finanzprodukten, die sie als nachhaltig vermarkten. Die BaFin kann so Prospekte möglichst effizient prüfen.

Erklärung sorgt für Transparenz

Zum Hintergrund: Bislang gibt es keine verbindlichen spezifischen ESG-Offenlegungsanforderungen für Prospekte, sondern lediglich allgemeine Anforderungen. Sie dienten der ESMA als Grundlage.

Die BaFin begrüßt die Erklärung der ESMA. Sie stelle klar, welche konkreten Erwartungen die europäische Aufsichtsbehörde an ESG-Angaben in Prospekten habe.

Sie unterstützt die BaFin dabei, ihre Sustainable-Finance-Strategie zu verfolgen. Die Strategie legt einen Schwerpunkt auf die Prävention und Bekämpfung von Greenwashing. Eine wesentliche Bedingung hierfür sind verlässliche nachhaltigkeitsbezogene Informationen über Emittenten und deren Wertpapiere – insbesondere in den jeweiligen Prospekten, welche die BaFin auch prüft.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback