Erscheinung:16.12.2022 | Thema Abwicklung Rückkauferlaubnis: BaFin verlängert Allgemeinverfügung
Die zuletzt am 27. Dezember 2021 öffentlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung zur Erteilung einer Rückkauferlaubnis (Gz: AG2-FR-1900-2021/0002) ist auf ein Jahr befristet.
Sie wird durch diese Allgemeinverfügung (Gz: ABF 23- FR 1900-2022/0001) um ein weiteres Jahr bis zum 27. Dezember 2023 verlängert.