BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:31.03.2023 | Thema Risikomanagement BaFin veröffentlicht Allgemeinverfügung zu Vergütungsanzeigen

Die European Banking Authority (EBA) hat ihre Leitlinien zu Vergütungsanzeigen grundlegend überarbeitet. Deswegen müssen das Kreditwesengesetz (KWG) und die Anzeigenverordnung (AnzV) angepasst werden.

Da sich diese Anpassungen über die von der EBA vorgesehene Meldefrist hinaus erstrecken werden, erlässt die Finanzaufsicht BaFin eine Allgemeinverfügung zu Vergütungsanzeigen zum Meldestichtag 31. Dezember 2022.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback