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Erscheinung:05.05.2023 BaFin aktualisiert Merkblatt zum Betrieb eines multilateralen Handelssystems

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Einschätzung der ESMA übernommen und Ziffer 2. ihres Merkblatts zum Betrieb eines multilateralen Handelssystems aktualisiert.

Die Ausführungen des Merkblatts zu multilateralen Systemen berücksichtigen nun eine Veröffentlichung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 2. Februar 2023, die ESMA-Opinion on the Trading Venue Perimeter (ESMA70-156-6360).

Demnach ist für den Betrieb eines multilateralen Systems grundsätzlich die Erlaubnis für den Betrieb eines Handelsplatzes erforderlich. Ein multilaterales System besteht bereits dann, wenn zwei potentielle Käufer und Verkäufer von Finanzinstrumenten miteinander agieren und dies auf einer Plattform oder einem System geschieht, die bzw. das eine dritte Partei betreibt. Dazu gehören gemäß der ESMA-Opinion auch Plattformen, auf denen über Preis und Mengen von Finanzinstrumenten kommuniziert wird, während der eigentliche Vertragsschluss über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten bilateral außerhalb der Plattform erfolgt.

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