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Erscheinung:30.09.2022 Versicherungsunternehmen: Hinweis auf die kroatische Feuerschutzabgabe

Alle EU-/EWR-Versicherungsunternehmen, die im Direktversicherungsgeschäft im Niederlassungsverkehr und/oder im freien Dienstleistungsverkehr in Kroatien die Feuerversicherung betreiben, sind verpflichtet, in Kroatien eine Feuerschutzabgabe zu entrichten

Einzelheiten dazu sind der Verlautbarung der kroatischen Versicherungsaufsichtsbehörde (Hrvtska agencija za nadzor financijskih usluga – HANFA) zu entnehmen.

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