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Erscheinung:08.05.2023 Angemessener Kundennutzen: BaFin veröffentlicht Merkblatt zu kapitalbildenden Lebensversicherungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will mit einem neuen Merkblatt sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen Kundinnen und Kunden einen angemessenen Nutzen bieten und Interessenkonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden. Das „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ ist nach vorheriger Konsultation am 8. Mai 2023 veröffentlicht worden.

Produktfreigabeverfahren im Fokus

Der Schwerpunkt des Merkblatts liegt auf dem Produktfreigabeverfahren. Lebensversicherer sollen den Kundennutzen ihrer Produkte gewährleisten und die hierfür gesetzlich vorgegebenen Prozesse einrichten (§ 23 Abs. 1a bis 1c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Delegierte Verordnung 2017/2358).

Die Produkte müssen die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden erfüllen, die der Versicherer zuvor als Zielmarkt bestimmt hat. Legt der Versicherer für diesen Zielmarkt Renditeziele fest, so haben die Produkte diese Ziele mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erreichen. Dies müssen die Versicherer prüfen. Bei der Festlegung von Renditezielen sollten sie unterscheiden zwischen einem nominalen Anlageerfolg, also einer positiven Rendite nach Kosten, und einem realen Erfolg, sprich: einer positiven Rendite nach Kosten und Inflation.

Die im Merkblatt dargestellten Vorgaben zur Vertriebsvergütung (§ 48a VAG, Delegierte Verordnung 2017/2359) sollen Fehlanreize im Vertrieb vermeiden. Zum Beispiel können zu hohe Provisionen Vermittlerinnen und Vermittler bei ihrer Beratung der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer zu deren Nachteil beeinflussen.

Risikoorientierte Aufsicht

Die BaFin verfolgt einen risikoorientierten Aufsichtsansatz. Sie wird also vor allem die Versicherer näher prüfen, bei denen die Effektivkosten der kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte im Branchenvergleich sehr hoch sind.

Näher prüfen wird die BaFin auch die Versicherungsunternehmen, deren Aufwendungen für Versicherungsvermittler auffällig hoch sind. Bei Bedarf wird die BaFin ergänzende Kriterien heranziehen, etwa die Stornoquote oder bei fondsgebundenen Lebensversicherungen etwaige Rückvergütungen an den Vertrieb durch die Fondsgesellschaften.

Die Unternehmen finden im Merkblatt eine prägnante Zusammenfassung dessen, was die Aufsicht von ihnen verlangt. Die BaFin wird ihren Aufsichtsansatz separat auf ihrer Website darstellen.

Bei drei Unternehmen hat die BaFin bereits mit einer Prüfung nach dem risikoorientierten Aufsichtsansatz begonnen. Sie hat für dieses Jahr sechs weitere Unternehmen bestimmt, die sie ebenfalls näher prüft.

Adressatenkreis

Das „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ richtet sich an in- und ausländische Lebensversicherungsunternehmen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen, in den Anwendungsbereich der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution DirectiveIDD) fallen und kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte anbieten. Die BaFin zeigt den Lebensversicherern in dem Merkblatt auf, was sie bei diesen Produkten bei der Umsetzung der Vorgaben der IDD zu berücksichtigen haben.

Die Inhalte des Merkblatts stehen im Einklang mit den Arbeiten der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) zum Thema Product Oversight and Governance (POG) und knüpfen daran an.

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