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Erscheinung:20.02.2023 Verfahren nach Artikel 25 EMIR: ESMA lehnt Anerkennung von sechs Zentralen Gegenparteien mit Sitz in Indien ab

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets AuthorityESMA) hat am 31. Oktober 2022 entschieden, die Anerkennung von sechs Zentralen Gegenparteien mit Sitz in Indien nach Artikel 25 der europäischen Marktinfrastrukturverordnung ((EU) 648/2012, European Market Infrastructure RegulationEMIR) abzulehnen. Die Ablehnung der Anerkennung tritt zum 30. April 2023 in Kraft.

Am 17. Februar 2023 hat die ESMA eine Mitteilung zum Vorgehen einiger nationaler Aufsichtsbehörden veröffentlicht. Sie hat somit zur Kenntnis genommen, dass die Ablehnung der Anerkennung der sechs indischen CCPs bei einigen Marktteilnehmern mit Sitz in der Europäischen Union zu wesentlichen Auswirkungen auf deren Geschäftstätigkeit in Indien führen könnte. Zudem nimmt die ESMA zur Kenntnis, wie die französischen Aufsichtsbehörden Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR) und Autorité des marchés financiers (AMF) sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgehen werden. Die ESMA erwartet, dass die betroffenen Institute ihre Maßnahmenpläne so früh wie möglich umsetzen.

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