BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:16.12.2022 | Thema Abwicklung Rückkauferlaubnis: BaFin verlängert Allgemeinverfügung

Die zuletzt am 27. Dezember 2021 öffentlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung zur Erteilung einer Rückkauferlaubnis (Gz: AG2-FR-1900-2021/0002) ist auf ein Jahr befristet.

Sie wird durch diese Allgemeinverfügung (Gz: ABF 23- FR 1900-2022/0001) um ein weiteres Jahr bis zum 27. Dezember 2023 verlängert.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback